FlüchtlingsreferentInnenkonferenz

19.6.2026 - | Land Tirol

Länder fordern klare Zuständigkeiten, faire Finanzierung und funktionierende Integration

Bei der LandesflüchtlingsreferentInnenkonferenz (FLÜRK) in Graz haben die Bundesländer heute, Freitag, wichtige Beschlüsse zur Weiterentwicklung der Grundversorgung, zur Umsetzung des europäischen Asylpakts sowie zu Integration und zum Rückkehrmanagement gefasst. Tirols Flüchtlingsreferent LHStv Philip Wohlgemuth begrüßt die breite Einigkeit der Länder in wesentlichen Fragen.

„Die Herausforderungen in der Flüchtlings- und Integrationspolitik können nur gemeinsam bewältigt werden. Dafür braucht es klare Zuständigkeiten, faire Finanzierungsregelungen und verlässliche Rahmenbedingungen für Länder, Gemeinden und die betroffenen Menschen“, betont LHStv Wohlgemuth.

Grundversorgungsvereinbarung rasch finalisieren

Einstimmig forderten die Länder den Bund auf, die Verhandlungen zur Anpassung der Grundversorgungsvereinbarung gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes rasch abzuschließen. Offene Fragen bestehen insbesondere bei den Zuständigkeiten für einzelne Zielgruppen, bei Unterstützungsleistungen in Krisensituationen sowie bei der Finanzierung von notwendigen Pflege- und Betreuungsleistungen.

„Die Länder haben ihre Positionen längst eingebracht. Jetzt braucht es eine rasche Finalisierung der Vereinbarung, damit Rechtssicherheit und Planungssicherheit für alle Beteiligten geschaffen werden können“, so LHStv Wohlgemuth.

Ebenfalls einstimmig sprechen sich die Länder dafür aus, dass Schutzsuchende erst nach Abschluss der Erstaufnahme durch den Bund einvernehmlich in die Zuständigkeit der Länder wechseln. Zu den Aufgaben des Bundes zählen insbesondere das verpflichtende Screening, die Identitätsfeststellung sowie die weiteren Maßnahmen im Rahmen der Erstaufnahme. „Der Bund muss seine Aufgaben in der Erstaufnahme vollständig erfüllen, bevor Personen an die Länder übergeben werden. Das sorgt für geordnete Verfahren und klare Verantwortlichkeiten“, erklärt LHStv Wohlgemuth.

Bund in der Verantwortung bei Deutschkursen

Einstimmig forderten die Länder zudem die Bundesregierung auf, ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot an Deutschkursen sicherzustellen. Die FlüchtlingsreferentInnen halten fest, dass die Zuständigkeit für Planung, Finanzierung und Bereitstellung dieser Angebote in erster Linie beim Bund beziehungsweise beim Österreichischen Integrationsfonds liegt. „Sprache ist der Schlüssel für erfolgreiche Integration. Wer Deutsch lernt, findet schneller Arbeit, kann am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und wird rascher selbstständig. Deshalb braucht es ausreichend Kursplätze in ganz Österreich“, betont LHStv Wohlgemuth. Der Tiroler Flüchtlingsreferent verweist dabei auch auf die positiven Erfahrungen in Tirol: „Integration gelingt dort am besten, wo Menschen rasch Deutsch lernen und in Beschäftigung kommen. Tirol zeigt, dass dieser Weg funktioniert. Viele Schutzsuchende können bei uns früh in den Arbeitsmarkt einsteigen und dadurch schneller auf eigenen Beinen stehen.“



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