Trübes Wasser, die Algen blühen: Ein neuer Leitfaden zeigt, was zu tun ist, wenn es dem See schlecht geht.
Jetzt im Sommer scheinen Seen häufiger aus dem Gleichgewicht zu geraten: trübes Wasser und Gestank, starke Algenblüten, Fischsterben, sinkende Wasserstände. Dann stellen sich für Kommunen, Verbände oder Bürger*innen viele Fragen: Was ist passiert und handelt es sich tatsächlich um ein ernsthaftes Problem mit Handlungsbedarf? Wenn ja, wie kann man es richtig angehen? Wer ist zuständig? Und woher kommen die notwendigen finanziellen Mittel? Gerade der Beginn eines solchen Prozesses kann unübersichtlich sein. Deshalb hat das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) einen frei verfügbaren Leitfaden veröffentlicht, der Interessierten schnelle erste Orientierungshilfe bietet.
„Unsere Publikation gibt eine kompakte Übersicht über die fachlichen Grundlagen und zeigt wichtige erste Schritte auf. Im Idealfall kann so nach der ersten Beobachtung einer Zustandsveränderung oder eines konkreten Problems ein gut koordinierter und strukturierter Prozess entstehen, der dem See und allen, die ihn schützen und nachhaltig nutzen möchten, weiterhilft“, erläutert Prof. Michael Hupfer, Co-Autor und Experte für Seenrestaurierung.
Eine zentrale Herausforderung bei der Analyse und Ableitung von Handlungsoptionen ist die Vielfalt von stehenden Gewässern. Selbst in der Binnengewässerforschung gibt es keine allgemeingültige Definition für Seen. In der Regel versteht man darunter ein dauerhaft vorhandenes, stehendes Binnengewässer, das über einen Hektar groß ist und eine Wasserverweilzeit von mindestens drei Tagen hat.
„Doch nicht jedes Standgewässer ist ein See“, erklärt Dr. Sabine Hilt, Co-Autorin und Expertin für die Wasserpflanzen. „Im allgemeinen öffentlichen Sprachgebrauch werden auch kleinere Standgewässer wie Teiche oder Stau- und Speicherbecken als Seen bezeichnet. In diesen kleinen bis mittleren Standgewässern herrschen aber häufig andere ökologische Bedingungen und Dynamiken als in den größeren Seen vor, weshalb etablierte Methoden für das Management größerer Seen nicht immer übertragbar sind“, erläutert die Wissenschaftlerin. „Die prinzipielle Herangehensweise ist aber ähnlich – wichtig ist vor allem, strukturiert und auf Basis des wissenschaftlichen und praktischen Wissensstands vorzugehen.“
Natürliche und künstliche Seen können eine Vielzahl unterschiedlicher Merkmale aufweisen. Zwar gibt es verschiedene Seetypen mit entsprechenden Ähnlichkeiten, aber kein See gleicht vollständig dem anderen: „Uns erreichen gerade jetzt im Sommer immer wieder Hilferufe, wenn sich Gewässer scheinbar verschlechtern. Einige Ursachen und Problematiken wie Nähr- und Schadstoffeinträge tauchen immer wieder auf, aber seriöse Einschätzungen anhand von individuellen Situationsbeschreibungen, Fotos oder Videos sind nicht per Ferndiagnose möglich“, unterstreicht Michael Hupfer.
Denn ob sich aufgrund der im Einzelfall beobachteten Veränderungen auch tatsächlich ein Handlungsbedarf ableiten lässt, ist nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. Auch können Ursache und Wirkung zeitlich und räumlich weit auseinander liegen. Wichtig ist laut den Forschenden zunächst eine solide Zustands- und Ursachenanalyse, die mit Hilfe vorhandener Daten oder weiterer Untersuchungen realisiert werden kann.
„Explizit gewarnt werden muss leider immer noch vor Anbietern, die einfache Lösungen versprechen, jedoch einen wissenschaftlich belastbaren Nachweis für ihre häufig vollmundig beworbenen Produkte schuldig bleiben. Teilweise fallen solche Angebote auch in den Bereich der esoterischen Heilsversprechen. Vor der Auswahl insbesondere ungewöhnlich erscheinender Methoden sollte deshalb immer eine zusätzliche externe Fachmeinung eingeholt werden“, rät Michael Hupfer eindringlich.
Bei öffentlichen Gewässern sind eine oder mehrere Behörden für die Regelung von Schutz und Nutzung zuständig. Wasser- und Naturschutzbehörde können zum Beispiel getrennt organisiert sein. Diese Regelungen und Zuständigkeiten können je nach Bundesland oder auch in den unterschiedlichen Kommunen abweichen. Bei kleineren Gewässern ist häufig die Gemeinde zuständig, für größere Gewässer auch das Bundesland. Für das konkrete Handeln vor Ort sollte im ersten Schritt immer eine zuständige Behörde kontaktiert werden – im Idealfall schon die konkreten Ansprechpersonen in der spezifischen Fachabteilung.
Neben der reinen Eigentums-, Pacht- und Zuständigkeitsklärung ist die Konstellation von Akteuren in der Praxis meist komplizierter: „Es kann viele parallele und auch untereinander in Konflikt stehende Schutz- und Nutzungsinteressen geben, zum Beispiel am Gewässer aktive Umwelt-, Angel- und Wassersportverbände oder auch gewerbliche Nutzungen durch Berufsfischerei, Bootsverkehr, touristische Einrichtungen oder öffentlichen Badebetrieb“, erklärt Michael Hupfer.
Zudem kann nicht immer davon ausgegangen werden, dass alle behördlichen Stellen und andere Interessengruppen kontinuierlich miteinander im Austausch sind. Wird Handlungsbedarf erkannt, sind für effiziente Kommunikation und Vertrauensbildung persönliche Austauschtreffen für Zuständige, Betroffene und Interessierte hilfreich. „Bewährt haben sich zum Beispiel Runde Tische oder Arbeits- und Projektgruppen, an denen die Interessen- und Nutzungsgruppen beteiligt sind. So kann im Idealfall ein gemeinsames Problemverständnis entwickelt werden“, erläutert Sabine Hilt.
IGB (2026): Hilfe für Seen im schlechten Zustand – ein Leitfaden. IGB Manual, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei, Berlin. DOI: https://doi.org/10.4126/FRL01-006528719
Leitfaden zum Download (PDF)
Pressemitteilung des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB)