Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. Juli 2026

28.7.2026 - | Bayerische Staatsregierung

1. Niedrigwasserinformationsdienst wird konsequent weiterentwickelt / Freistaat unterstützt Kommunen bei ihrer Pflichtaufgabe, öffentliche Trinkwasserversorgung zu gewährleisten / Bayern arbeitet konsequent an der Stärkung der Wasserversorgung – auch die Fernwasserversorgung soll an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden.

2. Die Staatsregierung stärkt den Wasserrückhalt mit den Schwammregionen in Bayern / Gemeinden, Landwirtschaft und Bürger entwickeln gemeinsam Lösungen vor Ort / Die Ländliche Entwicklung macht Regionen widerstandsfähiger gegen Trockenheit und Starkregen / Bayern setzt auf Kooperation statt Vorgaben und stärkt die Eigenverantwortung der Kommunen

3. Die Staatsregierung treibt den Waldumbau zu klimastabilen Mischwäldern konsequent voran / Der Waldumbau gewinnt weiter an Tempo – Beratung und Förderung zeigen Wirkung / Bayern investiert gezielt in Klimaschutz, Walderhalt und zukunftsfähige Forstwirtschaft / Der Freistaat nimmt beim Waldumbau bundesweit eine Vorreiterrolle ein

4. Vorsorgende und krisenfeste Stadtentwicklung: Strategien für hitze- und wassersensibles Planen und Bauen

5. Gewässerthermie kann bedeutenden Beitrag zur Wärmewende in Bayern leisten

6. Bayern setzt seinen Weg des kooperativen Naturschutzes konsequent fort / Auch EU und Bund müssen sich zuverlässig an der Finanzierung beteiligen

7. Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes auf den Weg gebracht / Naturschutz soll effizienter und zielgenauer werden / Schutzniveau aus Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und Versöhnungsgesetz bleibt gewahrt

 

1. Niedrigwasserinformationsdienst wird konsequent weiterentwickelt / Freistaat unterstützt Kommunen bei ihrer Pflichtaufgabe, öffentliche Trinkwasserversorgung zu gewährleisten / Bayern arbeitet konsequent an der Stärkung der Wasserversorgung – auch die Fernwasserversorgung soll an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden

Trotz Stresstest durch extreme Hitze und das trockenste Frühjahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen: Die Wasserversorgung ist in Bayern gesichert. Flächendeckende Versorgungsengpässe bei den Abnehmern liegen derzeit nicht vor. Nur in Einzelfällen mussten Brunnen außer Betrieb genommen werden. Einige Wasserversorger haben planmäßige Maßnahmen wie den temporären Bezug von Trinkwasser über leistungsfähige Nachbarn und Verbünde eingeleitet. Die Landeshauptstadt München hat am 14. Juli 2026 eine weitreichende Allgemeinverfügung zum Wassersparen erlassen.

Als Konsequenz aus der aktuellen Hitzeperiode will Bayern den Niedrigwasser-Informationsdienst (NID) weiterentwickeln: Der NID soll dabei zu einem modernen Management-Tool ausgebaut werden. Für die Beurteilung von Niedrigwasserlagen und die Ableitung konkreter Maßnahmen sollen weitere Inhalte aufgenommen werden. Für Wasserstände, Abflüsse und Wassertemperaturen sind zusätzliche Auswertungen auf Basis von Echtzeitdaten geplant. Die Datenerfassung soll stetig weiter modernisiert und automatisiert werden.

Der Freistaat unterstützt die Kommunen bereits umfangreich bei ihrer Pflichtaufgabe, die öffentliche Trinkwasserversorgung zu gewährleisten, z.B. beim Bau und der Sanierung von Trink- und Abwasseranlagen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas), der bedeutendsten Förderrichtlinie im Bereich des Umweltministeriums. Allein 2026 fließen 215 Millionen Euro in Bayern in die RZWas.

In den zurückliegenden zehn Förderjahren hat der Freistaat über 1,1 Mrd. Euro in Härtefälle der Wasser- und Abwasserversorgung investiert: So wurde die Sanierung von über 1.300 Kilometern Wasserleitung und über 800 Kilometern Abwasserkanälen gefördert. Außerdem wurden die Kommunen beim erstmaligen Bau von über 400 Kilometern Verbundleitungen zur Sicherstellung der Wasserversorgung in Trockenjahren unterstützt. Darüber hinaus hat Bayern bei der Fortschreibung der RZWas 2025 die Förderung von Verbundleitungen deutlich angehoben und einen neuen Fördergegenstand zur Unterstützung der interkommunalen Zusammenarbeit eingeführt, um Anreize für die Kommunen zu bieten.

Die derzeitige Lage aus Hitze und wenigen Niederschlägen in diesem Jahr zeigt: Die Folgen des Klimawandels werden zunehmend auch im Freistaat spürbar. Bayern verzeichnet das trockenste Frühjahr seit Beginn der Aufzeichnungen vor 145 Jahren. In Kitzingen gab es Ende Juni mit 40,8°C einen neuen Hitzerekord für Bayern. Von März bis Juni fiel in Südbayern nur 198 mm Niederschlag – so wenig wie noch nie. Auch das Wasser ist einem dauerhaften Stresstest ausgesetzt: Aktuell weisen rund 80 % der oberflächennahen Grundwassermessstellen und Quellen niedrige bis sehr niedrige Messwerte auf. In den tieferen Grundwasserstockwerken zeigen über 70 % der Messstellen eine Niedrigwassersituation.

Bayern arbeitet daher konsequent an der weiteren Stärkung der Wasserversorgung. Gerade die Fernwasserversorgung soll an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden. Dazu verfolgt Bayern das Projekt ‚SüSWasser‘. Aktuell wird an einer bayernweiten Maßnahmenplanung gearbeitet. Die Fernwasserversorger haben dazu bis Ende Mai prioritäre Projekte gemeldet. Die überregionalen Systeme tragen in Bayern dazu bei, den Trinkwasserbedarf von rund 2,6 Millionen Einwohnern zu decken. Von weiteren Maßnahmen würden zusätzlich etwa 2,4 Millionen Menschen profitieren. Bei der Umsetzung handelt es sich um eine Generationenaufgabe, bei der eine schrittweise Umsetzung und ein langfristig gesichertes Finanzierungskonzept über viele Jahre bis Jahrzehnte hinweg notwendig ist.

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2. Die Staatsregierung stärkt den Wasserrückhalt mit den Schwammregionen in Bayern / Gemeinden, Landwirtschaft und Bürger entwickeln gemeinsam Lösungen vor Ort / Die Ländliche Entwicklung macht Regionen widerstandsfähiger gegen Trockenheit und Starkregen / Bayern setzt auf Kooperation statt Vorgaben und stärkt die Eigenverantwortung der Kommunen

Mit dem Aktionsprogramm „Schwammregionen in Bayern“ stärkt die Bayerische Staatsregierung den natürlichen Wasserrückhalt in der Landschaft und unterstützt ländliche Regionen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Im Mittelpunkt stehen regionale Lösungen, die Gemeinden, Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Bürgerschaft gemeinsam entwickeln und umsetzen. So entstehen widerstandsfähige Landschaften, die Wasser besser speichern, Hochwasserspitzen abmildern und Trockenzeiten besser überstehen.

Grundlage des Programms sind die Erfahrungen der Initiative „boden:ständig“, die seit 2017 gemeinsam mit Landwirten und Kommunen konkrete Maßnahmen für einen klimaresilienten Landschaftswasserhaushalt entwickelt. Die Schwammregionen führen diesen erfolgreichen Ansatz weiter und erweitern ihn um eine noch engere Zusammenarbeit aller Beteiligten. Erstmals werden wasserspeichernde Land- und Forstwirtschaft, wasserrückhaltende Landschaftsstrukturen sowie eine wassersensible Siedlungsentwicklung in größerem räumlichem Kontext gemeinsam betrachtet. Unterstützt werden die Regionen durch Umsetzungsbegleitungen und fachübergreifende Beraternetzwerke der Ländlichen Entwicklung, der Landwirtschafts- und Forstverwaltung sowie der Wasserwirtschaft.

Im Frühjahr 2025 wurden zehn Schwammregionen mit insgesamt 146 Gemeinden ausgewählt. Sie entwickeln bereits heute zahlreiche konkrete Maßnahmen – von Feuchtbiotopen und Wasserrückhaltestrukturen über Klimagärten bis hin zu interkommunalen Lösungen für den Gewässerunterhalt. Besonders erfolgreich sind dabei die sogenannten „Schwammtische“, an denen Kommunen, Landwirte, Fachverwaltungen und Bürger gemeinsam Projekte entwickeln und umsetzen. Die ersten Erfahrungen zeigen, dass dieser kooperative Ansatz zusätzliches bürgerschaftliches Engagement aktiviert und die Grundlage bildet, um an weiteren Förderprogrammen teilzunehmen. Mit den Schwammregionen setzt die Bayerische Staatsregierung auf Kooperation, Eigenverantwortung und passgenaue Lösungen vor Ort. Die Ländliche Entwicklung bringt Kommunen, Landnutzer und Fachverwaltungen an einen Tisch und schafft so die Voraussetzungen, den Landschaftswasserhaushalt langfristig zu stärken. Damit leistet Bayern einen wichtigen Beitrag, um ländliche Räume widerstandsfähiger gegenüber Trockenheit und Starkregen zu machen und die Lebensgrundlagen auch für kommende Generationen zu sichern.

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3. Die Staatsregierung treibt den Waldumbau zu klimastabilen Mischwäldern konsequent voran / Der Waldumbau gewinnt weiter an Tempo – Beratung und Förderung zeigen Wirkung / Bayern investiert gezielt in Klimaschutz, Walderhalt und zukunftsfähige Forstwirtschaft / Der Freistaat nimmt beim Waldumbau bundesweit eine Vorreiterrolle ein

Bayern ist das waldreichste Bundesland, aber der Klimawandel stellt die Wälder vor große Herausforderungen. Mit der Waldumbauoffensive 2030 entwickelt die Bayerische Staatsregierung die Wälder deshalb seit Jahren konsequent zu klimaangepassten Mischwäldern weiter. Ziel ist es, ihre vielfältigen Funktionen für Klima, Wasserhaushalt, Biodiversität, Holzversorgung, Schutz vor Naturgefahren und Erholung langfristig zu sichern. Damit stärkt der Freistaat zugleich den Klimaschutz und schafft die Voraussetzungen für widerstandsfähige Zukunftswälder.

Der Waldumbau zeigt inzwischen deutliche Erfolge. Seit 2008 wurden mit Unterstützung der Bayerischen Forstverwaltung rund 125.000 Hektar Wald in klimastabile Mischwälder umgebaut. Zusätzlich wurden mehr als 60.000 Hektar Jungwälder gezielt gepflegt, um klimaresistente Baumarten zu fördern und die Stabilität der Wälder langfristig zu sichern. Allein im ersten Halbjahr 2026 konnte die Waldumbaufläche gegenüber dem Vorjahr um rund 20 Prozent gesteigert werden. Auch die hohe Zahl digital gestellter Förderanträge belegt die große Bereitschaft der Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, den Waldumbau aktiv voranzutreiben. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist hier die konsequente Weiterentwicklung der Förder- und Beratungsangebote. Mit dem neuen waldbaulichen Förderprogramm WALDFÖPR 2025 wurden die Förderverfahren deutlich vereinfacht und vollständig digitalisiert. Gleichzeitig stärken regionale Beratung, Fortbildungsangebote und die Initiative Zukunftswald Bayern die Umsetzung vor Ort und gewinnen immer mehr Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer für den Waldumbau. Ergänzend hat sich das regionale Krisenmanagement bei Sturm- und Borkenkäferschäden als wirksames Instrument zum Schutz der Wälder bewährt.

Die Bayerische Staatsregierung hat den Waldumbau seit 2018 mit mehr als 250 Millionen Euro an Landes- und Bundesmitteln unterstützt und zusätzlich über 20 Millionen Euro in die Pflege junger Zukunftswälder investiert. Im bundesweiten Vergleich nimmt Bayern damit eine Spitzenstellung ein. Der Waldumbau ist ein zentraler Baustein der bayerischen Klimaanpassungs- und Klimaschutzpolitik. Mit Hilfe des Freistaats wurden im Staats-, Kommunal- und Privatwald seit 2018 über 110 Mio. Bäume gepflanzt! Stabile Wälder sind ein stabiler Kohlenstoffspeicher und dienen dem Klimaschutz.

Ein zentraler Aspekt ist hier auch der Holzbau. In Bayerns Wäldern steht aktuell ein Holzvorrat von über einer Milliarde Kubikmeter und der Großteil davon ist Nadelholz, wie Fichte und Kiefer. Beides sind Baumarten, die im Klimawandel zunehmend unter Trockenheit und Insektenbefall leiden. Die hohen, risikoreichen Nadelholzvorräte gilt es abzubauen, um Platz zu schaffen für neue, klimastabile Mischwälder. Wird das gewonnene Holz zudem langfristig verwendet, etwa als Bau- oder Möbelholz, bleibt wiederrum der Kohlenstoff über einen langen Zeitraum gespeichert. Zur Stärkung der Holzverwendung hat Bayern vor sechs Jahren eine eigene Holzbauinitiative gestartet. Waldumbau und Holznutzung sind wirksame Maßnahmen für den aktiven Klimaschutz, schaffen neue, klimafitte Mischwälder und stärken zudem die regionale Wertschöpfung.

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4. Vorsorgende und krisenfeste Stadtentwicklung: Strategien für hitze- und wassersensibles Planen und Bauen

Bayern spürt die Folgen des Klimawandels nicht erst seit der jüngsten Hitzewelle deutlich. Betroffen sind Umwelt, Infrastruktur, Wirtschaft und vor allem die Gesundheit der Bevölkerung. Extremwetter verursacht zudem erhebliche Schäden in der Natur, an Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur. In Bayern wurden mit der Klimaanpassungsstrategie 2025 bereits konkrete Maßnahmen zur Bewältigung von Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser auf den Weg gebracht. Nun wird der Freistaat die klimagerechte Stadtentwicklung noch stärker in den Fokus der bayerischen Städtebaupolitik rücken.

Bayern geht mit gutem Beispiel voran: So haben möglichst geringe Flächenversiegelungen, der naturnahe Umgang mit Regenwasser und ganzheitliche, hitzeresiliente Lösungen für sommerlichen Wärmeschutz seit langem eine hohe Priorität bei staatlichen Bauvorhaben. Die Wasserwirtschaft sichert die Wasserversorgung und entwickelt Konzepte für den Umgang mit Trockenheit und Starkregen.

Mit Unterstützungsangeboten wie der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung, aber insbesondere im Rahmen von Modellprojekten hilft die Staatsregierung den bayerischen Städten und Gemeinden, passgenaue Strategien zur Klimaanpassung vor Ort zu erarbeiten. Im schon abgeschlossenen Modellprojekt „Klimagerechter Städtebau“ hat das Bauministerium gemeinsam mit acht bayerischen Städten Klimaanpassungsstrategien entwickelt. Diese waren die Grundlagen für den Leitfaden Klimagerechter Städtebau, der allen bayerischen Kommunen praktische Hilfe bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten bietet.

Die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen steht im Mittelpunkt des neuen Modellprojektes „Klimagerechter Städtebau – Praxistest“ mit neun Modellgemeinden, bei dem konkrete Umsetzungshindernisse identifiziert und beseitigt werden. Beim Modellvorhaben „Klimaanpassung im Wohnungsbau“ unterstützen Bau- und Umweltministerium gemeinsam bayernweit zehn Projekte bei Klimaanpassungsmaßnahmen für den bezahlbaren Wohnungsbau. Die gesammelten Erkenntnisse werden allen bayerischen Gemeinden zur Verfügung gestellt, damit die Menschen in Bayern so gut wie möglich geschützt werden können.

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5. Gewässerthermie kann bedeutenden Beitrag zur Wärmewende in Bayern leisten

Flüsse und Seen bieten ein erhebliches Potenzial, um heimische erneuerbare Wärme für Gebäude und Wärmenetze bereitzustellen und so die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. In Bayern verfügen 667 der 2.056 Kommunen über nutzbare Potenziale zur Flussthermie, für 309 Kommunen entlang der größten Flüsse ist eine Nutzung besonders aussichtsreich. Das erschließbare Potenzial wird auf 10 bis 27 Milliarden Kilowattstunden pro Jahr geschätzt. Damit könnten zwischen 220.000 und 610.000 Wohngebäude beheizt sowie 6 bis 16 Prozent des bayerischen Wärmebedarfs gedeckt werden. Ergänzend bieten 31 Seen in 69 Kommunen gute Voraussetzungen für Seethermie. Voraussetzung für den Einsatz sind die Einhaltung wasserrechtlicher und ökologischer Vorgaben sowie ergänzende Wärmeerzeuger für längere Frostperioden mit zu niedrigen Wassertemperaturen. Insgesamt kann die Gewässerthermie einen Beitrag für eine klimafreundliche, sichere und wirtschaftliche Wärmeversorgung in Bayern leisten.

Die Staatsregierung unterstützt die weitere Verbreitung der Gewässerthermie auf vielfältige Weise, zum Beispiel über eine umfangreiche Informationsplattform im Energie-Atlas Bayern mit Potenzialkarten und Rechentools oder über eine Reihe von Webinaren für Kommunen.

6. Bayern setzt seinen Weg des kooperativen Naturschutzes konsequent fort / Auch EU und Bund müssen sich zuverlässig an der Finanzierung beteiligen

Kooperativer Naturschutz hat für die Bayerische Staatsregierung eine hohe Bedeutung. Kooperation ist der Schlüssel zu erfolgreichem Naturschutz. Nur gemeinsam mit allen Akteuren können die Ziele im Bayerischen Streuobstpakt, beim Moorschutz, beim Aufbau des Biotopverbundes im Offenland sowie beim Ausbau des Vertragsnaturschutzes und der Stärkung von Landschaftspflegeverbänden und Naturparken erreicht werden. Zusammen gehen Umweltministerium und Landwirtschaftsministerium diesen erfolgreichen Weg in Bayern konsequent weiter.

Der Bayerische Streuobstpakt ist das jüngste Erfolgsmodell für den kooperativen Naturschutz. Beim Schutz von Streuobstwiesen konnte mit einem breiten Bündnis von Staatsregierung und acht Verbänden ein gemeinsames Maßnahmenpaket für eine Trendwende beim Streuobstanbau geschnürt werden. Der Bayerische Streuobstpakt wird nach Abschluss der fünfjährigen Aufbauphase beschleunigt und das Maßnahmenpaket kraftvoll umgesetzt.

Die Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen ist entscheidend für den Erhalt vielfältiger und artenreicher Lebensräume. Die Ausweitung des Biotopverbundes im Offenland läuft erfolgreich. Die Berechnung weist für das Jahr 2024 einen Wert von 11,67 Prozent Biotopverbundfläche im Offenland in Bayern aus. Zum weiteren Ausbau des Biotopverbundes wird die Zusammenarbeit mit den Partnern konsequent fortgesetzt. Die Staatsregierung ist entschlossen, das gesetzte Ziel von 15 Prozent bis 2030 zu erreichen. Flächen, auf denen Maßnahmen des kooperativen Naturschutzes umgesetzt werden, sind dabei ein wesentlicher Baustein, ebenso Maßnahmen des Kulturlandschaftsprogramms. Daneben hat sich die Staatsregierung zum Ziel gesetzt, die Vertragsnaturschutzfläche bis 2028 auf 200.000 Hektar zu erweitern. Der Freistaat wird dieses Erfolgsmodell auch in der neuen EU-Förderperiode ab 2028 sichern und ausbauen.

Bayern ist das artenreichste Bundesland mit der größten Vielfalt an Lebensräumen und einmaligen Kulturlandschaften. Im kooperativen Naturschutz ist Bayern Vorreiter: 1984 wurde der erste Vorläufer des Vertragsnaturschutzes ins Leben gerufen und 1985 der erste Landschaftspflegeverband gegründet. Auch heute ist Bayern mit seinen 71 Landschaftspflegeverbänden und 170.000 Hektar Vertragsnaturschutzfläche sowie knapp 30.000 daran beteiligten Landwirtinnen und Landwirten bundesweit führend.

Landschaftspflegeverbände und Naturparke sind unverzichtbare Akteure im kooperativen Naturschutz. Die Partnerschaft zwischen Naturschutzverwaltung, Landnutzern, Kommunen und Naturschutzverbänden ist die Grundlage für Erfolge in der Fläche. Bayern bekennt sich zu dieser Partnerschaft und wird sie nach dem Prinzip der Freiwilligkeit weiter stärken.

Erfolgreicher kooperativer Naturschutz erfordert eine solide Finanzierung, die Bayern nicht allein schultern kann. Hier sind auch die EU- und Bundesebene gefragt, sich zuverlässig an der Finanzierung zu beteiligen. Die Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) ist ein unverzichtbares Finanzierungsinstrument auch für freiwillige Naturschutzmaßnahmen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dies gilt es zu erhalten und zu verstetigen. Die Umsetzung von Natura 2000 und – soweit hier auf EU-Ebene keine Außerkraftsetzung oder zumindest grundlegende Überarbeitung erreicht werden kann – der EU-Wiederherstellungsverordnung sind mit hohen Kosten verbunden. Daher müssen aus bayerischer Sicht im Rahmen des neuen Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) sowie der neuen EU-Agrarpolitik ab 2028 die Mittel entsprechend erhöht werden.

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7. Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes auf den Weg gebracht / Naturschutz soll effizienter und zielgenauer werden / Schutzniveau aus Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und Versöhnungsgesetz bleibt gewahrt

Mit der heute vom Ministerrat gebilligten Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes sollen der Naturschutz effizienter und zielgenauer umgesetzt, das mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und dem Versöhnungsgesetz erreichte Schutzniveau bewahrt und Entlastungen für alle beteiligten Akteure erreicht werden. Die Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes enthält wesentliche Erleichterungen insbesondere für die Landwirtschaft und sorgt mit weiteren Änderungen für eine Entbürokratisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

Die erste zentrale Änderung betrifft die Umwandlung von Dauergrünland. Hier soll das komplexe Regelungsgeflecht zwischen Agrarförderrecht und Naturschutzrecht vereinfacht und das flächendeckende naturschutzrechtliche Umwandlungsverbot aufgehoben werden. Das seit Jahren bestehende und damit für den Schutz von Klima und Natur besonders wertvolle Dauergrünland auf besonderen Standorten, etwa Moore und Überschwemmungsgebiete, bleibt geschützt.

Daneben soll das Walzverbot praxisgerechter gestaltet werden. Es gilt zukünftig nur noch innerhalb der Wiesenbrüterkulisse und umfasst verschiedene Maßnahmen. Auf über 95 Prozent des Grünlands wird das Verbot aufgehoben. Die Wiesenbrüterkulisse wird künftig durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung festgelegt.

Auch Regelungen zur Entbürokratisierung und Verfahrenserleichterung sind im neuen Gesetz enthalten. Beispielsweise ist vorgesehen, dass einmal aufwändig generierte Daten über Vorkommen von geschützten Tieren und Pflanzen zur Erfüllung weiterer öffentlicher Aufgaben nutzbar gemacht werden können und nicht erneut erhoben werden müssen.

Für das Betreten der freien Landschaft wird zusätzlich klargestellt, dass das Verweilen an einfachen Einrichtungen wie Sitzbänken und Informationstafeln auf eigene Gefahr erfolgt. Die Klarstellung soll verhindern, dass Kommunen, Vereine und andere private Initiativen aus Sorge vor übermäßigen Verkehrssicherungspflichten auf die Aufstellung von in der Bevölkerung beliebten Rastmöglichkeiten in der freien Natur verzichten oder diese gar abbauen.

Mit dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“ und dem Versöhnungsgesetz wurde der Naturschutz in Bayern auf ein neues Level gehoben. Insgesamt sind rund 90 Prozent aller Maßnahmen aus Volksbegehren und Begleitgesetz realisiert. Großes Ziel bleibt es, den Artenschwund in Bayern noch wirksamer zu begegnen.

Der Gesetzentwurf geht jetzt in die Verbandsanhörung und wird anschließend in den Bayerischen Landtag eingebracht. Der Entwurf des Gesetzes wird parallel zur Verbändeanhörung im Internetangebot des Bayerischen Umweltministeriums veröffentlicht. Das Gesetz soll zum Jahresbeginn 2027 in Kraft treten, damit die Neuregelungen bereits in 2027 greifen.

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https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-28-juli-2026