Betroffene von häuslicher Gewalt sollen im familiengerichtlichen Verfahren besser geschützt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Im Gesetzentwurf ist unter anderem ein neuer Wahlgerichtsstand vorgesehen: Er soll gewaltbetroffenen Elternteilen eine Möglichkeit eröffnen, in familiengerichtlichen Verfahren ihren aktuellen Aufenthaltsort geheim zu halten.
Auch soll klargestellt werden: Familiengerichte sollen in Fällen von häuslicher Gewalt nicht aktiv auf ein Einvernehmen der Verfahrensbeteiligten hinwirken. Sie müssen außerdem Anhaltspunkten für häusliche Gewalt frühzeitig nachgehen. Geregelt werden soll auch, dass Familienrichterinnen und Familienrichter Grundkenntnisse über Dynamiken und Auswirkungen häuslicher Gewalt benötigen. Zudem soll das Scheidungsrecht modifiziert werden: Es soll klargestellt werden, dass in Fällen häuslicher Gewalt eine Scheidung in der Regel bereits vor Ablauf des Trennungsjahres möglich ist. Der Gesetzentwurf sieht daneben Änderungen vor, mit denen die Stellung von Kindern im familiengerichtlichen Verfahren verbessert werden soll. Außerdem sollen bestimmte Verfahrensabläufe vereinfacht und beschleunigt werden.
Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:
„Die Reform des Familienverfahrensrechts ist ein weiterer Baustein im Kampf gegen häusliche Gewalt. Gewalt in der Familie ist kein privates Problem. Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat Schutz bietet und konsequent zur Seite steht. Die Familiengerichte haben hier eine Schlüsselrolle. Denn in Familiengerichten werden zentrale Entscheidungen getroffen – wie zum Sorge- und Umgangsrecht, zu Unterhalt und Scheidung. Wir wollen deshalb sicherstellen, dass der Gewaltschutz in familiengerichtlichen Verfahren konsequent berücksichtigt wird. Unsere Reform setzt an mehreren Stellen an. Wer von Gewalt betroffen ist, darf nicht zusätzlich dadurch gefährdet werden, dass im Gerichtsverfahren der eigene Aufenthaltsort offenbar wird. Betroffene von häuslicher Gewalt dürfen nicht durch das Verfahren erneut in Gefahr geraten. Wir wollen außerdem sicherstellen, dass Familienrichterinnen und -richter für die besonderen Dynamiken von häuslicher Gewalt sensibilisiert sind. Hinweise auf Gewalt müssen früh erkannt und ernst genommen werden. Denn häusliche Gewalt endet nicht automatisch mit der Trennung – oft setzt sie sich gerade im Streit um Kin-der, Unterhalt oder Umgang fort. Ein weiterer Schritt betrifft das Scheidungsrecht. Ich bin überzeugt: Wer Gewalt durch den eigenen Partner erfährt, muss sich auch ohne Ablauf des Trennungsjahres scheiden lassen können. Hier brauchen wir eine gesetzliche Klarstellung. Unser Ziel ist der umfassende Schutz vor Gewalt – das verankern wir im Rahmen unserer Gesamtstrategie."
Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Vorgesehen sind unter anderem die nachfolgenden Änderungen
1. Schutz vor häuslicher Gewalt
2. Weitere Änderungen
Der Gesetzentwurf wurde heute an die Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 10. Juli 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0522_FamFG_Reform.html