Kommunen bei Klimaanpassung und Klimaschutz weiter stärken

5.5.2026 - | Deutscher Städte- und Gemeindebund

„Angesichts des fortschreitenden Klimawandels ist es wichtig, dass Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung nicht aus dem politischen Fokus geraten. Extremwetterereignisse wie Starkregen, aber auch langanhaltende Hitze- und Dürreperioden, werden Städte und Gemeinden in den kommenden Jahren weiter fordern. Bund und Länder müssen daher die Kommunen bei der Bewältigung dieser wichtigen Aufgaben auch in Zukunft unterstützen“, so Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, im Rahmen der 18. DStGB-Fachkonferenz „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“ in Bonn.

Für die Kommunen ist klar, dass insbesondere die Klimaanpassung weiter forciert werden muss. Hitzeschutz, Starkregenvorsorge, Wassermanagement und die Sicherung „blau-grüner Infrastrukturen“ in den Städten und Gemeinden sind wichtige Aufgaben, die unmittelbar vor Ort umgesetzt werden müssen. Hinzu kommen die Transformation der Energie- und Wärmeversorgung, der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien, die energetische Sanierung kommunaler Gebäude und der weitere Ausbau des ÖPNV, besonders in ländlichen Regionen.

„Angesichts dieser vielfältigen Aufgaben benötigen die Kommunen langfristige Planungssicherheit. Dies ist nicht zuletzt aufgrund der dramatischen Lage der Kommunalfinanzen dringender denn je. Anderenfalls werden wir die ambitionierten Klimaschutzziele in Deutschland nicht erreichen,“ stellte Berghegger heraus.

Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, die Finanzierung von Klimaanpassungsmaßnahmen gemeinsam mit den Ländern auf „solide Füße“ zu stellen und die Kommunen dabei gezielt zu unterstützen. Diesen Worten müssen nun weitere Taten folgen.

Förderungen wie durch das Programm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“ oder das „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ zielen in die richtige Richtung, sollten aber verstetigt und auf hohem Niveau fortgeführt werden.

„Die Ankündigung der Bundesregierung, die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung nach Art. 91a Abs. 1 GG zu prüfen, ist richtig. Durch eine neue Gemeinschaftsaufgabe könnten Bund und Länder den Kommunen eine verlässliche finanzielle Grundlage zur Verfügung stellen und für Planungssicherheit sorgen“, so Bernd Düsterdiek, Beigeordneter des DStGB.

Förderprogramme zum Klimaschutz und zur kommunalen Klimaanpassung müssen dabei allen Kommunen – unabhängig von Ihrer Größe und Wirtschaftskraft – zur Verfügung stehen.

Städte und Gemeinden haben sich im Bereich Klimaschutz und Klimaanpassung auf den Weg gemacht und unterstützen das nationale Ziel, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Dies zeigen die vielen kommunalen Klimaschutz- und Anpassungskonzepte, die vielfach unter Einbindung der Bürgerinnen und Bürger erstellt werden. „Die Rahmenbedingungen, die Bund und Länder den Kommunen zukünftig setzen, werden entscheidend dafür sein, ob und wann konkrete Maßnahmen „vor Ort“ umgesetzt und die Klimaziele in Deutschland tatsächlich erreicht werden können“, so Berghegger.

Die 18. Fachkonferenz des Deutschen Städte- und Gemeindebundes „Kommunen aktiv für den Klimaschutz“ macht mit kommunalen Praxisbeispielen aus den Bereichen Mobilität, Stadtentwicklung, Energieeffizienz, Energie- und Wärmewende, Digitalisierung und Nachhaltige Waldbewirtschaftung erneut das vielfältige Engagement der Kommunen beim Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung deutlich.

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