Die Bundesregierung will Betroffene von häuslicher Gewalt besser schützen. So sollen Familiengerichte Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Ihr Gesetzentwurf „zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz“ (21/4082(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) stand am Freitag, 27. Februar 2026, in erster Lesung im Bundestag zur Debatte. Die Vorlage wird nun federführend im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz weiterberaten. Zeit: Mittwoch, 4. März 2026, 11 bis 13 Uhr Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600
Ebenfalls in den Rechtsausschuss überwiesen wurde ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Antrag mit dem Titel „Für eine Gesamtstrategie zum Schutz vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt anstelle von isolierten Einzelmaßnahmen“ (21/3918(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Die Justiz soll neue Möglichkeiten an die Hand bekommen, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und Verstöße gegen Schutzmaßnahmen zu sanktionieren. Dazu sieht der Gesetzentwurf unter anderem eine elektronische Fußfessel nach spanischem Modell vor. Die Betroffenen häuslicher Gewalt können dann wählen, ob sie ein Empfangsgerät mit sich führen wollen. So soll laut Bundesregierung sichergestellt werden, dass Täter sich Betroffenen nicht in verbotener Weise annähern.
Ein weiterer Punkt in dem Entwurf sind Anti-Gewalt-Trainings. Familiengerichte sollen Täter verpflichten können, an sozialen Trainingskursen teilzunehmen.
Geplant ist auch ein höheres Strafmaß. Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen schärfer geahndet werden. Das Höchstmaß der möglichen Freiheitsstrafe soll von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe angehoben werden.
Mehr Sicherheit soll auch durch eine verbesserte Gefährdungsanalyse erreicht werden. Familiengerichte sollen künftig Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern können. (hau/27.02.2026)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw19-de-aufenthaltsueberwachung-1173804