„Der Täter ist meist nicht der Fremde im Park, sondern der Mann in der eigenen Wohnung“

30.9.2026 - Matthias Schmidt | Hessisches Landesamt für soziale Versorgung und Jugend

In der vergangenen Woche stellte Sozialministerin Heike Hofmann den Entwurf des Ausführungsgesetzes des Gewalthilfegesetzes in Hessen im Rahmen einer Pressekonferenz bereits vor – am Dienstag hat sie den Entwurf nun in den Landtag eingebracht. In ihrer Rede dazu betonte sie noch mal mit Nachdruck die Notwendigkeit des Ausbaus der Schutz- und Hilfestrukturen für Frauen in Hessen.

„Wir wollen ein Land, in dem keine Frau Angst vor Gewalt haben muss. Ein Land, in dem jede Frau Hilfe findet, wenn sie Gewalt erlebt. Frauen, die von Gewalt betroffen sind und davor fliehen, brauchen Sicherheit. Ihre Kinder brauchen Sicherheit. Und diese Sicherheit darf nicht davon abhängen, ob irgendwo gerade Geld für eine freiwillige Leistung übrig ist. Sie muss verlässlich sein. Und dafür steht der Staat in der Verantwortung“, sagte die Sozialministerin.

Schließlich sei Gewalt gegen Frauen alltägliche Realität und ereigne sich überall: im eigenen Zuhause, am Arbeitsplatz, in der Öffentlichkeit und im Internet. Sie verwies auf das Lagebild Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamts, nach dem in Deutschland im Jahr 2024 130.000 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt wurden. „132 Frauen wurden im Jahr 2024 sogar durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet! 308 Frauen wurden Opfer von versuchten Tötungsdelikten“, sagte Hofmann.

„Gewalt gegen Frauen hat keine Nationalität“

Häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt seien Grundpfeiler patriarchaler Gewaltstrukturen: „Der Täter ist meist nicht der Fremde im Park, sondern der Partner, der Ex-Partner, der Mann in der eigenen Wohnung. Gewalt, die in den eigenen vier Wänden passiert, also ausgerechnet an dem Ort, an dem man sich grundsätzlich geborgen und sicher fühlen sollte, ist keine Privatsache, sondern geht uns alle an!“, so die Ministerin weiter.

Das Gewalthilfegesetz des Bundes sei daher die logische Konsequenz, weil es den Zugang zu Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt sichere – für Frauen und für die ebenfalls betroffenen Kinder.

Land erhöht Ausgaben für Frauenschutz massiv

Ab 2032 wird es dadurch erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung geben. „Das ist ein historischer Meilenstein und eine Errungenschaft im Kampf gegen patriarchale Gewaltstrukturen“, sagte die Sozialministerin. Als Land habe man ab 2027 den Auftrag, ausreichende Schutz- und Fachberatungsangebote bereitzuhalten. Damit es möglich sei, diesen großen Schritt zu gehen, erhöhe das Land die Ausgaben für das Frauenhilfesystem massiv – und das trotz knapper Landeskassen: „Wir übernehmen ab dem kommenden Jahr die gesamte Finanzierung des Frauenhilfesystems. Wir steigern unsere Zuschüsse für die Betriebskosten von aktuell knapp elf Millionen Euro auf 30 Millionen. Das sind Ausgaben, die den laufenden Betrieb ermöglichen und die wir jetzt vollständig übernehmen. Wir wollen weitere Plätze schaffen, mehr Beratung ermöglichen und das Hilfesystem insgesamt bedarfsgerecht weiterentwickeln. Wir arbeiten deshalb mit Hochdruck an weiteren Lösungen zum Kapazitätsausbau“, führte Hofmann aus.

„Es ist nicht nur eine Pflicht, es ist auch eine politische Notwendigkeit und ein Anliegen, von dem ich persönlich zutiefst überzeugt bin. Jetzt liegt es an uns, dem Sicherstellungsauftrag weiter nachzukommen, den Rechtsanspruch ab 2032 zu gewährleisten und Frauen und ihren auch betroffenen Kindern das zu geben, was sie verdienen: ein sicheres und selbstbestimmtes Leben frei von Gewalt“, schloss die Ministerin ihre Rede.

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