Die AfD-Fraktion fordert die „Sofortige Senkung der Energiepreise – Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen aufgrund ihrer fehlenden Bedeutung im Weltmaßstab“ (21/5322(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Ihren Antrag hat der Bundestag am Donnerstag, 16. April 2026, erstmals debattiert. Nach einstündiger Aussprache wurde der Antrag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Liveübertragung: Donnerstag, 24. September, 10.10 Uhr
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Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 24. September 2026, mit der Forderung der AfD-Fraktion nach Beendigung aller deutschen Klimaschutzmaßnahmen. In dem zur Abstimmung stehenden Antrag (21/5322(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) dringt die Fraktion „aus Anlass der aktuellen Energiekrise“ darauf, alle Gesetze und Verordnungen „oder Teile“ daraus aufzuheben, aus denen sich „Anforderungen und Verpflichtungen mit Bezug auf den 'Klimaschutz' ergeben“. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit legt dazu eine Beschlussempfehlung vor. Darüber hinaus wird erstmals ein Antrag mit dem Titel „Der drohenden Kraftstoffkrise durch souveräne Energiepolitik entgegenwirken – Industrie und Mittelstand retten“ vorgelegt, der im Anschluss zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen werden soll.
Die Bundesregierung soll demnach schnellstmöglich alle internationalen Abkommen und Vereinbarungen kündigen, aus denen sich Verpflichtungen zum Schutz des Klimas oder zur Reduzierung von CO2-Emissionen ergeben, vor allem das Pariser Klimaabkommen. Mit Blick auf den europäischen Green Deal solle sie außerdem Änderungen des EU-Rechts anstreben. Auch das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) und das Brennstoffhandelsgesetz (BEHG) sowie alle durch TEHG und BEHG ermächtigten Verordnungen sollen nach dem Willen der Fraktion aufgehoben werden, um die europäische und nationale CO2-Bepreisung zu beenden und „Wirtschaft und Bürger nachhaltig zu entlasten“, wie es im Antrag heißt.
Darüber hinaus dringt die AfD auf die Aufhebung des Standortauswahlgesetzes sowie die Änderung des Atomgesetzes mit dem Ziel der erneuten Nutzung der Kernkraft zur Energiegewinnung. Ziel sei es, die Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der Energieversorgung langfristig sicherzustellen, schreiben die Abgeordnete. Als Begründung führen sie an, dass das Weltklima von Natur aus nicht konstant sei, sondern „ständigen und teilweise dramatischen natürlichen Veränderungen“ unterliege. „Klimaschutz“ bezeichnet die AfD in ihrem Antrag als politischen Kampfbegriff. Das Klima lasse sich nicht „schützen“. Die vom Menschen verursachten CO2-Emissionen in Deutschland seien „im weltweiten Maßstab zu vernachlässigen“. (eis/sas/21.09.2026)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-energiekosten-1216634