Das Bundeskabinett hat heute die Stellungnahme der Bundesregierung zum zehnten Sektorgutachten Energie der Monopolkommission „Energie 2025: Wettbewerb und Effizienz für ein zukunftsfähiges Energiesystem“ verabschiedet. In dem Gutachten analysiert die Monopolkommission unter Wettbewerbsaspekten die Strommärkte einschließlich der Netzentgeltsystematik, den Fernwärmemarkt und die Ladeinfrastruktur. Zudem geht sie auf die Zukunft der Gasverteilernetze ein.
Ziel der Bundesregierung ist es, die Voraussetzungen für wettbewerbsfähige Energiepreise und eine sichere, zukunftsfähige Energieversorgung zu schaffen. Das stärkt den Wirtschaftsstandort langfristig und trägt erheblich zu Wachstum und Wohlstand bei. Die Analysen und Empfehlungen der Monopolkommission sind wichtige Impulse für die notwendigen politischen Entscheidungen.
Um die Kosteneffizienz zu erhöhen, müssen Stromerzeugung, Stromverbrauch und Netzausbau stärker synchronisiert werden. Mit den Reformvorschlägen im Rahmen des EEG 2027 und des „Netzanschlusspakets“ wirkt das BMWE darauf hin, die erneuerbaren Energien effizienter in das Stromsystem zu integrieren und eine bessere Synchronisierung von Erzeugung und Stromnetz zu erreichen. Bei der weiteren Ausgestaltung des Strommarktdesigns hält die Bundesregierung an einer einheitlichen Gebotszone fest. Eine Neukonfiguration der Stromgebotszone, wie von der Monopolkommission skizziert, würde aus Sicht der Bundesregierung die Investitionsunsicherheit in der Energiewirtschaft deutlich erhöhen, zu regionalen Kostenunterschieden für Endverbraucher führen und die Wirtschaftlichkeit von Erzeugungsanlagen in einigen Regionen in Frage stellen. Dagegen könnten Anpassungen bei der Netzentgeltsystematik durchaus Anreize zur Netzentlastung schaffen, zur Beschleunigung des Netzausbaus beitragen und die Effizienz und Flexibilität bei der Energieeinspeisung verbessern.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Monopolkommission, dass eine wettbewerbliche Ausgestaltung des Fernwärmemarktes, die ausreichend Anreize für effizienten Wärmenetzausbau und zugleich eine bezahlbare Fernwärmeversorgung bietet, wichtig ist. Die Bundesregierung plant, den Markt- und Rechtsrahmen der Fernwärmeversorgung so weiterzuentwickeln, dass tragfähige Investitionsentscheidungen ermöglicht werden und die Preise für Kundinnen und Kunden zugleich bezahlbar bleiben.
Für mehr Wettbewerb im Bereich der öffentlichen Ladeinfrastruktur ist es wichtig, dass die Ad-hoc-Preise für Ladestrom für die Nutzerinnen und Nutzer verfügbar sind. Die Bundesregierung wird für mehr Preistransparenz die Preisangabenverordnung novellieren und die verbliebenen Umsetzungsspielräume der EU-Verordnung über die Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR) zur Schaffung nationaler Regelungen nutzen.
Die Bundesregierung und die Monopolkommission sind übereinstimmend der Auffassung, dass der Zugang von Infrastrukturanbietern zu kommunalen Flächen für den Aufbau von Ladeinfrastruktur diskriminierungsfrei und wettbewerblich ausgestaltet werden muss. Nach dem Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 der Bundesregierung soll konkret geprüft werden, inwiefern dies gesetzlich geregelt werden könnte.
Um Versorgungsunternehmen ebenso wie Gaskundinnen und Gaskunden Rechts- und Planungssicherheit zu bieten, hat die Bundesregierung am 25. März 2026 die Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Sie schafft die rechtlichen Grundlagen für die Zukunft der Gasverteilnetze, indem insbesondere Verteilnetzentwicklungspläne verpflichtend eingeführt werden. Damit greift die Bundesregierung eine wichtige Empfehlung der Monopolkommission auf und gibt so den Akteuren vor Ort den notwendigen Entscheidungsspielraum, um Gasverteilernetze oder Netzteile hiervon weiternutzen, umnutzen oder außer Betrieb nehmen zu können. Übereinstimmend mit der Monopolkommission wird ein verpflichtender Rückbau von Gasleitungen nicht vorgesehen.
Das Sektorgutachten finden Sie hier: https://www.monopolkommission.de/images/PDF/SG/SG%20Energie%202025/10.%20Sektorgutachten%20Energie%202025_Monopolkommission.pdf