Bericht aus der Kabinettssitzung vom 16. Juni 2026

16.6.2026 - | Bayerische Staatsregierung

1. Agenda für Vielfalt und gegen Ausgrenzung 2. Präventions- und Sensibilisierungskampagne „Sicherheit am und im Wasser in Bayern“ 3. Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen verhindern

1. Agenda für Vielfalt und gegen Ausgrenzung

Jeder Mensch in Bayern soll frei von Angst und Gewalt leben können. Ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes und gewaltfreies Leben muss für alle Menschen überall in Bayern selbstverständlich sein – in der Stadt und auf dem Land. Alter, körperliche oder geistige Behinderungen, sexuelle Orientierung, geschlechtliche Identität oder Religionszugehörigkeit dürfen nicht zu Ausgrenzung oder Bedrohungen führen. Mit der Agenda für Vielfalt und gegen Ausgrenzung steht die Bayerische Staatsregierung für den Schutz von Minderheiten und für die Sicherheit aller ein. Das heißt: Ein klares Nein zu Hass, Hetze und Extremismus – egal welcher Form.

Heute hat der Ministerrat die Agenda für Vielfalt und gegen Ausgrenzung beschlossen. Mit der Agenda und dem darin enthaltenen Aktionsplan QUEER setzt die Staatsregierung ein klares Zeichen für Toleranz, Zusammenhalt, Respekt und gutes Miteinander. Die Agenda umfasst verschiedene Bereiche, in denen sich die Staatsregierung für Vielfalt und gegen Ausgrenzung einsetzt, etwa in den Bereichen Inklusion, Integration, Jugendarbeit oder im Bereich der politischen Bildung. Um ein gewaltfreies Leben in Bayern zu ermöglichen, umfasst die Agenda gleichzeitig auch die konsequente Prävention und Abwehr jeglicher Form vom Extremismus und Antisemitismus.

Der Aktionsplan QUEER steht unter dem Motto „Miteinander stärken. Diskriminierung überwinden“. Zentrale Aspekte sind die Teilhabe und die Sicherheit von LSBTIQ. Da es sich bei beiden Aspekten um gesamtgesellschaftliche Aufgaben handelt, ruft der Aktionsplan zum gesellschaftlichen Zusammenhalt auf. Gemeinsam mit vielen Akteurinnen und Akteuren setzt die Staatsregierung Impulse für ein gutes Miteinander.

Um die Sicherheit für LSBTIQ zu stärken, sieht der Aktionsplan QUEER eine konsequente Strafverfolgung und eine breit gefächerte gesellschaftliche Sensibilisierung vor. Des Weiteren erhalten kreisfreie Städte und die Freie Wohlfahrtspflege Bayern eine zeitlich begrenzte, finanzielle Förderung für die Erarbeitung und Umsetzung strategischer Überlegungen in Hinblick auf das Thema LSBTIQ. Auch Fachkräfte sollen bereichsübergreifend noch stärker sensibilisiert werden und sich stärker vernetzen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollen Unterstützung erhalten, um die Arbeitsbedingungen für LSBTIQ zu verbessern.

Das Bayerische Sozialministerium hat die ersten Umsetzungsschritte in Kooperation mit den Projektträgern Bayerisches Bündnis für Toleranz, der Stadt Augsburg und der Stiftung PROUT AT WORK bereits Anfang 2026 initiiert. Zusätzlich wurde im Mai 2026 der Infoletter „Sicherheit von LSBTIQ“ veröffentlicht und die Finanzierung für den Aufbau einer Beratungsstelle in der Oberpfalz genehmigt. Durch die Einrichtung der neuen Anlaufstelle besteht künftig in jedem bayerischen Regierungsbezirk ein LSBTIQ-spezifisches Beratungsangebot.

Maßgeblich für die Finanzierung Aktionsplans QUEER ist der Doppelhaushalt 2026/27. In diesem stehen im Jahr 2026 1,1 Mio. Euro und im Jahr 2027 1,66 Mio. Euro für die Umsetzung zur Verfügung. Darin ist auch die Förderung bereits laufender Beratungs- und Unterstützungsangebote des LSBTIQ-Netzwerks Bayern enthalten.

Dem Aktionsplan QUEER gingen ein Beteiligungsverfahren und der Austausch unterschiedlicher Akteurinnen und Akteure voraus. Neben der LSBTIQ-Community haben sich an diesem Prozess insbesondere Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Arbeitgeber- und Frauenorganisationen beteiligt. Vorschläge für den Aktionsplan zum Bereich Sicherheit wurden ergänzend von einer Interministeriellen Arbeitsgruppe erarbeitet, an der sich das Bayerische Staatsministerium der Justiz, das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, das Bayerische Landeskriminalamt und federführend das Bayerische Sozialministerium gemeinsam mit Vertretungen aus der LSBTIQ-Community und der Landeshauptstadt München beteiligt haben.

zum Seitenanfang

 

2. Präventions- und Sensibilisierungskampagne „Sicherheit am und im Wasser in Bayern“

Im vergangenen Jahr sind in Bayern insgesamt 84 Menschen ertrunken, im Jahr davor waren es 70. Besonders betroffen ist die Altersgruppe über 61 Jahre. Ein Anstieg ist auch bei Kindern und Jugendlichen zu verzeichnen. Überschätzung der eigenen Schwimmfähigkeiten, mangelnde Kenntnisse über Gefahren im und am Wasser sowie der Rückgang sicherer Schwimmfertigkeiten in Teilen der Bevölkerung zählen zu den Hauptursachen. Das hat die bayerische Staatsregierung dazu veranlasst, eine Präventions- und Sensibilisierungskampagne zur „Sicherheit am und im Wasser“ zu starten. Mit der Social-Media-Kampagne informiert das Innenministerium gemeinsam mit der Wasserwacht Bayern und der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) über Gefahren und Risiken beim Baden und Schwimmen sowie über wichtige Baderegeln für Seen und Flüsse. Die Kampagne zeigt praxisnah und verständlich, worauf es am und im Wasser ankommt und liefert Einblicke in die konkrete Arbeit der Wasserrettung. Darüber hinaus soll die Kampagne dazu motivieren, sich im Ehrenamt zu engagieren. Weiterführende Informationen und Links sind über die Kampagnenseite www.sicher-am-wasser.bayern.de abrufbar.

Darüber hinaus erstattet der Freistaat Bayern weiterhin den besonders stark vom Ehrenamt geprägten Wasserrettungsorganisationen die Kosten zahlreicher Einsatzmittel. Dazu gehören vor allem Einsatzfahrzeuge, Rettungsboote, die kommunikations- und informationstechnische Ausstattung sowie Sonder- und Digitalfunkgeräte. Für die Jahre 2024 und 2025 waren das insgesamt mehr als 13,5 Millionen Euro. Für 2026 sind weitere knapp sechs Millionen Euro im Haushalt eingeplant.

Zum sicheren Baden zählt auch eine einwandfreie Badegewässerqualität. Um diese im Blick zu haben, überwachen die Gesundheitsämter die derzeit 375 EU-Badegewässer in Bayern hygienisch. Dabei werden in der Regel insgesamt sechs Mal pro Jahr kurz vor und während der Badesaison (15. Mai bis 15. September) von den Gesundheitsämtern Wasserproben entnommen. Die Wasserproben werden vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht und die Ergebnisse auf der Homepage der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde veröffentlicht. Werden zu hohe Werte oder zum Beispiel Blaualgen festgestellt, ergreift das zuständige Gesundheitsamt Maßnahmen – wenn es unvermeidlich ist, werden auch Badeverbote ausgesprochen. Rund 96 Prozent der EU-Badegewässer in Bayern werden aktuell als „ausgezeichnet“ oder „gut“ eingestuft.

zum Seitenanfang

 

3. Investitionssicherheit auf dem Wohnungsmarkt erhalten, Vergesellschaftungen verhindern

Mehr Wohnraum entsteht nur, wenn Investitionen sicher sind. Die Bayerische Staatsregierung stellt sich deswegen klar und auf allen Ebenen gegen die Pläne einer Initiative, Wohnungsbestände großer Immobilienunternehmen zu enteignen. Eine mögliche Vergesellschaftung bedeutete einen tiefgreifenden Eingriff in die Eigentumsordnung und stünde im Widerspruch zur sozialen Marktwirtschaft, die auf Freiheit, Wettbewerb und privater Verantwortung beruht. Sie bedroht bereits jetzt private Investitionsbereitschaft – mit bundesweiten Auswirkungen auf den ohnehin angespannten Wohnungsmarkt.

Die Staatsregierung setzt sich hingegen seit Jahren intensiv dafür ein, den Wohnungsbau zu stärken und selbst bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Drastische Eingriffe in das Eigentum wie eine Vergesellschaftung konterkarieren sämtliche Anstrengungen, den Wohnungsbau in Zeiten von hohen Zins- und Baupreisen anzuschieben, beispielsweise durch den Bauturbo und fortlaufenden Bürokratieabbau. Zudem sind negative Folgen für den Wirtschaftsstandort Deutschland, den Bankensektor, den Finanzmarkt und die öffentliche Finanzwirtschaft zu befürchten.

Auf Antrag Bayerns hat deshalb die Sonderbauministerkonferenz der Länder vergangene Woche mehrheitlich den Beschluss gefasst, die Bundesregierung aufzufordern, mit gesetzlichen Maßnahmen den Wert von Investitionen auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig zu schützen.

Hieran anknüpfend fordert die Staatsregierung auch mit einer Bundesratsentschließung klare Regeln ein. Um investitionsfähig zu bleiben und langfristig planen zu können, benötigen private Investoren stabile und verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Dabei gilt die verfassungsrechtlich verbriefte Eigentumsgarantie. Die in Artikel 15 Grundgesetz hiervon als eng begrenzte Ausnahme genannte Möglichkeit zur Vergesellschaftung von Grund und Boden braucht deshalb eine bundesrechtliche Rahmensetzung mit engen Grenzen, die die Investitionen auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig schützt.

Zusätzlich wird die Staatsregierung im Bundesrat verdeutlichen, dass Bayern gesetzlichen Bestrebungen zur Vergesellschaftung strikt entgegentreten wird. Insbesondere schließt die Staatsregierung dabei nicht aus, entsprechende Regelungen auf Bundes- oder Landesebene durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen und dabei zur Verhinderung irreversibler Fakten ggf. auch vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen.

Die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Wohnungsbau lassen sich nur mit verlässlichen Rahmenbedingungen bewältigen. Daneben braucht es Investitionsanreize und Verbesserungen im Steuerrecht wie etwa attraktivere Abschreibungsmöglichkeiten für den Neubau von Wohnungen. Vergesellschaftung schafft dagegen keinen einzigen Quadratmeter neuen Wohnraum, sondern treibt Investoren aus dem Markt und verschärft die Knappheit. Sie ist kein geeigneter Weg zur Lösung aktueller Herausforderungen, sondern stellt die Grundlagen unserer freiheitlichen Wirtschaftsordnung grundlegend in Frage: Ohne Eigentum keine Freiheit.


https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-16-juni-2026