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        Gemeinsame Erklärung der Internationalen Kontaktgruppe für die Region der Großen Seen (ICG) zur Lage im Osten der Demokratischen Republik Kongo
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        26.5.2026
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    <autor>
          | Auswärtiges Amt
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        Die Internationale Kontaktgruppe für die Region der Großen Seen (ICG), die Vertreter Belgiens, Dänemarks, Deutschlands, der Europäischen Union, Frankreichs, der Niederlande, Schwedens, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten umfasst, trat am 20./21. Mai 2026 in Stockholm zusammen und veröffentlichte eine Erklärung zur Lage in der Region der Großen Seen. 
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Die ICG bringt erneut ihre Sorge über den fortdauernden Konflikt im östlichen Teil der Demokratischen Republik Kongo (DRK), der die Stabilität und den Wohlstand in der Region beeinträchtigt, zum Ausdruck. Die ICG bekräftigt zudem ihre Unterstützung für die laufenden internationalen Friedensbemühungen, die von Katar, den Vereinigten Staaten, dem von der Afrikanischen Union eingesetzten Vermittler und Premierminister von Togo Faure Gnassingbé, dem Schlichtergremium (Panel of Facilitators) und regionalen Partnern gefördert werden.

Die ICG begrüßt die Fortschritte, die sowohl im Rahmen der zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda geschlossenen Washingtoner Vereinbarungen als auch des Rahmenabkommens von Doha zwischen der Demokratischen Republik Kongo und der Alliance Fleuve Congo/Bewegung 23. März (AFC/M23) erzielt wurden.

Die ICG würdigt die zwischen der Regierung der Demokratischen Republik Kongo und der AFC/M23 am 13.-19. April in Montreux, Schweiz, erzielten Fortschritte bei der Unterstützung humanitärer Maßnahmen sowie hinsichtlich Zusagen zur Freilassung von Gefangenen und Umsetzung des Mechanismus zur Überwachung und Verifikation des Waffenstillstands, die von der Internationalen Konferenz der Region der Großen Seen und der MONUSCO unterstützt werden, wie in der öffentlichen Erklärung am Ende der Tagung zum Ausdruck gebracht.

Die ICG begrüßt ferner die Fortschritte, die am 23. April in Washington erzielt wurden, wo das Gemeinsame Aufsichtskomitee der Demokratischen Republik Kongo und Ruandas zusammentrat. Die ICG begrüßt die ausdrückliche Zusage beider Seiten, ihre Bemühungen im Rahmen der Washingtoner Vereinbarungen aufrechtzuerhalten, und erinnert an die Bedeutung der Umsetzung von Resolution 2773 des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen. Die ICG erinnert daran, wie wichtig es ist, Bedingungen für einen integrativen interkongolesischen Dialog unter Einbeziehung aller wesentlichen Akteure zu schaffen – unerlässlicher Bestandteil eines dauerhaften Friedens in der Demokratischen Republik Kongo –, und begrüßt die von der Republik Angola durchgeführten Konsultationen.

Die ICG fordert alle Konfliktparteien nachdrücklich auf, diese Dynamik zu nutzen, ihren Verpflichtungen nach diesen und früheren Vereinbarungen nachzukommen und im Streben nach Frieden durch Verhandlungen nicht nachzulassen. Die ICG bekräftigt, dass es keine militärische Lösung für den Konflikt geben kann.

Alle Parteien müssen im Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem humanitären Völkerrecht Zivilpersonen schützen. Die immer stärkere Nutzung von Drohnen durch verschiedene, auch staatliche Akteure hat zu einer steigenden Zahl ziviler Opfer geführt. Die ICG verurteilt Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht auf das Schärfste. Es besteht die dringende Notwendigkeit besserer zivil-militärischer Kontakt- und Abstimmungsmechanismen, Benachrichtigungsverfahren und Vorabkennzeichnung humanitärer Infrastruktur.

Politische Fortschritte müssen unverzüglich in Verbesserungen vor Ort umgewandelt werden. Der Waffenstillstand muss von allen Parteien eingehalten und die humanitäre Lage verbessert werden. Humanitäres Hilfspersonal muss sicheren, raschen und ungehinderten Zugang erhalten. Die ICG ruft alle Parteien auf, den humanitären Zugang im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht zu erleichtern, auch durch Bemühungen um die dauerhafte Öffnung der Flughäfen Goma und Kavumu, die Einrichtung sicherer humanitärer Korridore in Nord- und Süd-Kivu sowie vereinfachte Verwaltungsverfahren. Der jüngste Ebola-Ausbruch, den die WHO am 17. Mai als gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite eingestuft hat und den die Afrikanischen Zentren für Krankheitsbekämpfung und Schutzmaßnahmen am 18. Mai als für die Sicherheit des Kontinents relevante gesundheitliche Notlage eingestuft haben, tragen zusätzlich zu der bereits fragilen humanitären Lage im Osten der DRK bei. Die ICG ruft alle Konfliktparteien mit Nachdruck auf, die Bekämpfung des Ebola-Ausbruchs zu erleichtern. Diese Bedrohung unterstreicht die Bedeutung regionaler Zusammenarbeit bei der Bewältigung gemeinsamer Herausforderungen.

Im Einklang mit dem Rahmenwerk für Frieden, Sicherheit und Zusammenarbeit für die DRK und die Region wird die ICG weiterhin regionale Partner dabei unterstützen, die Ursachen des Konflikts anzugehen und dauerhaften Frieden sowie gemeinsamen Wohlstand in der Region der Großen Seen zu fördern. Integrative Regierungsführung, Rechenschaftspflicht und die Wahrung von Rechten sind für langfristige Stabilität unerlässlich und tragen zur Bekämpfung von Missständen sowie dazu bei, die Spirale der Instabilität zu durchbrechen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/icg-2773054


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