„Klimaneutral“ oder „nachhaltig“: Für solche Werbeaussagen gelten nun strengere Regeln. Wir sagen, wie Marken wie Ritter Sport oder Vaude damit umgehen.
Jetzt wird es ernst: Pauschale, unbelegte Umwelt-Claims wie „öko“ oder „biologisch abbaubar“ sind ab sofort EU-weit auf Verpackungen, Webseiten, in sozialen Medien und Anzeigen verboten. Erlaubt sind seit dem 27. September 2026 nur noch konkrete Versprechen, für die Nachweise vorliegen − zum Beispiel Ökobilanzen. Außerdem müssen die Claims direkt auf der Verpackung oder im Werbespot gut sichtbar näher erläutert werden.
So dürfen Anbieter etwa ein Produkt nicht mehr als „umweltfreundlich“ bewerben, wenn bloß die Verpackung recycelbar ist. Und auf der Verpackung darf nicht mehr „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“ stehen, nur weil die Treibhausgas-Emissionen eines Produkts über eine CO2-Kompensation ausgeglichen werden. Auch Aussagen zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechten, Gleichbehandlung oder Tierschutz sind betroffen.
Die dahinterstehende Empco-Richtlinie (Empco steht für Empowering Consumers for the Green Transition) ist schon seit März 2024 EU-weit in Kraft. Deutschland hat sie aber erst im Februar 2026 durch zwei Gesetze in deutsches Recht umgesetzt. Zum Teil haben die Unternehmen die Tragweite der neuen Regelungen und den 27. September als harte Deadline spät erkannt − nun stehen sie unter Zugzwang. Wir geben Beispiele, wie sie mit den neuen Regelungen umgehen wollen.
Einige Hersteller waren gezwungen, nicht mehr zulässige Umweltaussagen auf schon produzierten Verpackungen zu überkleben, andere geben Rabatte auf Produkte mit nicht mehr zulässigen Werbeaussagen.
Auch die Outdoor- und Textilbranche muss viele ihrer Label und Werbeaussagen auf Produkten und Verpackungen ändern oder streichen – weg von wohlklingenden Floskeln, hin zu konkret benannten, extern geprüften Standards. Einige Beispiele:
Tipp: Sie haben Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines grünen Claims? Melden Sie irreführende Werbeversprechen bei der Deutschen Umwelthilfe. Sie kann Verstöße rechtlich verfolgen.
Grundlage für die verschärften Anforderungen ist die Empowering Consumers for the Green Transition Directive, kurz Empco. Die EU-Richtlinie soll besser vor irreführender Werbung mit Umwelt-, Klima- und Nachhaltigkeitsbezug schützen.
Die neuen EU-Regeln sollen auch die Glaubwürdigkeit von Nachhaltigkeitssiegeln verbessern. Diese sind nur noch zulässig, wenn sie auf einer externen Zertifizierung beruhen oder staatliche Stellen sie vergeben – selbstverliehene Siegel müssen weichen.
Tipp: Verlässliche Orientierung bieten anerkannte Zeichen wie das EU-Biosiegel, das EU-Ecolabel, Fairtrade oder der Blaue Engel. Wie aussagekräftig verschiedene Siegel sind, lesen Sie in unseren Tests von Nachhaltigkeitssiegeln für Lebensmittel und Nachhaltigkeitssiegeln für Hotels.
Die Stiftung Warentest überprüft seit Jahren, ob Hersteller blumige Versprechen zu Nachhaltigkeit wie Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und fairen Arbeitsbedingungen belegen können. Nicht selten bleiben sie uns diese Nachweise schuldig – etwa im Test von Filterkaffee oder Holzspielzeug. Wie wir genau prüfen, können Sie in unseren Testverfahren nachlesen.
Die EU-Richtlinie verbessert nicht nur die Zuverlässigkeit von nachhaltigen Werbeversprechen, sondern verpflichtet die Hersteller auch, Verbraucherinnen und Verbrauchern vor dem Kauf mehr Informationen zur Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu liefern. Sie müssen jetzt unter anderem angeben,