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        Händler müssen Einweg-Vapes zurück­nehmen
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    <datum>
        9.7.2026
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    <autor>
          | Stiftung Warentest
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        Seit Juli müssen Shops und Kioske E-Ziga­retten zurück­nehmen, sogar wenn sie woanders gekauft wurden. Das soll Müll und Brände verhindern. Auch ein Verbot wird diskutiert.
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Einweg-Vapes sind ein Problem für die Umwelt und sorgen für Brände in Müll­fahr­zeugen und Entsorgungs­anlagen. Ein neues Gesetz soll nun dafür sorgen, dass die Inhalatoren recycelt werden und nicht in der Müll­tonne landen.


Neue Regeln für die Rück­gabe
Mit der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verschärfen sich die Regeln für E-Ziga­retten. Seit dem 1. Juli 2026 müssen sämtliche Verkaufs­stellen von E-Ziga­retten die gebrauchten Einweg-Vapes kostenlos zurück­nehmen. Auch wenn diese dort nicht gekauft wurden. Das gilt auch für kleine Geschäfte, Kioske und Tank­stellen. Praktisch: Kundinnen und Kunden müssen keine neue E-Zigarette kaufen, um alte zurück­geben zu können. Die Shops müssen selbst über die Rück­nahme informieren und sollen einheitlich als Rück­nahme­stelle erkenn­bar sein.



Einweg-Vapes schaden der Umwelt
Einweg-E-Ziga­retten werden zunehmend zum Problem. Viele Nutze­rinnen und Nutzer werfen die gebrauchten Vape-Pens acht­los in den Müll oder gar auf die Straße. Der darin enthaltene Kunst­stoff gelangt als Mikro­plastik in die Umwelt, die teils giftigen Stoffe Lithium, Nikotin und Aromen schaden Pflanzen und Tieren und können das Grund­wasser gefährden, kritisieren Umwelt­verbände.


Brände durch Batterien
Und auch die verbauten Lithium-Ionen-Batterien sorgen für Gefahr: Wird der Akku gequetscht oder beschädigt, kann er sich erhitzen und Feuer fangen. Immer wieder kommt es so zu Bränden – auf Recycling­höfen und in Müll­fahr­zeugen oder Entsorgungs­anlagen. Vapes sollten daher auf keinen Fall im Restmüll oder im Gelben Sack landen. Mit ihren elektronischen Bestand­teilen gelten sie als aufwendig zu recycelnder Elektroschrott.






Vapes sind beliebt

Das Geschäft mit E-Ziga­retten boomt. Seit 2021 hat sich der Umsatz vervierfacht, rund jeder zehnte Raucher greift inzwischen zu den auch „Vapes“ genannten Inhalatoren. Im Gegen­satz zu herkömm­lichen Ziga­retten verbrennt beim Vapen kein Tabak. Statt­dessen erhitzen die Geräte eine Flüssig­keit („Liquid“), die dann verdampft. Sie lässt sich meist nach­füllen. Sei einigen Jahren gibt es aber auch Einweg-E-Ziga­retten, deren Liquids sich nicht auffüllen lassen.





Vapes gelten als kleine Elektrogeräte
Wie andere Elektrokleingeräte wie beispiels­weise elektrische Zahnbürsten können die E-Ziga­retten auch bei Wert­stoff­höfen, kommunalen Sammelstellen und im Lebens­mittel­einzel­handel zurück­geben werden. Voraus­setzung ist, dass die Kantenlänge 50 Zenti­meter nicht über­steigt, schreibt das Bundesumweltministerium. Größere Elektrogeräte wie Kühlschränke nehmen Wert­stoff­höfe entgegen – oder Händler, wenn Sie ein neues Gerät kaufen. Unser FAQ Elektroschrott beant­wortet dazu viele weitere Fragen.



Einige Bundes­länder fordern Verbot
Die Verbraucherzentrale kritisiert Einweg-Vapes schon lange, die Bundes­länder Brandenburg und NRW fordern ein Verbot wegen der Umwelt- und Sicher­heits­probleme. Auch Umwelt­minister Carsten Schneider (SPD) plant ein Verbot, einige europäische Länder wie Frank­reich und Belgien haben die Lifestyle-Produkte bereits untersagt. Eine mögliche Alternative wäre ein Pfand­system, bei dem Nutzende bereits beim Kauf einen zusätzlichen Betrag zahlen. Konkrete Pläne dazu gibt es bislang jedoch nicht.



https://www.test.de/Neue-Regeln-fuer-E-Zigaretten-Haendler-muessen-Einweg-Vapes-zuruecknehmen-6320429-0?wt_mc=owned.site.rssfeeds.dl...


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