1. Freistaat startet Hochschulbau-Offensive: Fokus auf Sanierung von Bestandsgebäuden und Beschleunigung von Neubauten – zielgerichteter und zukunftsweisender Einsatz des Sondervermögens des Bundes mit Hochschulbaumilliarde.
1. Freistaat startet Hochschulbau-Offensive: Fokus auf Sanierung von Bestandsgebäuden und Beschleunigung von Neubauten – zielgerichteter und zukunftsweisender Einsatz des Sondervermögens des Bundes mit Hochschulbaumilliarde
Der Freistaat Bayern legt eine Hochschulbau-Offensive auf und setzt damit Mittel aus dem „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ des Bundes zielgerichtet und zukunftsweisend ein. Die Hochschulbau-Offensive wird sowohl aus dem bayerischen Anteil am Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz als auch aus dem Schnellbauprogramm gespeist. In der Addition dieser zusätzlich verfügbaren Mittel ergibt sich eine weitere Hochschulbaumilliarde. Sie bietet die Grundlage für die Hochschulbau-Offensive.
Die Offensive besteht aus zwei Teilen: einer Sanierungsoffensive und einer Schnellbauoffensive. Im Fokus stehen damit insbesondere die Sanierung von Bestandsgebäuden und beschleunigter Neubau. Es gelten folgende Leitprinzipien:
Aktuell ist vorgesehen, dass durch das Aktionsprogramm über 120 Maßnahmen in einem Zeitraum von circa vier Jahren realisiert werden.
Sanierungsoffensive
Bei der Sanierungsoffensive stehen Bestandsliegenschaften im Mittelpunkt. Sie setzt dort an, wo die dringendsten Bedarfe bestehen. Dazu gehören exemplarisch die Teilsanierung des Walter-Schottky-Instituts an der TUM, die Sanierung der Zentralbibliothek an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Dachsanierungen an der Universität Regensburg und allein vier Maßnahmen an der FAU Erlangen-Nürnberg. Dank der Sanierungsoffensive sind auch größere Instandsetzungen im Millionenbereich schnell, unbürokratisch und zielgerichtet möglich.
Schnellbauoffensive
Dort, wo bestehende Gebäude nicht mehr wirtschaftlich saniert werden können, greift die Schnellbauoffensive für moderne Neubauten. Die Staatsregierung setzt dabei auf schnelle und effiziente Bauverfahren, um zusätzliche Flächen für Hochschulen rasch bereitzustellen und die Infrastruktur zukunftsfest zu machen. Die Schnellbauoffensive dient darüber hinaus als Beschleunigungs- und Sicherungspaket für große Baumaßnahmen, die über den Kernhaushalt finanziert werden.
Die Hochschulbau-Offensive wirkt mit den zusätzlichen Mitteln strukturell und konjunkturell. Ziel ist, die Bedingungen für Wissenschaftler, Lehrende und Studierende unmittelbar zu verbessern. Damit steht die Hochschulbau-Offensive beispielhaft für die Erfüllung der mit dem Sondervermögen verbundenen Absichten: Es wirkt additiv, nicht substitutiv.
2. Deutschlands modernstes Hochschulrecht wird noch moderner: Freistaat passt das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) an aktuelle Herausforderungen an / vom Bürokratieabbau über ein Verbot des Verbots der KI bis zur Antisemitismusprävention
Die Reform des Hochschulrechts im Jahr 2023 unter dem Motto „Agilität, Exzellenz und Innovation“ hat die Entwicklung der bayerischen Hochschullandschaft zu einem international beachteten, exzellenten Wissenschaftsstandort erfolgreich vorangetrieben. Wissenschaft und Gesellschaft haben sich seitdem jedoch weiter verändert. Um die Erfolgsgeschichte des Wissenschaftsstandorts Bayern fortzuschreiben, passt der Freistaat das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) als agilen Rechtsrahmen an aktuelle Herausforderungen an.
Im Gesetzentwurf sind folgende Schwerpunkte festgehalten:
Mehr Raum für Innovation und weniger Mikrosteuerung: Das BayHIG bildet seit 2023 den Innovationsrahmen für die Hightech Agenda Bayern. Wesentliche Elemente der damaligen Reform, die weiterhin gelten, waren u. a. die Einführung des Promotionsrechts an Hochschulen für angewandte Wissenschaften bzw. Technischen Hochschulen, die Modernisierung des Berufungsrechts, eine klare Definition von Gründungsförderung und Technologietransfer als Hochschulaufgabe sowie die Möglichkeit, dass Hochschulen als Bauherren fungieren können.
3. Bayern fordert von Bundesregierung Korrekturen an Plänen zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung
Bayern fordert wegen der schwierigen Lage vieler Krankenhäuser von der Bundesregierung deutliche Nachbesserungen an den Plänen zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Staatsregierung unterstützt zwar ausdrücklich das Ziel, die GKV-Finanzen zu konsolidieren. Es besteht aber dringender Korrekturbedarf an dem Gesetzentwurf des Bundes. Der Freistaat setzt sich unter anderem für schnelle Entlastungen der Krankenhäuser durch einen konsequenten Abbau von Bürokratie und von unnötigen personellen Vorgaben ein. Dazu zählt unter anderem eine Reduktion des Dokumentationsaufwandes sowie der Meldeanforderungen z. B. an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus. Auch muss die Komplexität der bestehenden gesetzlichen Vorgaben, z. B. hinsichtlich der diversen Personalvorgaben oder im Rahmen der Budgetverhandlungen, drastisch verringert werden.
Eine große Anzahl der Krankenhäuser in Bayern sieht sich in ihrer Existenz bedroht. Die wirtschaftliche Situation der Kliniken in Deutschland hatte sich in den vergangenen Jahren stetig verschlechtert – aufgrund zunehmend ungedeckter Betriebskosten, für deren Ausgleich der Bund zuständig ist. Verschärft wurde die Lage durch die Herausforderungen der Krankenhausreform des Bundes, die weitgehende Umstrukturierungen nach sich zieht. Bayern unterstützt die Kliniken dabei mit seinem 7-Punkte-Plan, der unter anderem die Finanzierung regionaler Gutachten umfasst.
Durch die nun vom Bund vorgesehenen finanziellen Einschnitte im Rahmen der GKV-Reform sind negative Auswirkungen auf die akutstationäre Versorgung zu befürchten. Bislang ist die Bundesregierung aber nicht ausreichend auf die Forderung Bayerns und anderer Länder nach Korrekturen eingegangen. Der Freistaat wird deshalb weiter darauf dringen, dass die Belastungen der Krankenhäuser auf ein akzeptables Maß verringert werden.
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-23-juni-2026