Mit dem Referentenentwurf für ein novelliertes Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2027) will die Bundesregierung den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker an den Erfordernissen des Stromsystems und des Netzausbaus ausrichten. Die bisherigen Ausbauziele bleiben grundsätzlich erhalten, gleichzeitig sollen Fördermechanismen grundlegend reformiert und die Marktintegration erneuerbarer Energien deutlich gestärkt werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden hierzu Stellung genommen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat den Referentenentwurf am 17. Juli 2026 in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Ziel des Entwurfs ist ein planbarer, kosteneffizienter, netzverträglicher und marktorientierter Ausbau der erneuerbaren Energien. Hierzu werden unter anderem die Direktvermarktung ausgeweitet, die feste Einspeisevergütung schrittweise beendet, neue Abschöpfungsmechanismen für hohe Strommarkterlöse eingeführt sowie die Förderung insbesondere im Bereich der Photovoltaik neu ausgerichtet. Zugleich sollen die Vorgaben des europäischen Net-Zero-Industry-Acts durch neue Resilienzausschreibungen umgesetzt werden.
Die Zielsetzung des Entwurfs, den Ausbau der erneuerbaren Energien stärker in Markt und Stromsystem zu integrieren wird grundsätzlich begrüßt. Kritisch ist jedoch zu bewerten, dass der Ausbau künftig zu stark dem Netzausbau untergeordnet wird und kommunale Beiträge zu einem integrierten Energiesystem – etwa durch Energy Sharing, Speicherlösungen oder sektorübergreifende Energiekonzepte – nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Besonders kritisch wird die vorgesehene Verlagerung des Photovoltaikausbaus auf Freiflächenanlagen gesehen. Aus kommunaler Sicht sollte der Ausbau erneuerbarer Energien weiterhin vorrangig auf bereits versiegelten oder baulich vorgeprägten Flächen sowie auf Dachflächen erfolgen, um Nutzungskonflikte im Außenbereich zu vermeiden. Die geplanten Änderungen bei der Förderung kleiner Photovoltaikanlagen sowie die Ausweitung der Direktvermarktungspflicht könnten den Ausbau von Dachanlagen zusätzlich erschweren.
Der vorgesehene Pachtdeckel für Windenergieanlagen wird in der vorgeschlagenen Ausgestaltung abgelehnt. Zwar mag das Ziel, überhöhte Pachtpreise zu begrenzen, grundsätzlich nachvollziehbar sein. Die vorgesehene Obergrenze wird jedoch als deutlich zu niedrig angesehen und würde insbesondere Kommunen als Flächeneigentümer finanziell benachteiligen. Kommunale Pachteinnahmen sind ein wichtiger Bestandteil der Finanzierung der Daseinsvorsorge, kommunaler Infrastruktur sowie von Klimaschutz- und Energiewendeprojekten. Statt eines Eingriffs in bestehende Pachtverhältnisse sollten vielmehr die Ursachen steigender Pachtpreise über Anpassungen des Ausschreibungssystems angegangen werden.
Positiv bewertet wird die Weiterentwicklung der kommunalen Beteiligung an Erneuerbaren Energien Anlagen. Insbesondere die Umstellung auf die tatsächlich erzeugte Strommenge sowie die Anhebung des Höchstbetrags werden begrüßt. Kritisiert wird jedoch, dass netzbedingte Abregelungen künftig unberücksichtigt bleiben sollen. Dadurch könnten gerade Kommunen, die in besonderem Maße zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen, finanzielle Nachteile erleiden. Darüber hinaus halten die kommunalen Spitzenverbände an ihrer Forderung fest, die kommunale Beteiligung verpflichtend auszugestalten.
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