Das Bundesministerium der Justiz hat eine Verordnung erlassen, mit der die Einsicht in das Grundbuch erleichtert werden soll. Ziel der Verordnung ist es, den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen zu erleichtern. Unternehmen, die entsprechende Anlagen errichten wollen, haben künftig im Regelfall einen Anspruch auf Einsichtnahme in das Grundbuch.
Bundesminister der Justiz Dr. Volker Wissing erklärt dazu:
„Beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Mobilfunk- und Glasfasernetze haben wir in den letzten Jahren viel erreicht. Doch wir brauchen noch mehr Tempo. Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes hängt auch davon ab, dass die Energieversorgung gesichert und schnelle Kommunikation lückenlos möglich ist. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der Staat den Ausbau von Windenergie- und Solaranlagen sowie Mobilfunk- und Glasfasernetzen so einfach und unbürokratisch machen wie möglich. Mit unserer Verordnung leisten wir dazu einen Beitrag. Das Grundbuchamt kann beim Ausbau von Zukunftstechnologien wertvolle Unterstützung leisten. Deshalb schaffen wir klare Regeln für die erleichterte Grundbucheinsicht.“
Unternehmen, die Windenergie- oder Solaranlagen errichten oder Mobilfunk- oder Glasfasernetze ausbauen wollen, benötigen für ihre Vorhaben regelmäßig Informationen aus dem Grundbuch. Sie müssen insbesondere wissen, wem ein Grundstück gehört, das für eine entsprechende Anlage in Frage kommt. Die heute erlassene Verordnung stellt sicher, dass Grundbuchämter den Unternehmen Grundbucheinsicht gewähren.
Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze leistet so ein Beitrag zur Verbesserung des Netzausbaus im Bereich Mobilfunk und Glasfaser, zur Energiewende und zum Bürokratieabbau. Sie setzt auch Anliegen aus der Gigabitstrategie der Bundesregierung und der Windenergie-an-Land-Strategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz um. Die Verordnung wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr erarbeitet.
Im Einzelnen bewirkt die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze folgende Änderungen:
Die Verordnung zur Erleichterung der Grundbucheinsicht für Windenergieanlagen, Solaranlagen und Telekommunikationsnetze ist hier abrufbar.
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/0411_Leichtere_Grundbucheinsicht.html