Verbändeanhörung zum Entwurf des Netzanschlusspakets

23.7.2026 - | Deutscher Städte- und Gemeindebund

Mit dem sogenannten Netzanschlusspaket will die Bundesregierung den Ausbau erneuerbarer Energien stärker mit dem Ausbau der Stromnetze verzahnen und die Verfahren zum Netzanschluss grundlegend modernisieren. Künftig sollen Netzanschlüsse stärker priorisiert, Netzkapazitäten transparenter dargestellt und die Anschlussverfahren vollständig digitalisiert werden. Gleichzeitig werden neue Instrumente eingeführt, um Netzengpässe besser zu bewirtschaften. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden hierzu Stellung genommen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts vorgelegt. Hintergrund ist der anhaltend dynamische Ausbau erneuerbarer Energien, der vielerorts schneller voranschreitet als der Ausbau der Stromnetze. Ziel des Entwurfs ist es, den Netzausbau besser mit dem Zubau von Erzeugungsanlagen zu synchronisieren, Netzanschlussverfahren zu beschleunigen und die vorhandenen Netzkapazitäten effizienter zu nutzen. Hierzu werden unter anderem neue Priorisierungsregeln für Netzanschlussbegehren geschaffen, digitale Netzanschlussverfahren eingeführt und Möglichkeiten eröffnet, Netzengpässe durch neue Anschlussmodelle besser zu steuern.

Wesentliche Inhalte:

Anmerkung DStGB

Die Neuregelungen zur Priorisierung von Netzanschlussbegehren, die Abkehr vom bisherigen Windhundprinzip, die Einführung eines Reservierungsregimes sowie die vorgesehenen Transparenz- und Digitalisierungspflichten werden grundsätzlich als geeignete Schritte bewertet, um Netzanschlussverfahren effizienter und planbarer auszugestalten. Kritisch wird jedoch gesehen, dass der Gesetzentwurf den Schwerpunkt zu stark auf die Bewirtschaftung knapper Netzkapazitäten legt und den erforderlichen Ausbau der Netzinfrastruktur nicht in gleichem Maße voranbringt. Eine verbindliche Verzahnung von Netzplanung, Regionalplanung sowie kommunaler Energie-, Wärme- und Infrastrukturplanung fehlt weiterhin. Raumordnungs- und Bauleitpläne sowie kommunale Energie- und Wärmepläne sollten deshalb als verbindliche Priorisierungskriterien gesetzlich verankert werden.

Die vorgesehene Ausweisung kapazitätslimitierter Netzgebiete wird ebenfalls kritisch bewertet. Durch den Ausschluss von Entschädigungsansprüchen werden systembedingte Netzrisiken auf Anlagenbetreiber verlagert und die Planungs- und Investitionssicherheit insbesondere in bereits ausgewiesenen Windenergie- und Vorranggebieten beeinträchtigt. Vor der Ausweisung entsprechender Gebiete sollte daher eine verpflichtende Beteiligung der betroffenen Kommunen und Träger der Regionalplanung vorgesehen werden.

Bei den Regelungen zu Batteriespeichern wird nicht ausreichend zwischen marktgetriebenen Arbitragespeichern und tatsächlich netzdienlichen Speichern unterschieden. Eine Priorisierung nach der tatsächlichen Netzwirkung sowie eine verbindliche Abstimmung von Speicherstandorten mit dem Netzausbau sind erforderlich.

Die vorgesehene pauschale Spitzenkappung neuer Solar- und Windenergieanlagen wird als zu undifferenziert bewertet. Vorrang sollten dynamische und netzzustandsabhängige Anschluss- und Betriebsmodelle erhalten. Gleichzeitig sollte klargestellt werden, dass eine lokale Nutzung des erzeugten Stroms – etwa für Speicher, Wärmeerzeugung, Elektromobilität oder Wasserstoffanwendungen – von der Leistungsbegrenzung ausgenommen bleibt.

Auch die vorgesehene Kumulation von Baukostenzuschüssen, Reservierungsgebühren, Anschlussbeschränkungen und Redispatch-Risiken wird kritisch gesehen. Diese Belastungen können insbesondere kommunale und private Investitionen in erneuerbare Energien erschweren. Die Wechselwirkungen mit der parallel vorgesehenen Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sollten daher sorgfältig geprüft werden. Für systemdienliche Vorhaben sollten bei Baukostenzuschüssen und Reservierungsgebühren gezielte Erleichterungen vorgesehen werden.


https://www.dstgb.de/themen/energie/aktuelles/verbaendeanhoerung-zum-entwurf-des-netzanschlusspakets