Bayerns Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach treibt die Entbürokratisierung in der Pflege weiter voran. Das Kabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Pflegeaufsicht beschlossen. Im Rahmen der Änderung des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes werden die Prüfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen neu ausgerichtet. Konkret werden die Aufgaben des Medizinischen Dienstes (MD) und der Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) deutlich abgegrenzt. So wird zukünftig ausschließlich der MD Regelprüfungen durchführen. Die FQAs dagegen werden sich zukünftig überwiegend um die Beratung von Pflegeeinrichtungen kümmern. Regelprüfungen durch FQAs entfallen. Darauf hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach am Dienstag nach dem Ministerrat hingewiesen.
Gerlach betonte: „Mit unserer bayerischen Pflegereform gehen wir einen großen Schritt und entlasten mit neu gestalteten Prüfstrukturen Pflegeeinrichtungen im großen Umfang von überbordender Bürokratie. Konkret werden wir bei den Prüfungen Doppelstrukturen abbauen, den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Zusammenarbeit der beteiligten Prüfstellen verbessern. Damit werden Prozesse vereinfacht und entschlackt.“
Für die Heimaufsicht in Bayern erfolgt damit die zweite Stufe der Entbürokratisierung, nachdem zum 1. Januar 2025 bereits eine umfangreiche Flexibilisierung von baulichen und personellen Mindestanforderungen auf den Weg gebracht wurde. Diese wurde im Rahmen der Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) umgesetzt.
Die Ministerin ergänzte: „Der Schutz pflegebedürftiger Menschen und eine hohe Qualität der Pflege haben für uns höchste Priorität. Gleichzeitig müssen wir dafür sorgen, dass Pflegekräfte und Einrichtungsleitungen ihre Zeit möglichst für die Menschen und nicht für vermeidbare Bürokratie einsetzen können. Deshalb wollen wir die Aufgaben der Prüfinstanzen klarer voneinander abgrenzen und den Informationsaustausch verbessern.“
Bislang wurden stationäre Pflegeeinrichtungen sowohl durch den Medizinischen Dienst (MD) als auch durch die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) geprüft. Dabei gab es häufig Überschneidungen. Der Wegfall einer jährlichen Regelprüfung der FQAs pro Einrichtung bedeutet für das Personal weniger Aufwand– beispielsweise durch den Entfall von Dokumentationen zur Vor- und Nachbereitung.
Gerlach fügte hinzu: „Wir tragen dafür Sorge, dass der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner dadurch nicht gemindert wird. Im Gegenteil: Wir wollen die vorhandenen Ressourcen verstärkt dort einsetzen, wo sie besonders gebraucht werden. Auffällige Einrichtungen werden weiterhin konsequent überprüft.Die FQA kann ihren Fokus und ihre Aufmerksamkeit und auch die Beratungsschwerpunkte künftig unabhängig von der aufwändigen Planung und Durchführung von jährlichen Regelprüfungen setzen, wo sie im Sinne einer Qualitätsentwicklung erforderlich ist. Zugleich wollen wir die Beratung stärken, damit Mängel möglichst frühzeitig erkannt und behoben werden können.“
Im Freistaat gibt es zudem auch die zentrale Anlaufstelle „Pflege-SOS Bayern“ zur Meldung von Missständen in Pflegeeinrichtungen. Sie nahm am 7. März 2022 ihre Arbeit auf. Auch mit Hinweisen aus dieser Informationsquelle können die zuständigen Behörden Beschwerden nachgehen und erforderliche Maßnahmen ergreifen. Die Stelle ist telefonisch (09621 966 966 0), per Mail ([email protected]) oder über das Online-Kontaktformular erreichbar.
Die Ministerin erläuterte: „Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesinitiative ist ein verbesserter digitaler Informationsaustausch zwischen den Prüfstellen. So sollen Prüfergebnisse künftig strukturierter und schneller ausgetauscht werden, wodurch Auffälligkeiten schneller erkannt und Mehrfachabfragen bei den Einrichtungen vermieden werden können.“
Neben dem Prüfgeschehen in der stationären Pflege sind zudem strukturelle und inhaltliche Anpassungen für ambulant betreute Wohngemeinschaften sowie für Einrichtungen und Wohnformen der Eingliederungshilfe vorgesehen, um beispielsweise Dokumentationspflichten und die pflegerischen Anforderungen für diese Wohnformen bedarfsgerecht anzupassen. Damit soll das Pflege- und Wohnqualitätsgesetz an aktuelle Versorgungsformen und Erfahrungen aus der Praxis angepasst werden.
Nachdem der Gesetzentwurf im Kabinett beschlossen wurde, führt das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention nun die Verbandsanhörung durch, ehe dann das parlamentarische Verfahren eingeleitet wird.