Finanzielle Entlastung der Länder und ihrer Kommunen erörtert

26.6.2026 - | Deutscher Bundestag

Der Bund will Ländern und Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen“ (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz – LKEG, 21/6560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand am Donnerstag, 25. Juni 2026, auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach 20-minütiger Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Haushaltsausschuss.

An die Ausschüsse überwiesen wurde auch ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Bundesmittel solidarisch und gerecht verteilen – Strukturschwache Kommunen stärken“ (21/6652(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Federführend ist hier der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen. Die Linke legte zudem einen Antrag mit dem Titel „Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“ (21/5821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) vor. Der Antrag wurde federführend an den Haushalsausschuss überwiesen, obwohl die Linksfraktion die Federführung beim Finanzausschuss sah. Darin wurde sie nur von den Grünen unterstützt, während die AfD mit den Koalitionsfraktion für die Federführung beim Haushaltsaussschuss stimmte.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mit insgesamt rund vier Milliarden Euro will der Bund Länder und Kommunen bis einschließlich 2029 finanziell unterstützen – rückwirkend zum 1. Januar 2026. Finanzstarke Länder sollen laut Entwurf in den Jahren von 2026 bis 2029 durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge im Finanzkraftausgleich um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Die Verteilung der Entlastung auf die finanzstarken Länder erfolge entsprechend ihrer Anteile am Gesamtvolumen der Umsatzsteuerabschläge, heißt es. 

Infolge der Kürzung der Umsatzsteuerabschläge würden die Umsatzsteuerzuschläge für die finanzschwachen Länder im Finanzkraftausgleich in den Jahren von 2026 bis 2029 ebenfalls um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich abgesenkt. Zum Ausgleich sollen die allgemeinen Bundesergänzungszuweisungen in den Jahren von 2026 bis 2029 für diese Länder um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich erhöht werden. „Die Aufteilung dieser Erhöhung auf die finanzschwachen Länder stellt sicher, dass die Kürzung der Umsatzsteuerzuschläge für jedes einzelne finanzschwache Land exakt ausgeglichen wird“, schreibt die Bundesregierung. 

Maßnahmen zur Entlastung von übermäßigen Kassenkrediten

Der Bund will zudem von 2026 bis 2029 finanzschwache Flächenländer mit insgesamt 250 Millionen Euro jährlich bei ihren Maßnahmen zur Entlastung ihrer von übermäßigen Kassenkrediten betroffenen Kommunen unterstützen. Die finanziellen Mittel sollen dem Entwurf zufolge einen Beitrag zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Kommunen leisten. Die Mittel würden im Zeitraum von 2026 bis 2029 als Sonderbedarfs Bundesergänzungszuweisungen zum Ausgleich von Sonderlasten gewährt, die sich aus den übermäßigen kommunalen Liquiditätsbeständen in diesen Ländern ergeben. Die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen sollen auf die Länder entsprechend ihrer zum 31. Dezember 2024 bestehenden kommunalen Schuldenbestände verteilt werden.

Außerdem ist vorgesehen, den von den ostdeutschen Ländern zu tragenden Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR in den Jahren von 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent zu reduzieren. Der Anteil des Bundes steige entsprechend von 50 Prozent auf 60 Prozent. Damit würden die Haushalte der ostdeutschen Länder in den kommenden Jahren deutlich entlastet und damit deren finanziellen Spielräume verbessert, heißt es. 

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat stellt in seiner Stellungnahme fest, dass der Gesetzentwurf angesichts der starken Verschuldung der Kommunen „zu kurz greift“. Eine spürbare Entlastung der Kommunen werde mit dem Länder- und Kommunalentlastungsgesetz nicht eintreten. „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, einen angemesseneren, wirksamen Beitrag zum Abbau kommunaler Altschulden unter vollständiger Anrechnung der bisherigen Entschuldungsprogramme zu leisten“, heißt es in der Stellungnahme, in der auch darauf hingewiesen wird, dass die aktuellen kommunalen Finanzierungsdefizite zu einem erheblichen Teil auf die Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben zurückzuführen seien. 

Der Ausschluss der Stadtstaaten von den Entlastungen widerspreche außerdem dem föderalen Gleichbehandlungsgrundsatz. In ihrer Gegenäußerung weist die Bundesregierung die Forderung nach einer Erhöhung der finanziellen Entlastung durch das Länder-und Kommunalentlastungsgesetz zurück. 

Antrag der Linken zu kommunalem Bedarfsindex

Die Fraktion Die Linke will einen neuen „Kommunalen Bedarfsindex“, der für alle Förderprogramme des Bundes verbindlich angewendet werden soll. In ihrem ersten Antrag (21/6652(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) heißt es, zahlreiche Förderprogramme orientierten sich am Königsteiner Schlüssel. Dieser basiere zu zwei Dritteln auf dem Steueraufkommen und zu einem Drittel auf der Bevölkerungszahl der Länder.

Der Königsteiner Schlüssel berücksichtige jedoch weder die Finanzkraft einzelner Kommunen noch Investitionsrückstände, Soziallasten, demografische Entwicklungen oder infrastrukturelle Defizite. Länder mit hoher Wirtschaftskraft und großer Bevölkerung erhielten dadurch regelmäßig höhere Förderanteile, unabhängig davon, ob die strukturellen Herausforderungen vor Ort tatsächlich größer seien. „So profitieren wirtschaftsstarke Länder wie Bayern oder Baden-Württemberg regelmäßig von hohen Mittelanteilen, während Länder mit zahlreichen finanzschwachen Kommunen und hohen Investitionsbedarfen, etwa das Saarland, Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern, vergleichsweise geringere Anteile erhalten“, wird kritisiert. Auch innerhalb großer Flächenländer würden strukturschwache Regionen häufig nicht ausreichend berücksichtigt.

Kommunen mit geringer Steuerkraft

Nach Ansicht der Fraktion schafft ein Kommunaler Bedarfsindex eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für die Verteilung von Fördermitteln. Der Index stärke insbesondere Kommunen mit geringer Steuerkraft, hohen Investitionsbedarfen und besonderen sozialen oder demografischen Belastungen. 

Er leiste damit einen wirksamen Beitrag zur Verringerung regionaler Ungleichheiten und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Als Gewichtung des Index schlägt die Fraktion Die Linke vor: 25 Prozent kommunale Finanzkraft, 25 Prozent kommunaler Investitionsrückstand, 25 Prozent soziale Belastungen und Armutsindikatoren, 15 Prozent demografische Entwicklung und zehn Prozent infrastrukturelle Erreichbarkeits- und Versorgungsdefizite. 

Antrag der Linken zur Altschuldenhilfe

Die Fraktion Die Linke fordert eine „Altschuldenhilfe für Kommunen und ostdeutsche Wohnungsgesellschaften“. In ihrem Antrag (21/5821(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verlangt die Fraktion unter anderem eine Grundgesetzänderung, so dass sich der Bund künftig hälftig an der Entschuldung hoch verschuldeter Kommunen beteiligen kann. Darüber hinaus fordert die Fraktion, die Altschulden kommunaler Wohnungsunternehmen und Genossenschaften in Ostdeutschland vollständig durch den Bund zu übernehmen und zu tilgen. 

Zudem soll den Bundesländern die Kosten erstattet werden, falls sie die Gesellschaften bereits entschuldet haben. Zur Begründung verweist die Fraktion auf hohe Verbindlichkeiten aus dem DDR-Wohnungsbau, die Investitionen wie energetische Sanierungen erschwerten. Die Fraktion argumentiert ferner, die hohe Verschuldung vieler Kommunen gefährde deren Handlungsfähigkeit und damit „die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland“. (hau/hle/25.06.2026)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw26-de-laender-kommunalentlastungsgesetz-1184350