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    <titulek>
        Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung im 1. Halbjahr 2026
    </titulek>
    <datum>
        15.7.2026
    </datum>
    <autor>
          | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
    </autor>
    <perex>
        Im ersten Halbjahr 2026 wurden nach vorläufigen Angaben Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern im Gesamtwert1 von rund 13,87 Milliarden Euro erteilt. Hauptempfängerland ist die Ukraine, für die Rüstungsexporte im Gesamtwert von rund 2,5 Milliarden Euro genehmigt wurden.
    </perex>
    <text>
        

Vom Genehmigungswert entfallen anteilig rund 9,6 Milliarden Euro auf Kriegswaffen und rund 4,3 Milliarden Euro auf sonstige Rüstungsgüter. Rund 12,8 Milliarden Euro entfallen auf erteilte Einzelausfuhrgenehmigungen und rund 1,1 Milliarden Euro auf Meldewerte zu Allgemeinen Genehmigungen.

Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Die Rüstungsexportentscheidungen der Bundesregierung sind dabei durch eine sorgfältige Einzelfallprüfung von Anträgen auf Exportgenehmigung im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und den vorgesehenen Verwendungszweck gekennzeichnet.

Zur risikobasierten Beschleunigung und Verschlankung der Genehmigungsverfahren für Rüstungsexporte bei effizientem Einsatz der vorhandenen administrativen Ressourcen gelten dabei insbesondere für Lieferungen in EU- und bestimmte NATO-Länder verfahrenserleichternde Regelungen (sog. Allgemeine Genehmigungen). Allgemeine Genehmigungen ersetzen in bestimmten typisierten Fallgestaltungen das Verfahren der Einzelgenehmigungen. Sie ermöglichen für die erfassten Ausfuhren eine sofortige Lieferung und verstärken somit die Kooperationsmöglichkeiten insbesondere unter EU- und NATO-Ländern. Die Werte solcher Lieferungen auf Grundlage der Allgemeinen Genehmigungen werden mittels nachträglicher Meldungen erhoben. Soweit diese vorliegen, werden sie hier kumuliert mit den Einzelgenehmigungswerten ausgewiesen.2

Die Werte im Einzelnen:
Im ersten Halbjahr 2026 entfallen vom Genehmigungswert der erteilten Einzelgenehmigungen sowie den vorliegenden Meldedaten zu den Allgemeinen Genehmigungen für Rüstungsgüter nahezu 9 Milliarden Euro auf Genehmigungen für Lieferungen in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder3 (rund 8,9 Milliarden Euro, anteilig rund 6,8 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 2,1 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Dieser Wert ist Ausdruck der Umsetzung der NATO-Ziele im Bereich der Verteidigungsausgaben.

Weitere rund 2,5 Milliarden Euro an Rüstungsexportgenehmigungen wurden für die Ukraine zur militärischen Unterstützung ihrer Selbstverteidigung gegen den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg erteilt. Die Ukraine ist damit sowohl das Drittland4 mit dem höchsten Genehmigungswert als auch insgesamt das Land mit dem höchsten Genehmigungswert.

Für Drittländer insgesamt (einschließlich Ukraine) wurden Genehmigungen in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro erteilt (anteilig: rund 2,8 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 2,1 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter).

Zusammen betrachtet wurden rund 11,6 Milliarden Euro und damit rund 84 Prozent des Genehmigungswerts für Ausfuhren in EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder, die Republik Korea und Singapur sowie die Ukraine erteilt.

Hauptempfängerländer:
Für die folgenden zehn Länder waren im ersten Halbjahr 2026 die höchsten Genehmigungswerte für Rüstungsgüter zu verzeichnen. Es wird darauf hingewiesen, dass Genehmigungswerte durch einzelne oder mehrere Großprojekte beeinflusst werden können.




Land
Genehmigungswert in Euro


Ukraine
2.520.502.586


Vereinigte Staaten
1.645.576.831


Niederlande
1.300.063.368


Tschechien
1.236.096.626


Litauen
1.211.333.322


Israel*
799.340.076


Lettland
500.866.405


Norwegen
435.585.280


Estland
425.757.973


Slowenien
410.993.713



* Über 60 Prozent des Genehmigungswertes entfallen auf ein Großprojekt im maritimen Rüstungsbereich, weitere knapp 20 Prozent auf Kooperation deutscher und israelischer Firmen im Interesse der Bundeswehr. Der verbleibende Wert verteilt sich auf Genehmigungen für sonstige Rüstungsgüter – keine Kriegswaffen.

Weitere Angaben:
Im Wert der Drittländer bereits enthalten sind Ausfuhrgenehmigungen für Entwicklungsländer5 in Höhe von rund 2,9 Milliarden Euro (anteilig: rund 1,8 Milliarden Euro Kriegswaffen und rund 1,2 Milliarden Euro sonstige Rüstungsgüter). Der Anteil des Genehmigungswertes der Ukraine in dieser Gruppe liegt bei rund 85 Prozent.

Der Gesamtwert der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile belief sich nach vorläufigen Zahlen im ersten Halbjahr 2026 auf rund 120,3 Millionen Euro. Davon entfielen rund 117 Millionen Euro und damit rund 97 Prozent des Genehmigungswertes auf EU-, NATO- und NATO-gleichgestellte Länder. Auf Drittländer (einschl. Ukraine) entfiel ein Genehmigungswert von rund 3 Millionen Euro. Zusammen betrachtet beträgt der Anteil der EU-, NATO- und NATO-gleichgestellten Länder, der Republik Korea, Singapurs und der Ukraine rund 99 Prozent des Gesamtwerts der Genehmigungen für Kleinwaffen und Kleinwaffenteile.

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1 Der Genehmigungswert umfasst Einzelgenehmigungswerte sowie die jeweils vorliegenden Meldewerte der Allgemeinen Genehmigungen. Es wird insoweit auf die statistischen Erfassungsmöglichkeiten von Allgemeinen Genehmigungen hingewiesen, da je nach Allgemeiner Genehmigung unterschiedliche Meldeanforderungen bestehen.

2 Bezieht sich auf die Allgemeinen Genehmigungen Nr. 19, 21, 22, 25, 26, 27, 28 32, 33, 35 und 36. Soweit dabei aus Gründen des Meldewesens keine Güterzuordnung vorgesehen ist, erfolgt eine Zuordnung der entsprechenden Meldedaten zu den sonstigen Rüstungsgütern.

3 Japan, Schweiz, Australien, Neuseeland.

4 Drittländer sind alle Länder, die nicht der EU oder NATO angehören.

5 Entwicklungsländer und -gebiete der Liste des Entwicklungsausschusses (Development Assistance Committee = DAC) der OECD ohne die Länder der mittleren Einkommensgruppe, oberer Bereich (vierte Spalte der genannten Liste).


https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/07/20260715-ruestungsexportpolitik-1-halbjahr-2026.html


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