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        Höhere Opferrenten und Ausgleichsleistungen für Opfer von DDR-Unrecht
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    <datum>
        1.7.2026
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    <autor>
          | Bundesministerium der Justiz
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        Opfer von DDR-Unrecht erhalten nun erstmals dynamisch angepasste Opferrenten bzw. Ausgleichsleistungen. Entsprechende Verordnungen des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Erhöhung der Opferrente und der Ausgleichsleistungen treten heute in Kraft.
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Menschen, die in der ehemaligen Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) oder der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) politisch verfolgt wurden, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen staatliche Entschädigungsleistungen. Dazu gehören die sogenannte Opferrente für ehemalige politische Häftlinge sowie Ausgleichsleistungen für Menschen, die aufgrund politischer Verfolgung berufliche Nachteile erlitten haben.

Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR leiden teilweise bis heute unter den Folgen der Repressionsmaßnahmen. Ihre wirtschaftliche Lage stellt sich häufig als prekär dar, weil Haft- bzw. Verfolgungszeiten in der Regel zu Brüchen in der Erwerbsbiografie der Betroffenen führten, die sich bis heute auswirken. Verschärft hat sich die Situation durch gestiegene Lebenshaltungskosten und Geldwertverlust infolge aktueller Krisen. Um den Berechtigten auch in Zukunft ein vergleichbares Leistungsniveau zu sichern, hat der Gesetzgeber 2025 das Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR beschlossen. Danach sollen die Opferrenten und Ausgleichsleistungen so angepasst werden, wie sich das allgemeine Rentenniveau entwickelt. Es handelt sich also um eine dynamische Anpassung auf Grundlage des aktuellen Rentenwerts für die gesetzliche Rente – und damit um eine jährliche Anpassung.

Nun tritt die erste dynamische Erhöhung in Kraft. Die Opferrente wird daher entsprechend der aktuellen Anpassung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung von 400 Euro pro Monat auf 417 Euro pro Monat erhöht. Gleichzeitig werden die Ausgleichsleistungen von 291 Euro pro Monat auf 303 Euro pro Monat erhöht.

Mit der dynamischen Anpassung soll sichergestellt werden, dass die Entschädigungsleistungen auch künftig ihren Wert behalten und den Berechtigten dauerhaft in vergleichbarem Umfang zugutekommen.

Die beiden Verordnungen finden Sie hier:

StrRehaGAnpV 2026

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0701_Opferrenten_DDR.html


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