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    <titulek>Unseriöse Deals mit Wintergärten</titulek>
    <datum>28.5.2026</datum>
    <subjekt>Stiftung Warentest</subjekt>
    <autor>
        <jmeno>Kirsten Schiekiera</jmeno>
        <email></email>
        <telefon></telefon>
        <kontakt></kontakt>
    </autor>
    <region>
        <nadrazeny>Deutschland</nadrazeny>
        <podrizeny></podrizeny>
    </region>
    <kategorie>
        <polozka>Handel und Wirtschaft</polozka>
        <polozka>Konsumgüter</polozka>
        <polozka>Recht</polozka>
    </kategorie>
    <perex>Ein Wintergarten ist der Traum vieler Haus­besitzer – und kostet in der Regel Zehn­tausende Euro. Hier setzt eine raffinierte Masche an.</perex>
    <text>
Eine Firma sucht angeblich Stand­orte für Muster-Wintergärten. Der Deal: Der Anbieter verspricht kostenlose Bauteile für die über­baute Terrasse, im Gegen­zug sollen die Haus­besitzer Aufgaben über­nehmen. So sollen sie etwa mehrere Tage der offenen Tür im Jahr veranstalten und der Firma monatlich einen Kauf­interes­senten präsentieren. Bei Verkaufs­gesprächen bauen Vertreter des Anbieters Druck auf die Interes­senten auf, einige unter­schreiben einen Vertrag.

Rück­tritts­frist für Haustür­geschäfte gilt nicht
Erst im Nach­hinein merken viele Betroffene, dass die Konditionen nicht gut für sie sind und wollen vom Vertrag zurück­treten. Doch da Wintergarten-Bauteile individuell ange­fertigt werden, gilt die bei Haustürgeschäften übliche Rück­tritts­frist von 14 Tagen nicht. Der Anbieter verlangt nun von den Betroffenen Tausende Euro Schaden­ersatz.

Tipp: Vorsicht bei Beratungsgesprächen zu Hause! Bitten Sie Verwandte oder Freunde als Zeugen hinzu. Nehmen Sie sich grund­sätzlich Zeit, um Verträge zu prüfen, bevor Sie etwas unter­schreiben.Versucht ein Verkäufer, Zeit­druck aufzubauen, ist das häufig ein Warnzeichen.

https://www.test.de/Betrugsmasche-mit-Wintergaerten-6304871-0?wt_mc=owned.site.rssfeeds.dl...

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