Für ein gutes Miteinander in den Fußgängerzonen 27.8.2026 | Stadt Mannheim Aufgrund der positiven Bilanz aus den letzten Schwerpunktaktionen „Für ein gutes Miteinander in der Fußgängerzone“ im vergangenen Jahr wird die Aktion auch 2026 fortgeführt. Hierfür sind die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes in den kommenden Wochen wieder in den Fußgängerzonen unterwegs, mit besonderem Fokus auf Rad- und E-Scooter-Fahrer sowie auf den Lieferverkehr. Dabei geht es erneut insbesondere um die Aufklärung über geltende Regelungen, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. „Bei den beiden Schwerpunktaktionen im letzten Jahr wurden knapp 400 Rad- und E-Scooter-Fahrer angehalten. Diese Zahl ist enorm hoch und zeigt, dass wir weiterhin tätig sein müssen“, bilanziert Sicherheitsbürgermeister Dr. Volker Proffen und führt weiter aus: „Viele Verstöße beruhen auf Unwissenheit, weshalb Aufklärung und die direkte Ansprache vor Ort unverzichtbar sind. Nur wenn den Menschen klar ist, warum ihr Fehlverhalten andere gefährdet, kann sich langfristig etwas ändern. Unser Ziel ist weiterhin, ein respektvolles Miteinander in der Innenstadt zu schaffen, damit sich alle, die sich hier aufhalten und bewegen, sicher und wohl fühlen können.“ Diese Regeln gelten in der Mannheimer Fußgängerzone: Das Befahren der Fußgängerzone mit E-Scootern ist zu jeder Tageszeit grundsätzlich untersagt. Wer mit dem Fahrrad oder E-Scooter unterwegs ist, sollte die dafür vorgesehenen Wege nutzen und nicht den Gehweg – das gilt für das gesamte Stadtgebiet. Radfahren ist nur zwischen 20 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen erlaubt – also dann, wenn weniger Fußgänger unterwegs sind. Lieferfahrzeuge dürfen die Planken nur zwischen 0 und 11 Uhr befahren. Lieferfahrzeuge müssen ihre Geschwindigkeit anpassen. Ladezonen in den anliegenden Seitenstraßen sind dem Lieferverkehr vorbehalten und müssen freigehalten werden. Die Blindenleitsysteme sind unbedingt freizuhalten, damit sich in ihrer Sicht beeinträchtigte Personen orientieren und sicher fortbewegen können. Das gilt selbstverständlich für das gesamte Stadtgebiet. Zur Querung der Planken zugelassene Seitenstraßen nutzen Wer mit dem Rad oder E-Scooter in die Innenstadt fahren möchte, kann dies ganztägig in der parallel zu den Planken verlaufenden Kunststraße oder Fressgasse tun. Die Querung der Planken und der Breiten Straße ist ausschließlich mit dem Fahrrad und nur an den folgenden Stellen zulässig: Zwischen O2/O3 Zwischen P2/P3 Zwischen T1/S1 Zwischen I1/H1 https://www.mannheim.de/de/nachrichten/fuer-ein-gutes-miteinander-in-den-fussgaengerzonen