Diese müssen bis zum 1. Oktober 2026 im Straßen- und Tiefbauamt vorliegen.
Bauarbeiten, Straßensperrungen sowie andere Einschränkungen, die die Nutzer des öffentlichen Verkehrsraumes behindern, sind Sondernutzungen. Um die Ordnung und Sicherheit, einen flüssigen Verkehrsablauf und vertretbare Verkehrsumleitungen zu gewährleisten, müssen diese rechtzeitig koordiniert werden.
Firmen, Institutionen, Bauleitungen und Bürger, die im Jahr 2027 derartige Verkehrsraumeinschränkungen veranlassen oder öffentlichen Verkehrsraum in Anspruch nehmen wollen, sind verpflichtet, diese zur Koordinierung beim
Straßen- und Tiefbauamt
Abt. Zentrale Fachaufgaben
Sachgebiet Baustellenkoordinierung
Postfach 120020
01001 Dresden,
E-Mail Sperrkoordinierung@dresden.de anzumelden.
Bis Donnerstag, 1. Oktober 2026, müssen die Anmeldungen vorliegen. Vorhaben, die später oder nicht angemeldet werden, können nur genehmigt werden, wenn es die bereits koordinierten Maßnahmen zulassen. Die Unterlagen sind vorzugsweise digital einzureichen, jedes Vorhaben gesondert mit einem Lageplan und folgenden Angaben: