
<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<tiskova_zprava>
    <titulek>
        Regierungskommission legt Reformvorschläge für bessere Zusammenarbeit im Gesundheitssystem vor
    </titulek>
    <datum>
        16.7.2026
    </datum>
    <autor>
          | Bundesministerium für Gesundheit
    </autor>
    <perex>
        Die Sektorengrenzen des deutschen Gesundheitswesens zu überwinden, fordert die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in ihrer zehnten Stellungnahme. Dazu sollen kleinere Krankenhäuser in der Fläche verstärkt ambulante Leistungen anbieten können, ein Primärarztsystem aufgebaut und die Versorgung regional und gemeinsam für den ambulanten und den stationären Bereich geplant werden.
    </perex>
    <text>
        

Um das System fit zu machen für die Behandlung der Babyboomer-Generation, müssen wir ambulante und stationäre Versorgung besser aufeinander abstimmen. Unnötige Krankenhausaufenthalte, fehlende Abstimmung zwischen Arztpraxis und Klinik sowie unnötiger Personaleinsatz sind weder im Interesse der Patienten, noch der Behandelnden und schon gar nicht im Interesse der Gemeinschaft. Ein ineffizientes System können wir uns nicht mehr leisten.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach



Kluge Konzepte zum Umgang mit dem sich weiter verschärfenden Fachkräftemangel sind entscheidend für eine hochqualitative Gesundheitsversorgung der gesamten Bevölkerung in der Zukunft. Hierzu gehört, Behandlungen ambulant statt vollstationär durchzuführen, den deutschen Sonderweg der doppelten Facharztschiene kritisch zu hinterfragen und die gezielte Behandlungssteuerung im Rahmen eines Primärarztsystems zu fördern.

Prof. Tom Bschor, Leiter der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung




 








 






Die Empfehlungen im Einzelnen







1. Kurzfristige Maßnahmen


Aufbau von Krankenhäusern für sektorenübergreifende Versorgung (Level Ii)

die vorrangig ambulante Behandlung anbieten,
die nach Tagespauschalen abrechnen,
die von den Bundesländern geplant werden,
die bei Unterversorgung einspringen und ambulante Leistungen mit der KV abrechnen,
die mit den KVen Budgets aushandeln, um für bislang stationär erbrachte Behandlungen die Vergütung als ambulante Leistungen auch in nicht unterversorgten Gebieten zu regeln,
deren Leistungskatalog die Selbstverwaltungspartner in Positivlisten definieren,
deren Standorte Platz bieten für vielfältige Gesundheitsangebote: Apotheken, Arztpraxen, MVZ, Gesundheitskioske, Sanitätshäuser, andere Gesundheitsberufe


Aufbau von Institutsambulanzen
Weiterentwicklung der Hybrid-DRG
Ausbau des Belegarztsystems

2. Mittel- und langfristige Maßnahmen


Aufbau regionaler Gremien unter Landesvorsitz, die ambulante und stationäre Versorgung gemeinsam planen
Aufbau eines Primärarztsystems (aus Allgemeinmedizinern, Internisten, Pädiater, Gynäkologen, Psychiatern) zur Steuerung der Gesundheitsversorgung und Abbau der doppelten Facharztschiene
Flächendeckende Versorgung durch qualifiziertes Pflegefachpersonal mit weitgehenden Kompetenzen (Einschränkung des Arztvorbehalts)
Vergabe von Regionalbudgets für Versorgungsaufträge für bestimmte Regionen/Bevölkerungsgruppen












Weitere Informationen




Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung

Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Regierungskommission wurde im Mai 2022 eingerichtet, um notwendige Reformen im Krankenhausbereich anzugehen. Hier erhalten Sie einen Überblick zu allen Stellungahmen und Empfehlungen der Regierungskommission sowie zu ihren Mitgliedern.










https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/regierungskommission-zehnten-stellungnahme-pm-03-05-2024


    </text>
</tiskova_zprava>
