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        Nationale Stelle zur Verhütung von Folter übergibt Jahresbericht
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        6.7.2026
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    <autor>
          | Bundesministerium der Justiz
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        Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat heute ihren Bericht für das Jahr 2025 vorgestellt und an Bund und Länder übergeben. Frank Schwabe, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, hat den Bericht für den Bund entgegengenommen. Für die Länder hat Anna Gallina, Justizsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg und Vorsitzende der Justizministerkonferenz 2026, den Bericht entgegengenommen. 
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Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Frank Schwabe erklärt dazu:

„Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter nimmt eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe wahr: Sie überprüft, ob staatliche Stellen die Menschen- und Grundrechte von Personen im Freiheitsentzug wahren. Menschen in Psychiatrien und Haftanstalten sind staatlichem Zugriff besonders ausgesetzt. Zugleich sind Psychiatrien und Haftanstalten nicht in gleicher Weise der Kontrolle durch eine kritische Öffentlichkeit ausgesetzt wie andere, leichter zugängliche Bereiche. Gerade deshalb ist die Arbeit der Nationalen Stelle so wichtig. Ich danke den Mitarbeitenden der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter für ihren Einsatz.“

Justizsenatorin der Freien und Hansestadt Hamburg und Vorsitzende der Justizministerkonferenz 2026 Anna Gallina erklärt dazu:

„Menschenrechte und Menschenwürde müssen gerade auch dort geschützt werden, wo der Staat in besonderer Weise Verantwortung trägt und empfindlich in Grundrechte eingreift. Dazu gehört auch der Justizvollzug. Staatliches Handeln darf nicht nur kritisch hinterfragt und überprüft werden, es muss es – und das nicht nur im Wege der gerichtlichen Überprüfung, sondern auch durch andere unabhängige Mechanismen wie die Nationale Stelle. Deshalb ist der Jahresbericht weit mehr als eine formale Dokumentation. Wir wollen Transparenz schaffen und nehmen die Empfehlungen ernst. Die Anregungen fließen in die kontinuierliche Weiterentwicklung des Justizvollzugs ein. Ich danke der Nationalen Stelle für ihre wertvolle und unverzichtbare Arbeit.“

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter ist ein unabhängiges Gremium, das in der Folge der Ratifikation des Fakultativprotokolls zur Antifolterkonvention der Vereinten Nationen gegründet worden ist. Dieses Protokoll verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, eine solche nationale Stelle einzurichten. Sie hat die Aufgabe, regelmäßig Orte der Freiheitsentziehung aufzusuchen, auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Freiheitsentziehende Stellen können nach der föderalen Kompetenzverteilung in der Zuständigkeit des Bundes oder der der Länder liegen. In den Zuständigkeitsbereich der Länder fallen die Einrichtungen der Länder: Justizvollzugsanstalten, Jugendstraf- und Arrestanstalten, Polizeidienststellen, Psychiatrien, Abschiebungshaftanstalten, gerichtliche Vorführzellen, geschlossene Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Alten- und Pflegeheime. Der Bund ist für alle Einrichtungen des Bundes, d.h. Hafteinrichtungen bei der Bundespolizei, der Bundeswehr und dem Zoll, Transitzonen internationaler Flughäfen sowie die Begleitung von Rückführungsflügen zuständig. Diese Zuständigkeitsaufteilung spiegelt auch die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wider, die in eine Bundesstelle und eine Länderkommission gegliedert ist. Sie hat im Jahr 2025 42 Einrichtungen der Länder, darunter mehrheitlich Justizvollzugsanstalten, besucht sowie acht Einrichtungen des Bundes. Darüber hinaus hat die nationale Stelle neun Abschiebungen begleitet und beobachtet.

Für das Berichtsjahr 2025 liegen die Schwerpunkte des Berichts auf der psychiatrischen Versorgung im Justizvollzug und auf dem Monitoring von Asylgrenzverfahren, insbesondere in Vorbereitung auf die unabhängige Überwachung im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Der Jahresbericht befasst sich zudem damit, wie die Bundes- und Länderbehörden bisher mit ihren Empfehlungen zur menschenwürdigen Ausgestaltung der Unterbringung umgegangen sind. Während in vielen Bereichen Verbesserungen zu verzeichnen sind, geht aus dem Bericht auch Kritik in Bezug auf Widerstände in einzelnen Behörden hervor.

Die von der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter ausgesprochenen Empfehlungen und erarbeiteten Standards sind eine wichtige Orientierung für die Praxis, aber auch für die Gesetzgebung und die Rechtsprechung. Der Jahresbericht wird hier abrufbar sein.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0706_jahresbericht_verhuetung_folter.html


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