Fonds­manager in Luxemburg kündigt alle Mandate

27.9.2026 - | Stiftung Warentest

Der Fonds­manager HAFS hat alle Mandate bei der Deutschen Finance Group gekündigt, die Nach­folge ist offen. Gibt es keinen, kann die Zwangs­liquidation von Fonds drohen.

Die Hauck & Aufhäuser Fund Services S.A. aus Muns­bach, Luxemburg, (HAFS) hat zum 31. Januar 2026 sämtliche Mandate als Fonds­manager (AIFM) bei Alternativen Investmentfonds der Deutschen Finance Group (DF) in Luxemburg nieder­gelegt. Das hatte die Abendzeitung berichtet − nun hat HAFS dies auch der Stiftung Warentest bestätigt.

Nach unseren Recherchen in den Jahres­abschlüssen war HAFS Fonds­managerin von insgesamt elf Fonds. Mindestens so viele dürften betroffen sein. HAFS äußerte sich nicht konkret zu den Fonds, sondern verwies auf deren eigene Veröffent­lichungen. Einen Nach­folger haben wir nicht entdeckt. Gibt es keinen, kann bei noch laufenden Fonds die Zwangs­liquidation drohen. Das könnte Folgen auch für Anleger der Deutschen Finance haben, wenn ihre deutschen Fonds Geld in betroffene Fonds gesteckt haben.

Bedenk­liche Schwach­stellen gefunden

Die Deutsche Finance Group ist ein bedeutendes Fonds­haus in Deutsch­land. Sie verwaltet nach eigenen Angaben mehr als 12 Milliarden US-Dollar und bietet Zugang zu Investments in Immobilien und Infrastruktur. Etwa 50 000 Privat­anleger haben um die 1,5 Milliarden Euro in Alternative Invest­mentfonds (AIF) der DF gesteckt, also in unternehmerische Beteiligungs­modelle. Bei diesen ist ein Ausstieg vor Lauf­zeitende nicht vorgesehen. Anlegende werden an Gewinnen, aber auch Verlusten ihrer Gesell­schaft beteiligt. Zu den Investoren zählt die DF auch große Profi-Investoren, unter anderem 50 Versorgungs­werke, 250 Versicherungen und 375 Pensions­kassen.

Es gehörte zu den Kenn­zeichen der Deutschen Finance, dass die Privat­anleger Kapital in die gleichen Investments steckten wie die Profis. Im Sommer haben wir 21 AIF analysiert, die laufen oder gerade liquidiert werden und auch Privat­anlegern offen­standen. Dabei haben wir bedenkliche Schwachstellen gefunden. Sie geben Anlass zur Sorge über die Fonds hinaus. Die Deutsche Finance Group teilte damals mit, sie wolle zu unseren Fragen keine Stellung nehmen. Diese beträfen „unter anderem laufende Verfahren, vertrauliche Geschäfts- und Investorenbeziehungen sowie interne Fonds- und Beteiligungs­strukturen, zu denen wir uns grund­sätzlich nicht öffent­lich äußern“.

Ein Fonds ist insolvent

Unter anderem hatten wir anhand der jeweils aktuellsten Jahres­abschlüsse errechnet, dass der Wert der Fonds­anteile aller 21 Fonds geringer war das Investment der Anleger inklusive Ausgabe­aufschlag (Agio). Wir zweifelten daran, dass es bei allen gelingen könnte, die Verluste bis zur Auflösung aufzuholen.

Besonders schlecht fiel das Ergebnis beim DF Deutsche Finance Investment Fund 17 – Club Deal Boston II aus. Der Wert entsprach weniger als der Hälfte des Kapital­einsatzes der Anleger. Im August dann die Horrornach­richt: Anleger müssen mit einem Total­verlust rechnen. Am 2. September eröff­nete das Amts­gericht München das vorläufige Insolvenz­verfahren.

Ohne Fonds­manager droht Widerruf der Zulassung

Sorgen bereiteten uns zudem zwei Fonds der Gruppe, in die andere DF-Fonds investierten: Der Real Estate Portfolio Fund und der DF San Francisco SCS berichteten im Jahres­abschluss 2024, der nicht zur DF-Gruppe gehörige Fonds­manager HAFS habe zum 31. Januar 2026 gekündigt. Als die Geschäfts­führerin ihre Abschlüsse im März beziehungs­weise Februar 2026 unterzeichnete, gab es keinen neuen. Bis heute haben wir keine Bestellung gefunden.

Solche Fonds müssen aber einen Fonds­manager haben. Die HAFS hat auf die Notwendig­keit hingewiesen, einen Nach­folger zu bestellen und die Luxemburger Finanz­aufsicht informiert. Der DF San Francisco warnte daher selbst, ein Fehlen könnte „wesentliche Auswirkungen auf die regulatorische Zulässig­keit sowie die opera­tive Hand­lungs­fähig­keit“ haben. Die Luxemburger Finanz­aufsicht CSSF schilderte uns allgemein, dass sie die Zulassung widerrufe, und eine Auflösung und Zwangs­liquidation im Raum stehe, wenn es bei Fonds keinen AIFM gebe. Das wäre besonders heikel, falls auch Kapital in einen solchen Fonds geflossen sein sollte, das für die Alters­vorsorge gedacht ist.

Wohl mindestens elf Fonds betroffen

Nun zeigt sich, dass die Dimension noch viel größer ist als damals gedacht: Auch der DF Deutsche Finance Real Assets RAIF SCS berichtet in seinem jüngsten Jahres­abschlüssen selbst über die Kündigung des Mandats von HAFS als AIFM zum 31. Januar 2026. Bei acht weiteren Fonds haben wir in Jahres­abschlüssen HAFS als Fonds­managerin entdeckt. Wie es mit der Tätig­keit von der HAFS weiterging, ist ihnen nicht zu entnehmen. Mindestens elf Fonds in Luxemburg dürften demnach betroffen sein.

HAFS stellte aber gegen­über der Stiftung Warentest klar, dass der Fonds, der die Trans­america Pyramid in San Francisco mehr­heitlich gehalten und veräußert hat, bei einem anderen luxemburgischen AIFM lag.

Das war der Fonds 711 Investment SCS, um den sich der Fonds­manager FundRock kümmerte. 711 Investment wird seit 1. Dezember 2025 liquidiert. Die Trans­america Pyramid wurde mit großen Verlusten veräußert. In das berühmte Gebäude hatte unter anderem die Bayerische Versorgungs­kammer investiert, die das Kapital mehrerer Versorgungs­werke anlegt. Sowohl Kauf als auch Verkauf hatten für großes Aufsehen gesorgt. Welcher Fonds der DF in welche Immobilie investiert hat, ist allerdings normaler­weise nicht klar zu erkennen, weil sie ihre Investments nur mit Abkür­zungen oder Zahlen auflisten.

Bafin über­prüft DF-Unterlagen

Im Juni 2026 wurde auch die Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht aktiv. Sie forderte Auskünfte und Unterlagen von der DF Deutsche Finance Investment GmbH an. Damit will sie sich ein Bild machen, ob die Fonds ordnungs­gemäß verwaltet werden. Sie bestellte in diesem Zusammen­hang einen Sonder­beauftragten, der ihre Anord­nung über­wacht.

Die Deutsche Finance Group teilte dazu mitt­lerweile mit: „Es handelt sich um eine auf fünf Immobilien­investments mit einem gemein­samen Co-Investor begrenzte Auskunfts- und Vorlagepflicht.“ Anlass seien unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der vorgelegten Informationen zu den Investitions­strukturen dieser Immobilien­investments. Die Portfolios der übrigen Fonds, die von der DF Deutsche Finance Investment GmbH verwaltet werden, seien nicht Gegen­stand der Anordnung.

Stiftung Warentest-Kommentar: Folgen schwer abschätz­bar

Welche Folgen die Kündigung des vorgeschriebenen Fonds­managers bei einer Reihe von Fonds haben könnte, lässt sich von außen schwer abschätzen. Es kann sein, dass recht­zeitig ein Nach­folger gefunden wird, bevor die Aufsicht einschreitet. Kommt es aber tatsäch­lich zu einer Zwangs­liquidierung, dürfte sich das nachteilig auf den Wert auswirken, der beim Verkauf der Investments erzielt wird. Das würde wiederum den Wert der Fonds drücken, die in die jeweiligen Fonds investiert haben. Zudem stellt sich die Frage, ob einige der institutionellen Investoren in Fonds investiert sein dürfen, die solchen Zwangs­maßnahmen unterliegen. Sollten sie gezwungen sein, auf einen Ausstieg hinzuarbeiten, könnte auch dies Turbulenzen auslösen.

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