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    <titulek>Stärkung der Zollverwaltung und Bekämpfung der Finanzkriminalität</titulek>
    <datum>9.10.2026</datum>
    <subjekt>Deutscher Bundestag</subjekt>
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    <kategorie>
        <polozka>Bankwesen, Finanzen und Investitionen</polozka>
        <polozka>Politik</polozka>
        <polozka>Staatsverwaltung und Selbstverwaltung</polozka>
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    <perex> Liveübertragung: Freitag, 9. Oktober, 12.30 Uhr. </perex>
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Der Bundestag berät am Freitag, 9. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf „für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität“ (21/8282(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Im Anschluss an die halbstündige Aussprache soll der Entwurf zusammen mit einem Antrag mit dem Titel „Zollreform erweitern – Organisierte Steuerkriminalität wirksam verfolgen und eingezogenes Vermögen der Gesellschaft zurückgeben“ (21/8391(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), den die Fraktion Die Linke eingebracht hat, zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend ist der Finanzausschuss.

Mit dem Entwurf will die Regierung eine umfassende Modernisierung der Aufbau- und Ablauforganisation der Zollverwaltung einleiten. Zudem sollen die Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung von internationaler Geldwäsche gestärkt sowie Maßnahmen zur Aufdeckung und Bekämpfung organisierter Kriminalität, einschließlich krimineller Finanzströme, umgesetzt werden.

Ziel sei es, ein schlagkräftiges Strafverfolgungsnetzwerk durch die Neuausrichtung der Kriminalitätsbekämpfung auf Bundesebene zu schaffen und durch gezielte Finanzermittlungen kriminelle Aktivitäten und illegale Finanzströme systematisch nach dem Prinzip „Follow The Money“ aufzudecken, heißt es in dem Entwurf. Er greife die Vorgaben des Koalitionsvertrags auf, insbesondere mit Blick auf die Steigerung der Effizienz der Bundesverwaltung und Verwaltungskonsolidierung, die Stärkung der inneren Sicherheit, die Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität sowie die Schaffung eines administrativen, verfassungskonformen Vermögensermittlungsverfahrens.

Geplant ist laut Bundesregierung, die Generalzolldirektion neu zu strukturieren mit den Fachsträngen „Zölle und Steuern“ sowie „Sicherheit und Vollzug“. Auch sollen Ermittlungs- und Vollzugseinheiten zusammengeführt werden, um Effizienz und Schlagkraft zu steigern.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, so heißt es, bleibe in ihrer bisherigen Struktur als eigene Organisationseinheit erhalten, werde aber wie vorgesehen weiterhin personell und haushälterisch gestärkt und erhalte erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Ihre zentrale Aufgabe bleibe die Wahrnehmung der Prüfaufgaben nach Paragraf 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes.

Gestärkt werden sollen die Aufgaben und Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung internationaler Geldwäsche – einschließlich der Einrichtung spezialisierter Ermittlungseinheiten und eines Verwaltungsverfahrens zur Aufklärung von Vermögensgegenständen, an deren rechtmäßiger Herkunft begründete Zweifel bestehen.

Vorgesehen ist zudem, die Zusammenarbeit und den Datenaustausch der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen mit anderen Akteuren zu verbessern.

Die Fraktion Die Linke drängt auf eine Erweiterung der Zollreform, um organisierte Steuerkriminalität wirksam verfolgen und eingezogenes Vermögen der Gesellschaft zurückgeben zu können. In einem Antrag (21/8391(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fordert sie, das im Aktionsplan „Steuer- und Finanzkriminalität entschlossen bekämpfen“ angekündigte Gemeinsame Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität als eigenständige Ermittlungseinheit beim Zoll zu errichten. „Die Einheit ermittelt unter Leitung des Zolls schwere Fälle international organisierter Steuerhinterziehung wie Umsatzsteuerkarusselle sowie Cum-Ex- und Cum-Cum-Betrug“, beschreibt die Fraktion das Aufgabengebiet. Damit die Einheit Verfahren selbst führen könne, brauche sie eine eigene Zuständigkeit, heißt es weiter. Weitere Forderungen betreffen die Beseitigung von strukturellen Defiziten in der statistischen Erfassung von Geldwäsche unter anderem durch Errichtung eines zentralen Registers. Eingezogene Vermögenswerte, insbesondere Immobilien, sollen Kommunen und gemeinnützigen Trägern zugewiesen werden können.

Zur Begründung ihres Antrags schreibt die Fraktion Die Linke: „Finanzkriminalität ist Diebstahl an uns allen.“ Die Bundesregierung beziffere den jährlichen Schaden durch Geldwäsche selbst auf geschätzt 100 Milliarden Euro. Allein Cum-Ex habe Deutschland bis zu 36 Milliarden Euro gekostet. Das zentrale neue Instrument der Zollreform sei die administrative Vermögensermittlung und -sicherung, die bei Vermögensgegenständen ansetze, deren rechtmäßige Herkunft die Betroffenen nicht belegen könnten. Damit erreiche der Zoll aber nicht die Akteure hinter Cum-Ex und Cum-Cum, also Banken, Unternehmen und professionell organisierte Steuerhinterziehung mit legalen Einkommensquellen, verschachtelten Gesellschaftsstrukturen und anwaltlicher Beratung, wird kritisiert. (hle/hau/08.10.2026)

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-de-finanzkriminalitaet-1217574

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