Sperre der Fernpassstraße und des Hahntennjochs am 1. August 2026

6.7.2026 - | Land Tirol

Aufgrund weiterer Versammlungen von Bürgerinitiativen: Sperre der B 179 Fernpassstraße im Bereich Reutte/Katzenberg und Nassereith/Rastland.

Am Samstag, 1. August 2026, kommt es aufgrund von angemeldeten Versammlungen zu einer rund zweistündigen Sperre der B 179 Fernpassstraße. Im Zeitraum von 9.45 bis 12 Uhr muss die B 179 Fernpassstraße deshalb im Bereich Reutte/Katzenberg sowie Nassereith/Rastland für den gesamten Verkehr gesperrt werden. Aufgrund des für diesen Tag prognostizierten starken Reiseverkehrs (Ferienbeginn in mehreren deutschen Bundesländern) und möglichem vor- und nachgelagerten Verkehr wird seitens der Behörde eindringlich appelliert, die Fernpassroute am 1. August zu meiden. Seitens der zuständigen Behörden werden zudem Maßnahmen vorbereitet, um die (Versorgungs-)Sicherheit in der Region zu gewährleisten und AnrainerInnen zu schützen. So wird die L 246 Hahntennjochstraße im gleichen Zeitraum für den gesamten Verkehr gesperrt. Zudem gelten am 1. August die Fahrverbote für den Ausweichverkehr im Bezirk Reutte (L 69 Reuttener Straße Fahrtrichtung Pflach, L 288 Pinswanger Straße Fahrtrichtung Pflach und Zufahrtsstraße Heiterwang in Fahrtrichtung Norden).

Alle Informationen finden sich unter www.tirol.gv.at/fernpasssperre.

„Die Bewertung von Versammlungen sind immer individuelle Entscheidungen und orientieren sich auch an der Rechtsprechung des Landesverwaltungsgerichtes. Vonseiten der Behörde wird für 1. August bestmöglich versucht, ein Verkehrschaos zu verhindern. Welches Verkehrsaufkommen schlussendlich zu verzeichnen sein wird, kann nicht prognostiziert werden“, erklären die Bezirkshauptfrauen Katharina Rumpf (Reutte) und Eva Loidhold (Imst) und fügen hinzu: „Anfang August beginnen die Sommerferien in Bayern und Baden-Württemberg. Entsprechend ist an diesem Wochenende grundsätzlich mit einem höheren Verkehrsaufkommen als noch Ende Juni zu rechnen. Daher gilt am 1. August: Meiden Sie die Fernpassroute und umfahren Sie die Sperren großräumig.“

Regelungen für AnrainerInnen

Die Sperren der B 179 Fernpassstraße und der L 246 Hahntennjochstraße gelten grundsätzlich für den gesamten Verkehr. Einsatzfahrzeuge dürfen die Sperre im Einsatz passieren. Zudem gilt, dass AnrainerInnen, die entlang der Hahntennjochstraße wohnen, die Hahntennjochstraße auch während der festgelegten Sperrzeiten nutzen können.

Zwischen den beiden Sperren im Bereich Reutte/Katzenberg sowie Nassereith/Rastland kann die B 179 Fernpassstraße im Zwischentoren ohne Einschränkungen genutzt werden. Das bedeutet, dass es beispielsweise auch zwischen 9.45 und 12 Uhr möglich ist, von Heiterwang nach Biberwier zu fahren. Eine An- oder Abreise zur bzw. aus der Zugspitzregion ist über die B 187 Ehrwalder Straße (Richtung Garmisch-Partenkirchen) oder die L 21 Berwang-Namloser Straße (Richtung Lechtal) möglich.



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