Antrag zur Stärkung des Gesundheitssystems debattiert

7.5.2026 - | Deutscher Bundestag

Der Bundestag hat am Donnerstag, 7. Mai 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Gesundheitssystem stärken statt Versicherte belasten – Echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung“ (21/5759(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Nach halbstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion fordert echte Reformen für eine stabile gesetzliche Krankenversicherung. Die fehlgeleitete Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte habe das Gesundheitssystem in eine existenzielle Schieflage gebracht. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stehe vor einer dramatischen Finanzkrise, heißt es in dem Antrag der Fraktion. Im Jahr 2027 drohe eine Finanzlücke von bis zu 15 Milliarden Euro, die im Jahr 2030 ohne Reformen auf über 40 Milliarden ansteigen werde. Das von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) vorgestellte GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sehe vor, die Finanzlücke auch mittels Leistungsreduzierungen und Beitragserhöhungen bei den Versicherten zu schließen.

Die zentralen Ursachen für die Misere in der GKV lägen neben der demografischen Entwicklung in der Systemüberlastung durch versicherungsfremde Leistungen an Millionen ausländische Bürgergeldempfänger, einem aufgeblähten Verwaltungsapparat mit zu vielen Krankenkassen, planwirtschaftlichen Fehlanreizen und einem ausgeuferten Bürokratismus. Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, die tatsächlichen Gesundheitskosten für deutsche Bürgergeldempfänger vollständig aus Steuermitteln zu erstatten sowie ausländische Bürgergeldempfänger zur Deckung der medizinischen Kosten eigenständig aufkommen zu lassen.

Bei Sozialversicherungsabkommen mit anderen Staaten müsse sichergestellt werden, dass keine Angehörigen im Ausland kostenfrei mitversichert sind, die in Deutschland nicht kostenfrei mitversichert wären. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen sollte deutlich reduziert werden. Sogenannte Orphan Drugs (Arzneimittel zur Behandlung seltener Krankheiten) sollten nur noch bei einem nachgewiesenen therapeutischen Zusatznutzen erstattet werden. (pk/vom/07.05.2026)


https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw19-de-gesundheitssystem-1173778