Die Vereinigten Staaten von Amerika haben heute ihre ursprünglich bis zum 29. April 2026 befristete Ausnahmegenehmigung (General License 129) für die unter Treuhandverwaltung stehenden deutschen Rosneft Tochtergesellschaften unbefristet verlängert. Damit wird rechtssicher klargestellt, dass die deutschen Rosneft-Tochtergesellschaften während ihrer Treuhandverwaltung nicht von den US-Sanktionen gegen die russische Muttergesellschaft erfasst werden.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche:
Die Entscheidung der US-Behörden ist ein starkes Signal für den engen transatlantischen Schulterschluss in der Sanktionspolitik. Sie zeigt, dass Deutschland und die Vereinigten Staaten auch in komplexen geopolitischen Fragen eng abgestimmt handeln und gemeinsam tragfähige Lösungen ermöglichen. Für die PCK-Raffinerie in Schwedt und die gesamte Region hat diese Klarheit eine herausragende Bedeutung. Der Standort ist industrieller Kern, Arbeitgeber für tausende Menschen und ein zentraler Baustein für die Energieversorgung in Ostdeutschland. Planungssicherheit für den Betrieb von Rosneft Deutschland ist daher zugleich ein wichtiger Beitrag zur Versorgungssicherheit und zur wirtschaftlichen Stabilität der Region. Mit der bereits erfolgten unbefristeten Verlängerung der Treuhand ist nun auch politisch eine langfristige Perspektive geschaffen worden. Damit wird der Standort Schwedt dauerhaft abgesichert und ein klares Signal an Beschäftigte, Unternehmen und die Region gesendet: Die Zukunft der Raffinerie hat eine verlässliche Grundlage.
Ministerpräsident des Landes Brandenburg Dietmar Woidke: Eine wirklich gute Nachricht für unsere Region und die PCK. Mein Dank gilt insbesondere Bundeskanzler Merz für seine direkten Gespräche und natürlich Bundeswirtschaftsministerin Reiche für den erfolgreichen Einsatz.
Die im Herbst von den Vereinigten Staaten von Amerika verhängten Sanktionen sollen den russischen Ölsektor als wesentliche Einnahmequelle des russischen Staates treffen. Sie zielen nicht auf die deutschen Tochtergesellschaften ab, die unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur stehen. Insofern besteht eine parallele Zielrichtung der Sanktionen der EU, USA und des Vereinigten Königreichs.
Diese Verlängerung der General Licence wurde ermöglicht durch die Anordnung einer Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Töchter auf einer neuen Rechtsgrundlage im Außenwirtschaftsgesetz (AWG). Die Treuhandverwaltung ist zeitlich an die Dauer der EU-Sanktionen geknüpft und gibt damit eine langfristigere Perspektive und Planungssicherheit.