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        Vereinfachungen umgesetzt und Bürokratie reduziert - Bundeskabinett beschließt Energieeffizienzgesetz
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        24.6.2026
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    <autor>
          | Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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        Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie beschlossen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachte Entwurf passt die Effizienzvorgaben an Unternehmen und öffentliche Hand an. Der Entwurf orientiert sich an den Vorgaben des Koalitionsvertrages und dient zudem der Umsetzung von EU-Recht.
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Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Energieeffizienz senkt Kosten, stärkt die Versorgungssicherheit und erhöht die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen. Deshalb setzen wir auf zielgerichtete statt auf pauschale Vorgaben und konzentrieren verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe. Im Ergebnis bedeutet dies eine deutliche Entlastung der Wirtschaft von mehr als 3 Milliarden Euro. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen gilt künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 GWh pro Jahr. Mit praxisnahen Regeln für Rechenzentren schaffen wir die Voraussetzungen für digitale Souveränität und wirtschaftliches Wachstum. Unter anderem wird für neue Rechenzentren die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert.“

Deutschland leistet weiterhin seinen Beitrag zu den europäischen Energieeffizienzzielen. Entsprechend dieser Maßgaben hat die Bundesregierung die Gesetzeslage angepasst, so dass sie den gewachsenen geopolitischen Herausforderungen entspricht, weiterhin wirtschaftliches Wachstum ermöglicht und Deutschland damit insgesamt auf einen gesunden Zukunftspfad führt.

Der Gesetzentwurf im Einzelnen:

Die Verpflichtungen im Bereich Abwärme für Unternehmen werden entbürokratisiert und angepasst. So entfällt die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen. Die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotentialen wird auf Unternehmen mit hohen Energieverbräuchen konzentriert.
Die Mindesteffizienzanforderungen an Rechenzentren werden pragmatischer ausgestaltet, u.a. indem für bestehende Rechenzentren die Vorgaben zur Energieverbrauchseffektivität (sog. PUE-Wert) moderat angehoben werden und für neue Rechenzentren die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben (PUE) von zwei auf vier Jahre verlängert wird.
Die Frist, bis zu der die Betreiber von Rechenzentren den Stromverbrauch in ihren Rechenzentren bilanziell zu 100 Prozent durch Strom aus erneuerbaren Energien decken müssen, wird um drei Jahre auf den 1. Januar 2030 verlängert.
Zudem wird die gesetzliche Vorgabe zur Nutzung von Abwärme flexibler ausgestaltet. Abwärme muss nur dann genutzt werden, wenn ein Wärmenetz vorhanden ist. Die Regelungen setzen damit Teile der nationalen Rechenzentrumsstrategie um.
Die Formulierung der Energieeffizienzziele wurde an die europäischen Vorgaben angeglichen. Die (bisherigen) nationalen gesetzlichen Zielvorgaben sind nicht von der EED gefordert.
Darüber hinaus werden mit dem Gesetzentwurf verschiedene Vorschriften der EU-Energieeffizienzrichtlinie EED in deutsches Recht umgesetzt.

Anbei finden Sie den Gesetzentwurf: BMWE | Bundeskabinett beschließt Energieeffizienzgesetz (PDF, 4 MB)


https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/06/20260624-bundeskabinett-beschliesst-eeg.html


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