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    <titulek>Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten und Stopp des Tierversuchsgesetzes</titulek>
    <datum>12.10.2026</datum>
    <subjekt>Deutscher Bundestag</subjekt>
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        <nadrazeny>Deutschland</nadrazeny>
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    <kategorie>
        <polozka>Politik</polozka>
        <polozka>Staatliche Institutionen</polozka>
        <polozka>Recht</polozka>
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    <perex>Mit zwei Petitionen hat sich der Petitionsausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Montag, 12. Oktober 2026, befasst. Zunächst beriet er über eine Eingabe, die den Erhalt der steuerlichen Haltefrist für private Veräußerungsgeschäfte mit Kryptowerten, wie etwa Bitcoins, nach Paragraf 23 des Einkommensteuergesetzes verlangt. Danach ging es in der zweiten Petition um die Forderung nach einem Stopp des geplanten Tierversuchsgesetzes. </perex>
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Die Petentin Nicole Nowak fordert in ihrer Eingabe zur ersten Petition, insbesondere die einjährige Haltefrist, nach der Gewinne steuerfrei sind, nicht abzuschaffen. Zudem wird verlangt, die Einordnung von Kryptowerten als „andere Wirtschaftsgüter“ gemäß der aktuellen Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung ausdrücklich beizubehalten.

„Bitcoins eine bewusste langfristige Sparentscheidung“
Die bestehende Regelung gewährleiste Rechtssicherheit für private Anleger, fördere langfristige und verantwortungsbewusste Vermögensbildung und eigenverantwortliche Vorsorge und stärke den Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland im Bereich digitaler Vermögenswerte, schreibt die Petentin zur Begründung. Eine Änderung oder Abschaffung der Haltefrist oder der bisherigen steuerlichen Einordnung würde aus ihrer Sicht zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen, notwendige private Vermögensbildung und eigenverantwortliche Vorsorge deutlich erschweren und Deutschland im internationalen Wettbewerb benachteiligen, heißt es in der Petition, die 44.439 Mitzeichnungen auf der Petitionsplattform des Bundestages verbuchen kann.

Bitcoins würden von ganz normalen Menschen genutzt, um mit kleinen Beträgen, die zurückgelegt werden, ein finanzielles Polster aufzubauen, sagte die Petentin während der Sitzung. Das täten sie „für ihre Kinder, für ihren Ruhestand oder für mehr finanzielle Unabhängigkeit“. Für diese Menschen seien Bitcoins „kein Instrument der Zockerei oder Spekulation, sondern eine bewusste langfristige Sparentscheidung“, betonte Nowak.

„Entlastung kurzfristiger Spekulanten mit hohen Einkommen“
Sie halte die geplante Abschaffung der einjährigen Haltefrist für einen Fehler, machte sie deutlich. Die bestehende Regelung treffe schon jetzt eine sinnvolle Unterscheidung zwischen kurzfristiger Spekulation und langfristigem Sparen. „Wer Bitcoin und Co. innerhalb eines Jahres mit Gewinn verkauft, versteuert diesen Gewinn heute mit seinem persönlichen Einkommensteuersatz. Nach einem Jahr ist der Verkauf steuerfrei“, erläuterte sie. 

Der Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) wolle diese Unterscheidung abschaffen, wobei ein „bemerkenswerter Widerspruch“ entstehe, so die Petentin. Wer kurzfristig handelt und einen hohen persönlichen Einkommensteuersatz hat „würde künftig sogar weniger Steuern zahlen“. Die Reform könne also „kurzfristige Spekulanten mit hohen Einkommen“ entlasten, während „langfristige Sparer“ zusätzlich belastet würden.

Abschaffung der Ein-Jahres-Haltefrist vorgesehen
Der Reformentwurf aus dem BMF sieht eine Abschaffung der Ein-Jahres-Haltefrist vor. Kryptogewinne würden demnach grundsätzlich der Kapitalertragsteuer von 25 Prozent unterfallen. Dem BMF gehe es um eine „rechtssichere Einordnung und gerechte Besteuerung von Krypto-Assets“, sagte ein Ministeriumsvertreter. Der dazu vorgelegte Vorschlag befinde sich aktuell in der Ressortabstimmung. „Diese bleibt in der Sache abzuwarten“, sagte er.

Die Einordnung von Krypto-Assets entspreche aus Sicht des BMF eher den Kapitalanlagen, hieß es. Daher sei die Verortung in Paragraf 20 statt Paragraf 23 frd Einkommensteuergesetzes vorgeschlagen worden.

Kryptogewinne passten nicht in die Regelung über Einkünfte aus Kapitalvermögen, sagte hingegen der die Petentin begleitende Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, Ingo Heuel. Wer sie dennoch dort „steuersystemwidrig“ hineinstopfen wolle, müsse erklären, warum er etwa Gold dort nicht hineinstopft. „Diese Erklärung finde ich im Gesetzentwurf bislang nicht“, sagte Heuel. 

Neuregelung nicht zulasten des Tierschutzes
Bei der Beratung der zweiten Petition betonten sowohl die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), Martina Englhardt-Kopf (CSU), als auch Matthias Hauer (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR), dass die derzeit innerhalb der Bundesregierung in Abstimmungsprozessen befindliche Neuregelung zu Tierversuchen nicht zulasten des Tierschutzes gehen soll. 

Es gebe aktuell bei der Genehmigungspraxis von Tierversuchen „extreme Unsicherheiten“, sagte Hauer. Mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit in diesem Feld gehe aber nicht zulasten von Tierschutzstandards, betonte er. Für Englhardt-Kopf steht im Vordergrund, dass es keine Verschlechterung der Tierschutzstandards geben dürfe. „Das ist völlig klar“, so die Agrar-Staatssekretärin, die ebenso wie Hauer auf die Aussagen in Koalitionsvertrag zu Tierversuchen und die umsetzende EU-Versuchstierrichtline verwies. 

Schwächung des Schutzstandards von Versuchstieren befürchtet
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD heißt es konkret: „Wir schaffen ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche.“ Genau das lehnt der Petent Christoph Maisack in seiner Eingabe ab. Die damit verbundene Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, welches zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, sei alarmierend, heißt es in der Petition, die 81.528-mal mitgezeichnet wurde. 

Mit einer Herausnahme würden wesentliche rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen entfallen, was zur Schwächung des Schutzstandards von sogenannten Versuchstieren führe, schreibt der Petent. Diese würden so zu „Tieren zweiter Klasse“. So würde erlaubt, „was zurzeit strafbar ist“ – beispielsweise das systematische Töten überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Anwendung einer Kaskadenregelung. Zudem könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert und die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden.

„Versuchstiere im Tierschutzgesetz belassen“
Befürworter eines eigenen Tierversuchsgesetzes, so Maisack vor den Abgeordneten, würden als Ziele der Regelung anführen: die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und die Harmonisierung der unterschiedlichen Behördenpraktiken. Dafür brauche es aber kein neues Gesetz, befand er. Die Modernisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Tierschutzgesetz sei das richtige Mittel für solche Fälle, sagte der Petent. „Modernisieren Sie das Tierversuchsrecht – digital, einheitlich und fristgerecht. Stärken Sie den Einsatz tierversuchsfreier Methoden. Aber belassen Sie die Versuchstiere im allgemeinen bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz“, forderte Maisack. 

Dass ein eigenständiges Tierversuchsgesetz kommen wird, wurde von den Regierungsvertretern weder konkret bestätigt noch dementiert. Agrar-Staatssekretärin Englhardt-Kopf sagte, sie sehe durchaus Spielraum dafür in einer AVV-Anpassung. Man werde weiterhin ressortübergreifend prüfen, wie die künftige Rahmenbedingung aussehen könnten. Dabei gelte es mit Blick auf die umsetzende EU-Versuchstierrichtline ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Die Gefahr eines solchen sei bei einer Neugesetzgebung höher als bei einer AVV-Änderung, sagte Englhardt-Kopf.

„Es braucht klare, praxistaugliche Regelungen“ 
Für den Petenten ist der Widerspruch zwischen dem Vorhaben, Antragsverfahren und Nachweiserfordernisse zu entschlacken, und der EU-Richtlinie „evident“. In einem früheren Vertragsverletzungsverfahren habe die EU-Kommission geurteilt, dass die Prüftiefe bei Anträgen in Deutschland unzureichend sei. Wolle man diese Prüftiefe nun weiter vermindern, „läuft man in ein Vertragsverletzungsverfahren rein“, sagte Maisack. 

Forschungs-Staatssekretär Hauer verwies auf 240 Millionen Euro, mit denen seit 1980 Alternativmethoden zu Tierversuchen gefördert worden seien. Damit nehme Deutschland europaweit eine führende Rolle ein. Dennoch, so Hauer, gebe es weiterhin Konstellationen, „wo wir beispielsweise zur Vermeidung ernsthafter Risiken bei der Anwendung neuer Arzneimittel an Menschen auch in Zukunft auf Tierversuche angewiesen sein werden“. Im Interesse der Wissenschaft und des Tierschutzes brauche es klar formulierte, europarechtskonforme und praxistaugliche Regelungen. Die Bundesregierung werde dazu, „unter Federführung der Kollegen vom BMLEH“, den Koalitionsvertrag umsetzen, kündigte er an.

(hau/12.10.2026)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-pa-petitionen-1221702

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