Landeshauptmann und Sicherheitslandesrat in zentralen Punkten mit Offiziersgesellschaft einig – längere Zivildienstzeit befürwortet.
Bregenz (VLK) – Landeshauptmann Markus Wallner und Sicherheitslandesrat Markus Klien begrüßen, dass mit der von der Bundesregierung präsentierten Reform des Grundwehrdienstes ein Schritt zu einer Verlängerung der Wehrdienstzeit gesetzt wurde. „Angesichts der sicherheitspolitischen Herausforderungen unserer Zeit braucht Österreich ein leistungsfähiges Wehrsystem. Dass der Grundwehrdienst nun verlängert wird, ist grundsätzlich positiv und war überfällig“, so Landeshauptmann Markus Wallner. Gleichzeitig sprechen sich beide für eine Anpassung des Zivildienstes aus, damit das Gleichgewicht zwischen Wehr- und Zivildienst nicht zulasten der Soldatinnen und Soldaten verschoben wird.
Das von der Bundesregierung vorgestellte Modell 6+3 sieht vor, dass sich an den sechsmonatigen Grundwehrdienst insgesamt drei Monate weitere Ausbildung anschließen – ein Teil davon unmittelbar als Truppenübungen, der Rest als Milizübungen, die innerhalb von zehn Jahren zu absolvieren sind. „Diese Verlängerung des Wehrdienstes ist ebenso zu begrüßen wie die Anhebung der finanziellen Leistungen und der Urlaubsanspruch für Grundwehrdiener“, ergänzt Sicherheitslandesrat Markus Klien. Mit dieser Einschätzung stimmen Wallner und Klien auch mit der Position der Offiziersgesellschaft Vorarlberg überein.
Die von der unabhängigen Wehrdienstkommission empfohlene 8+2-Variante wäre grundsätzlich für Wallner und Klien die bevorzugte Lösung gewesen. „Nun ist mit 6+3 eine andere Variante gewählt worden – entscheidend wird sein, wie diese in der Praxis konkret umgesetzt wird“, erklärt Klien. Beide betonen, dass sie die weitere Ausgestaltung konstruktiv begleiten werden.
Zudem weisen Wallner und Klien auf ein Ungleichgewicht zwischen Wehr- und Zivildienst hin: Durch die Reform verschiebt sich das bisherige Verhältnis von 2:3 zwischen Wehr- und Zivildienstdauer auf 1:1 – zulasten der Soldaten. Damit sei auch mit einem weiteren Anstieg der Zivildienstanmeldungen zu rechnen. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die zusätzlichen zwei Monate Zivildienst zunächst freiwillig sind und erst unter bestimmten Voraussetzungen ab 2028 automatisch verpflichtend werden. Wallner: „Wenn der Wehrdienst länger dauert, sollte das auch beim Zivildienst nachvollzogen werden – und zwar nicht erst über einen Automatismus im Bedarfsfall, sondern von Beginn an.“ Eine direkte Verlängerung auf elf Monate wäre jedenfalls sinnvoll und sollte in den anstehenden Verhandlungen mit dem Parlament berücksichtigt werden: einerseits um die Balance zu wahren und andererseits um ausreichend Personal für Rettungsdienste und andere unverzichtbare Aufgaben zum Wohl der Allgemeinheit sicherzustellen, halten Wallner und Klien abschließend fest.