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        25 000 Kunden warten noch immer auf ihr Geld
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        30.7.2026
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    <autor>
        Simone Weidner | Stiftung Warentest
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        Die Element Insurance AG befindet sich seit März 2025 in der Insolvenz. Betroffen sind rund 320 000 Verträge. Auf eine Entschädigung warten noch rund 25 000 Kunden.
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Die Abwick­lung offener Schadens­fälle im Insolvenzfahren des Versicherers Element zieht sich weiter hin. Kunden, die ihre Ansprüche nach einem Schaden angemeldet haben, müssen sich in Geduld üben. Auch unbe­strittene Forderungen werden bislang nicht ausgezahlt.


Auszahlung an Kunden wohl nicht mehr im Jahr 2026
Der Grund dafür ist der Umfang der dem Insolvenz­verwalter vorliegenden Schadens­fälle. Rund 25 000 Schadens­meldungen müssen geprüft werden, mehr als zunächst angenommen. Erst wenn sämtliche Ansprüche geprüft sind, kann fest­gestellt werden, in welcher Höhe welche Zahlung auf einzelne Ansprüche entfällt. „An einem schnellst­möglichen Abschluss der Prüfung der Forderungen wird gearbeitet“, heißt es in einer Mitteilung des Insolvenz­verwalters. Eine Auszahlung im laufenden Jahr 2026 ist jedoch unwahr­scheinlich.



Verträge endeten auto­matisch
Alle Verträge mit dem Versicherer Element sind einen Monat nach Insolvenz­eröff­nung, also mit Ablauf des 1. April 2025, auto­matisch beendet worden. Betroffene Kundinnen und Kunden haben keine Kündigung erhalten.

Versicherer Element hatte als Sach- und Unfall­versicherer haupt­sächlich private Unfall- und Haft­pflicht­versicherungen sowie Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen, aber auch Fahr­rad-, Handy- und Tier­versicherungen im Bestand. Für einige Pflicht­versicherungen gelten im Insolvenz­verfahren teils andere Fristen.


Bei der Suche nach einer neuen Versicherung hilft unser Versicherung­scheck
Kunden sollten sich um einen Vertrag bei einem neuen Versicherer kümmern, wenn sie den Schutz weiterhin haben wollen. Bei der Suche nach neuen Policen hilft der Versicherungscheck der Stiftung Warentest mit aktuellen Tests und Tipps für eine best­mögliche Absicherung. Sinn­voll ist, eine Bestands­aufnahme zu machen: Welche Versicherungen sind wirk­lich notwendig, welche über­flüssig? Dabei hilft unsere Tabelle für einen persönlichen Check. Beispiels­weise ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle, die von ihrem Arbeits­einkommen leben, existenziell. Hingegen lohnt sich eine Handyversicherung meist nicht.



Forderungen von Element-Kunden in Bearbeitung
Wer seit der Fest­stellung der finanziellen Schieflage des Versicherer bis zum 1. April 2025 einen Schaden hatte, konnte gegen­über Element keinen Auszahlungs­anspruch geltend machen. Für die Schadens­meldungen zuständig ist der Insolvenz­verwalter Rechts­anwalt Friedemann Schade. Auf einem Onlineportal können Betroffene ihre Forderungen anmelden und sich unter www.element-insolvenz.de informieren.



Kunden mit Schaden erhalten eine PIN per Post
Kunden mit ausstehenden Zahlungen sind Gläubiger. Wichtig: Alle bekannten Gläubiger der Element Insurance AG werden schriftlich per Brief­post informiert. Sie erhalten vom Insolvenz­verwalter ein Schreiben mit einer PIN, mit der eine beschleunigte Forderungs­anmeldung möglich ist.

Der Insolvenz­verwalter bittet darum, Forderungen nur mit der bereit­gestellten PIN anzu­melden.



Forderungs­ansprüche von Kunden wohl abge­deckt
Die gute Nach­richt: Ansprüche von Kunden werden vorrangig vor allen anderen Gläubigern behandelt.

Es steht allerdings noch nicht fest, wann und in welcher Höhe die Ansprüche von Kundinnen und Kunden beglichen werden können und ob Abschlags­zahlungen geleistet werden. Betroffen sind rund 25 000 Kunden, zunächst war von 15 000 bis 20 000 Schadens­gläubigern die Rede. Im Jahr 2025 schätzte die Bundes­anstalt für Finanz­aufsicht (Bafin) ein, dass ein Groß­teil der voraus­sicht­lichen Ansprüche durch das Sicherungs­vermögen abge­deckt seien. Reicht das Sicherungs­vermögen jedoch nicht zur voll­ständigen Schaden­regulierung aus, werden die Ansprüche nach Quoten bedient.



Rück­zahlung von Versicherungs­beiträgen dauert
Oft haben Versicherte ihren Versicherungs­beitrag im Voraus gezahlt, für das ganze Jahr oder für sechs oder drei Monate. Der Beitrag, der über das Vertragsende am 1. April 2025 hinaus zu viel gezahlt wurde, soll zurück­erstattet werden – das sieht die Insolvenz­ordnung vor. Aber Achtung: Das passiert nicht auto­matisch. Kundinnen und Kunden mussten ihre Forderungen direkt beim Insolvenzverwalter anmelden. Hierfür wurde eine Frist bis zum 27. Mai 2025 gesetzt. In welcher Höhe die Beiträge erstattet werden, ergibt sich im Verlauf des Insolvenz­verfahrens.

Bei Fragen unterstützt gegebenenfalls der betreuende Versicherungs­makler oder Assekuradeur, mit dem der Versicherungs­vertrag abge­schlossen wurde. Ebenso informiert die Bafin rund um Forderungs­ansprüche und die Rück­erstattung von Versicherungs­beiträgen.



Versicherer Element als Risikoträger
Kundinnen und Kunden von Element haben ihre Versicherung nicht direkt bei Element abge­schlossen, sondern bei einem der Koope­rations­partner. Das führt dazu, dass Kunden manchmal gar nicht wissen, dass Element Risikoträger ihres Vertrages ist. Zu den Koope­rations­part­nern zählen zum Beispiel Asspario, direkt-AS, DEMA, Manu­faktur Augs­burg, Schutz­garant oder Panda. Die Koope­rations­partner sind so genannte Assekuradeure oder Versicherungs­vermittler, die eigene Angebote entwickeln und die Tätig­keit eines traditionellen Versicherers über­nehmen – in der Regel von der Entwick­lung eines Versicherungs­tarifs bis zur Schadens­abwick­lung – ohne jedoch für die Versicherungs­ansprüche des Kunden zu haften. Element selbst bezeichnet Koope­rations­partner als Managing General Agent (MGA).

Tipp: Sind Sie nicht sicher, ob Element hinter einem Ihrer Versicherungs­verträge als Risikoträger steht, finden Sie die Information darüber im Klein­gedruckten. Oder Sie fragen direkt Ihren Vertrags­partner. Dieser hat die Pflicht, Kundinnen und Kunden über das Insolvenz­verfahren zu informieren. Teils sind Kunden schon informiert.



Wohn­gebäude-, Fahr­rad-, Handy-, Unfall­versicherung
In Tests der Stiftung Warentest war Element Risikoträger bei folgenden Tarifen von Koope­rations­part­nern:


Wohngebäudeversicherung. Dema Deutsche Versicherungs­makler AG (Tarif: Wohn­gebäude Exklusiv).
Fahrradversicherung. Asspario Versicherungs­dienst GmbH (Tarife: AllRisk fair select / AllRisk best select) und Die Bayerische (Tarife: Bike Protect Komfort / Bike Protect Prestige).
Handyversicherung. Schutz­garant GmbH (Tarif: Hand­ySchutz­brief Basis).
Unfallversicherung. Manu­faktur Augs­burg GmbH (Tarife: Premium / Premium-Plus).

Es gibt weitere Koope­rations­partner, deren Tarife nicht in Tests der Stiftung Warentest vorkommen, bei denen Kunden Sach­versicherungen abge­schlossen haben. Dazu gehören neben der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung etwa auch Tierversicherungen.



Koope­rations­partner bieten teils Lösungen an
Element-Koope­rations­partner haben zum Teil Gespräche mit alternativen Versicherern geführt, die bestehende Versicherungs­verträge über­nehmen könnten:


Asspario beispiels­weise bietet Kunden seiner Fahr­radversicherungs­tarife AllRisk an, die bestehenden Verträge sofort zu kündigen und inhalts­gleich beim Risikoträger GVO (Gegen­seitig­keit Versicherung Oldenburg VVaG) neu abzu­schließen. „Zur Sicherung der Versicherungs­tarife ist dies mit einer 20-prozentigen Beitrags­erhöhung verbunden“, sagt Geschäfts­führer Arne Buch­hop. „Den Kunden, die durch die vorzeitige Kündigung eines Jahres­vertrags zu viel Beiträge gezahlt haben, erstatten wir den Beitrag unserer­seits zurück.“
Die Manu­faktur Augs­burg bietet Kunden von den Unfall­versicherungen, hinter denen Element als Risikoträger stand, die Vertrags­weiterführung mit einem neuen Versicherer an. Neuer Risikoträger ist die Adler Versicherung AG (Signal Iduna Gruppe). Die Tarife werden jedoch nicht 1:1 fortgeführt. Alle Verträge unterliegen einer Beitrags­erhöhung von 15 Prozent. Außerdem reduziert sich im Tarif PremiumPlus die Versicherungs­summe für kosmetische Operationen und Bergungs­kosten auf 500 000 Euro. Verträge mit einer vereinbarten Progression von 1 000 Prozent werden nicht über­nommen und beendet.



Nicht betroffen: Renten-, Risikoleben- oder Berufs­unfähigkeits­versicherung
Nicht betroffen sind Verträge von Lebens­versicherungen, wozu etwa Berufs­unfähigkeits-, Private Renten-, Risiko­lebens-, Ausbildungs-, Ster­begeld- oder Kapital­lebens­versicherungen zählen. Hierfür hatte der Sach­versicherer Element keine Lizenz, bot also keinerlei Produkte aus diesen Bereichen an. Anders als bei Sach­versicherungen gibt es für Lebens­versicherungen einen gesetzlich vorgeschriebenen Pleite­schutz. Die Protektor AG, der Sicherungs­fonds der Versicherungs­wirt­schaft, über­nimmt im Insolvenzfall die Verträge und zahlt Versicherungs­kunden wenigs­tens ihre garan­tierte Leistung aus.



Element war erster deutscher voll­digitaler Versicherer
Element hatte im Oktober 2017 als erstes deutsches voll­digitales Versicherungs­unternehmen die Erlaubnis der Bafin für die Schaden- und Unfall­versicherung erhalten. Die Idee von Element: „Insurance-as-a-Platform“, wie es im Lagebericht 2017 heißt. Versicherer, die als Risikoträger mit Part­nern Versicherungs­produkte entwickeln, werden auch White-Label-Versicherer genannt. Im Juni 2022 erhielt Element die Bafin-Erlaubnis zur Erweiterung des Geschäfts­betriebs auf See-, Binnensee- und Fluss­schiff­fahrts-Kasko und -Haft­pflicht sowie auf verschiedene finanzielle Verluste. Am 20. Dezember 2024 zeigte Versicherer Element der Bafin nach der Kündigung ihres wichtigsten Rück­versicherers den Eintritt der Über­schuldung im Sinne der Insolvenz­ordnung an. Darauf­hin stellte die Bafin einen Insolvenz­antrag für Element.



https://www.test.de/Versicherer-Element-insolvent-6189461-0?wt_mc=owned.site.rssfeeds.dl...


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