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        FMA: Wirksames Beschwerdemanagement stärkt Kund:innenschutz und Risikofrüherkennung
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    <datum>
        10.7.2026
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    <autor>
        Boris Gröndahl | Finanzmarktaufsicht Österreich
    </autor>
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        Beschwerden sind häufig mehr als Einzelfälle: Sie können Finanzdienstleistern wichtige Hinweise auf Schwachstellen, strukturelle Defizite und potenzielle Risiken in Geschäftsmodellen und internen Prozessen liefern. Ein wirksames, transparentes Beschwerdemanagement stärkt daher nicht nur den Schutz der Kund:innen, sondern unterstützt auch die frühzeitige Erkennung und Behebung möglicher Problemfelder. 
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Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) weist in der neuen Ausgabe „Reden wir über Aufsicht“ – der Schriftenreihe für Beaufsichtigte – darauf hin, dass die Anforderungen an Beschwerdeverfahren einen zentralen Bestandteil der Wohlverhaltensregeln für nahezu alle von der FMA beaufsichtigten Finanzdienstleister bilden.

Die Conduct-Aufsicht der FMA hat Beschwerdeverfahren der Finanzdienstleister sektorübergreifend analysiert und Themen identifiziert, denen bei der praktischen Umsetzung besondere Aufmerksamkeit zu widmen ist. Unzureichende Verfahren können dazu führen, dass systematische Problemfelder unentdeckt bleiben – mit entsprechenden Reputationsrisiken und Risiken möglicher Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Pflichten.

Was die FMA erwartet:


Klare Begriffe und Abgrenzung: Finanzdienstleister müssen in ihren internen Richtlinien eindeutig festlegen, was als Beschwerde gilt, und Beschwerden klar von bloßen Rückfragen oder sonstigen Anfragen unterscheiden.
Leicht zugängliche Informationen: Angaben zum Beschwerdeverfahren müssen für Kund:innen ohne besondere Vorkenntnisse und ohne erheblichen Aufwand auffindbar sein – etwa auf Websites oder in Smartphone-Apps.
Objektive Bearbeitung und klare Fristen: Beschwerden sind zeitnah und innerhalb der geltenden Fristen zu beantworten; Interessenkonflikte bei der Bearbeitung sind zu vermeiden.
Analyse und interne Verankerung: Wiederholt auftretende oder systematische Probleme sind zu analysieren, dokumentieren und durch geeignete Maßnahmen zu beheben; interne Richtlinien müssen institutsspezifisch, kohärent und vollständig ausgestaltet sein.

Die neue sowie alle weiteren Ausgaben von „Reden wir über Aufsicht“ sind auf der Website der FMA abrufbar.

Rückfragehinweis für Journalist:innen
Boris Gröndahl (FMA-Mediensprecher)

Telefon: +43 (1) 249 59-6010 Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.

Mobil: +43 676 8824 9995 Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster.

E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

https://www.fma.gv.at/fma-wirksames-beschwerdemanagement-staerkt-kundinnenschutz-und-risikofrueherkennung


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