Damit Verlass auf die Testsiegel der Stiftung Warentest ist, machen wir Nachtests. Hat sich ein Produkt verändert, muss das Logo runter. Zuletzt traf es einen Fernseher.
Anbieter, die mit dem Qualitätsurteil und dem Markenzeichen der Stiftung Warentest werben möchten, müssen einen Lizenzvertrag abschließen. Rund 600 Hersteller nutzen jedes Jahr diese Möglichkeit der Werbung für ihre Produkte. Damit unterwerfen sie sich strengen Regeln.
Einen Teil der Logolizenz-Einnahmen verwendet die Stiftung Warentest für Nachtests. Etwa zehn Prozent der Produkte, für die mit dem Testsiegel geworben wird, testet die Stiftung Warentest nach.
In den Jahren 2023 und 2024 hat die Stiftung Warentest insgesamt 150 Produkte überprüft und keine zu beanstandenden Änderungen festgestellt. 2025 fiel eine Matratze in einer Nachprüfung auf, im Juni 2026 ein Fernseher (Details siehe unten).
Stellen die Tester bei den Nachtests Veränderungen in prüfrelevanten Merkmalen fest, wird der Logolizenzvertrag gekündigt. Hersteller oder Anbieter dürfen für dieses Produkt dann nicht mehr mit dem Qualitätsurteil der Stiftung Warentest werben. Die Nachtests sollen Verbrauchern ein höheres Maß an Sicherheit geben: Wenn sie das Logo der Stiftung Warentest auf einem Produkt sehen, sollen sie sicher gehen können, beim Kauf des Produkts auch die entsprechende Qualität zu erhalten.
Wie genau es die Werbenden mit der Darstellung des Testsiegels nehmen müssen, hat der Bundesgerichtshof klargestellt. Der Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem der Verband Sozialer Wettbewerb gegen die Baumarktkette Obi vorgegangen war.
Obi hatte in einem Werbeprospekt neben anderen Produkten einen Eimer Farbe abgebildet. Die Farbe war Testsiegerin in einer der Untersuchungen der Stiftung Warentest. Damit wurde auf dem Farbeimer geworben. Durch die Verkleinerung des Eimers im Prospekt waren zwar unser Logo und das Wort „Testsieger“ erkennbar, nicht aber die konkrete Fundstelle des Tests.
Diese fehlende Erkennbarkeit stelle eine irreführende Werbung dar, weil dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten werden, die er für eine informierte geschäftliche Entscheidung braucht, so der Bundesgerichtshof (BGH).
Obi nutze den Testsieg im Rahmen eigener Werbung und müsse daher die konkrete Fundstelle, also Ausgabe und Erscheinungsjahr der Zeitschrift, deutlich erkennbar darstellen. Obi sei es zumutbar, die Fundstelle zum Beispiel in einer Fußnote zu ergänzen (BGH, Az. I ZR 134/20).
In unserem Fernseher-Test schnitt das Modell Hisense 65U7Q Pro im Oktober 2025 mit dem Qualitätsurteil Gut (2,1) ab. Diese Note erreichte der Fernseher auch beim Ton. Im Juni 2026 haben wir das 65-Zoll-Gerät erneut getestet – und eine Verschlechterung der Klangqualität festgestellt. Der für die Nachprüfung eingekaufte Fernseher hatte im Vergleich zum Gerät aus der Untersuchung 2025 eine andere Firmware-Version. Auch im Sound-Menü gab es eine sichtbare Änderung.
Für die Nutzung unseres Logos gelten strenge Regeln. So dürfen Lizenznehmer zum Beispiel keine Merkmale ändern, die im Test untersucht wurden. Wir haben deshalb den Lizenzvertrag mit der Hisense Gorenje Germany GmbH gekündigt. Der Anbieter darf den Fernseher Hisense 65U7Q Pro nicht mehr mit dem Stiftung-Warentest-Logo bewerben.
In unserem Matratzentest landete die Matratze fan Medisan Plus KS mit einer Liegefläche von 90 x 200 Zentimetern weit vorn – mit dem Qualitätsurteil Gut 2,2. Als einzige der in der Stiftung-Warentest-Ausgabe 10/2025 gezeigten Matratzen bettete sie außerdem alle sieben Körpertypen sowohl in Rücken- als auch in Seitenlage gut. Entsprechend bewarb der Anbieter das Produkt mit unserem Logo.
Im Rahmen unserer stichprobenhaften Nachtests stellten wir fest, dass sich bei der Matratze deutlich andere Messwerte zeigten als im ursprünglichen Test. Dies gilt zum Beispiel für die Härte der Matratze, die Härteänderung nach dem Dauerwalz-Test, die Resthöhe nach dem Aufenthalt in der Klimakammer sowie für die Liegeeigenschaften. Der Anbieter teilte uns daraufhin mit, dass sich die Qualität der Matratze bei längerer Lagerung im gerollten und vakuumierten Zustand verändern könne. Wir haben die Matratze jedoch auch in unserem Nachtest zeitnah nach dem Erhalt entrollt und erst nach den üblichen Ruhezeiten geprüft.
Da der Lizenznehmer – in diesem Fall fan – während der Nutzung unseres Logos eine einheitliche Produktqualität sicherstellen muss und beispielsweise auch keine Mindesthaltbarkeit angegeben wurde, haben wir den Lizenzvertrag am 30. Januar 2026 gekündigt. Der Anbieter fan darf die Medisan Plus KS nicht mehr mit unserem Logo bewerben.
Einen Wechselservice empfiehlt die Stiftung Warentest Haushalten, die sich um Preisvergleich und Gastarifwechsel nicht selbst kümmern wollen. Anders als Vergleichsportale organisieren sie den Wechsel nicht nur einmalig, sondern betreuen Kunden und Kundinnen langfristig. Der Wechselservice Remind.me, den wir 2021 im Test von Wechseldiensten als „empfehlenswert“ eingestuft hatten, darf nicht mehr mit unserem Logo werben. Eine Nachprüfung hat ergeben, dass der Wechselservice sein Angebot in prüfrelevanten Merkmalen verändert hat.
Unter anderem schließt Remind.me jetzt Haushalte von der weiteren Betreuung aus, die mit dem vorgenommenen Tarifwechsel nicht einverstanden sind und ihr Widerrufsrecht nutzen. Nachteilig ist dieses Vorgehen für alle Bestandskunden. Denn anders als Neukunden werden sie erst nach einem erfolgreichen Tarifwechsel informiert. Wer jedoch den Tarif selbstständig beim Anbieter widerruft, muss sich anschließend selbst einen neuen Tarif suchen. Der alte Tarif wurde wirksam durch Remind.me gekündigt. Eine weitere Betreuung durch Remind.me findet nicht statt.
Wir haben den Lizenzvertrag deswegen zum 9. November 2022 gekündigt. Remind.me darf nicht mehr mit unserem Logo für seinen Gastarifvergleich werben.
Das Funk-Türschloss war im Oktober 2020 Bestandteil unseres Tests smarter Türschlösser, schnitt damals gut ab, landete mit der Note 2,4 aber auf den hinteren Plätzen seiner Produktgruppe.
Im August 2022 warnte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik vor einer neu entdeckten Sicherheitslücke, die es Angreifern ermöglicht, das Schloss per Hack zu öffnen. Laut Abus lässt sich der Fehler nicht per Software-Update beheben. Wir haben deshalb den Lizenzvertrag gekündigt sowie das Qualitätsurteil und mehrere Unterurteile zurückgezogen (11.08.2022).
Wir empfehlen, das Produkt abzumontieren und nicht mehr zu verwenden – zumal Versicherer bei Einbrüchen die Haftung verweigern könnten, da die Sicherheitslücke inzwischen allgemein bekannt ist.
Die DKV Versicherung hat für ihre Pflegetagegeldversicherung „PTG“ nach unserem Test von Pflegetagegeldversicherungen mit einem guten Finanztest-Qualitätsurteil geworben, ebenso tat es die DFV Deutsche Familienversicherung AG für ihre Pflegetagegeldversicherung „Deutschlandpflege Flex“. Eine Nachprüfung ergab: Beide Versicherer hatten die Beiträge für ihre so beworbenen Tarife nach dem Stichtag der Untersuchung (1. Januar 2020) angehoben (19.05.2021).
In einer weiteren Nachprüfung stellte sich heraus, dass auch die Huk Coburg für ihre gut bewerteten und mit einer Lizenz beworbenen Tarife „PMvario/1560 und PMvario/1600“ die Beiträge angehoben hatte. Das gleiche galt für die VRK bei ihren ebenfalls gut bewerteten und entsprechend beworbenen Varianten „Pflege Flexible/1560 und Pflege Flexible/1600“.
Mit den Versicherern wurde der Nutzungsvertrag rückwirkend gekündigt. Sie dürfen nicht mehr mit unserem Logo werben.
Die VitaSan 7-Zonen-Kaltschaummatratze von MFO mit einer Liegefläche von 90 x 200 Zentimetern gehörte zu den besten im Matratzentest, den wir im März 2020 veröffentlicht hatten. In den Nachprüfungen schickten wir zwei zusätzliche Exemplare der Matratze in die Klimakammer – und bei beiden veränderte sich die Härte viel stärker als im ursprünglichen Test.
Laut Anbieter hatte sich an der Rezeptur und am Herstellungsverfahren der Matratze nichts geändert, an unserer Klimaprüfung allerdings auch nicht. Wir haben den Lizenzvertrag am 1. April 2021 gekündigt, MFO darf die VitaSan nicht mehr als Testsieger bewerben.
Der Testsieger unseres Tests von Sous-vide-Garern, der Allpax SVU, hat ein geändertes Innenleben. In einem Nachtest stellten wir fest veränderte Stromverbräuche und Garzeiten fest. Außerdem lag der neuen Variante des Heizstabs keine Gartabelle bei. Im Test hätten wir das mit Mangelhaft bewertet.
Auf unsere Nachfrage bestätigte der Anbieter die Veränderungen an bestimmten Bauteilen. Der Anbieter darf nicht mehr mit unserem Testsiegel werben (13.01.2020).
Edeka hatte im Jahr 2019 auf seinem Vollwaschmittel Gut & Günstig Ultra mit einem guten test-Qualitätsurteil geworben, aber in die Packung etwas anderes gefüllt als den Testsieger aus dem Test von Oktober 2018 (zum aktuellen Test von Vollwaschmitteln). Eine Nachprüfung ergab: Das Pulver enthielt weniger von der Reinigungschemikalie TAED als das ursprünglich geprüfte Waschmittel. Flecken ließen sich nun deutlich schlechter entfernen.
Edeka verstieß damit gegen den Lizenzvertrag für die Nutzung unseres test-Siegels. Seit Anfang Mai ist er gekündigt. Das gilt auch für das rezepturgleiche Waschmittel Bravil Activ Plus von Netto Marken-Discount. Beide dürfen nicht mehr mit unserem Logo werben (16.05.2019).
Das Hundetrockenfutter Purina Beneful von Nestlé darf nicht mehr mit dem test-Logo der Stiftung Warentest beworben. Eine Nachprüfung nach dem Hundefutter-Test im Jahr 2016 ergab, dass die bunten Brocken später deutlich weniger Vitamin A als im ursprünglich getesteten Produkt enthielten. Es hatte die Gesamtnote Gut erhalten. Wir wiesen den geringeren Gehalt in drei Packungen nach (26.07.2027). Hunde brauchen eine ausreichende Menge Vitamin A – für Wachstum, Haut, Stoffwechsel und Augen. Hier finden Sie den aktuellen Test von Hunde-Trockenfutter, den Test von Hunde-Nassfutter sowie den Test von Welpenfutter.
Die Pflegetagegeldversicherung der Versicherung Württembergische mit der Tarifbezeichnung PTPU darf das Logo der Stiftung Warentest mit der Gesamtnote Sehr Gut (1,2) für den Modellfall 45-jährige und Sehr Gut (1,5) für den Modellfall 55-jährige nicht mehr tragen: Grund: Wir hatten bei der Untersuchung von Pflegetagegeldversicherungen bewertet, wie viel ein Tarif für ein vorgegebenes Budget in den einzelnen Pflegestufen bei Pflegebedürftigkeit zahlt. Der Preis wurde ins Verhältnis zur Leistung in den verschiedenen Pflegestufen gesetzt und war so unmittelbar bewertungsrelevant.
Bei einem Nachtest stellten wir fest, dass die Württembergische den Beitrag für ihren Pflegetagegeldtarif erhöht hat. Der Test der privaten Pflegeversicherung aus Finanztest 5/2015 wurde inzwischen durch einen neueren Test Pflegetagegeldversicherung ersetzt.
Im Rahmen eines Tests von Kinderhelmen fanden wir in den Einstellriemen des Melon Urban Active der Größe XXS-S den Schadstoff Naphthalin. Er steht im Verdacht, Krebs zu erregen. Im Helm für Erwachsene hatten wir im vergangenen Jahr keine Schadstoffe gefunden.
Nach den aktuellen Ergebnissen haben wir je drei Melon-Helme der Größen M-L und XL-XXL nachgeprüft. In allen sechs fanden wir deutliche Mengen Naphthalin.
Die Schadstoffkonzentration lag unter dem Grenzwert des GS-Siegels (Geprüfte Sicherheit), der für Erwachsene gilt. Unseren Kriterien entsprechend würden wir ihm die Schadstoffnote ausreichend geben. Damit konnten wir den Melon Urban Active in Erwachsenen-Größen nicht mehr empfehlen (25.05.2016). Hier finden Sie den aktuellen Test von Fahrradhelmen und den aktuellen Test von Kinderfahrradhelmen.
Im Nachtest stellten unsere Prüfer fest, dass dem 2014 geprüften Sitz inzwischen ein seitlich montierter Energieabsorber fehlte und die Bewertung daher schlechter ausfallen musste (27.04.2016). Hier finden Sie unseren laufend aktualisierten Test von Autokindersitzen.
Das abgepackte gemischte Biohackfleisch Bio+, das etwa Kaufland und Real verkaufen, hatte bei einer Nachprüfung eine andere Zusammensetzung als das für test 2/2015 untersuchte Hackfleisch des Anbieters Vion Convenience. Der Fettgehalt hatte sich deutlich erhöht, ein Zeichen für schlechtere Fleischqualität. Die Prüfer hatten drei Proben Bio+ mit verschiedenen Verbrauchsdaten untersucht, in zwei fanden sie knapp doppelt so viel Fett wie ursprünglich. Noch fünf weitere Produkte aus dem Test von Hackfleisch wurden nachgeprüft, ohne auffälliges Ergebnis (25.04.2016). Zum Test Hackfleisch.
Eine Überprüfung der Creme hatte ergeben, dass die Umverpackung in Darstellung, Kontrast und Schriftgröße verändert worden war. In einem erneuten Test könnten Deklarations- und Gesamturteil anders ausfallen. Auch die Inhaltsstoffliste war eine andere. Die BB-Creme Olaz Total Effects 7 in one durfte das Logo der Stiftung Warentest mit der Gesamtnote Gut (2,1) daher nicht nicht mehr tragen (17.12.2015). Zum Test BB-Cremes.
Bei der Überprüfung des 2013 getesteten Fernsehers Technisat Techniplus 55 Isio ergaben sich Unterschiede zum 2013 getesteten Gerät. So hatte sich zum Beispiel die Bildqualität verschlechtert, vor allem bei der Farbwiedergabe fanden wir in der Nachprüfung Abweichungen. Das eingebaute Display entsprach nicht mehr dem ursprünglich geprüften (17.09.2015). Zum Test von Fernsehern.