LR Rüscher: „Wir bündeln Patientenschutz und Kommissionen – unabhängiger, einfacher, effizienter“

5.8.2026 - Mathias Bertsch | Land Vorarlberg

Gesetzesnovelle: Patientenanwaltschaft, Entschädigungs- und Ethikkommission als weisungsfreie Landesorgane – gemeinsame Geschäftsstelle, in Kraft ab 1.1.2028.

Bregenz (VLK) – Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher informiert heute (5. August 2026) über eine umfassende Sammelnovelle zum Patienten- und Klientenschutzgesetz sowie zum Spitalgesetz. Kern ist die Neuorganisation der Einrichtungen zum Schutz der Rechte und Interessen von Patientinnen und Patienten sowie Klientinnen und Klienten: Patientenanwaltschaft (bisher von einem Trägerverein geführt), Entschädigungskommission (bisher Schiedskommission) und Ethikkommission (bisher Körperschaft öffentlichen Rechts) werden als weisungsfreie Organe des Landes neu aufgestellt und organisatorisch gebündelt. „Wir schaffen klare Zuständigkeiten, kurze Wege und mehr Unabhängigkeit für den Patientenschutz“, betont Rüscher. Die Novelle ist ab heute, 5. August 2026, bis 10. September 2026 in Begutachtung.

Mit der Novelle werden sachlich zusammenhängende Aufgaben unter einem Dach geführt. Die Patientenanwaltschaft ist künftig auch die Geschäftsstelle der Entschädigungskommission und der Ethikkommission. Der Patientenanwalt beziehungsweise die Patientenanwältin führt zudem den Vorsitz in der Ethikkommission. „Die Bündelung stärkt die Qualität, vermeidet Doppelgleisigkeiten und nutzt Ressourcen besser – ohne Abstriche bei Transparenz oder Unabhängigkeit“, so Rüscher. 

Neuaufstellung als weisungsfreie Organe des Landes

Abbau unnötiger Bürokratie 
Die Sammelnovelle bringt Entlastungen in der Verwaltung. Dazu zählen die Bündelung der Geschäftsstellen von Entschädigungs- und Ethikkommission bei der Patientenanwaltschaft, der Entfall von Berichtspflichten, die Reduktion von Aufgaben der Ethikkommission sowie längere Funktionsperioden der Mitglieder der Kommissionen. „Weniger Formalismen, mehr Zeit für den Kernauftrag – den Schutz der Rechte von Patientinnen und Patienten“, sagt Rüscher.

Zusätzlich enthält die Sammelnovelle begleitende Anpassungen und einige kleinere Änderungen im Spitalgesetz. „Unser Ziel ist ein schlanker, klarer Rechtsrahmen, der in der Praxis trägt – für Betroffene, für Behandlerinnen und Behandler und für die Gremien selbst“, so Gesundheitslandesrätin Rüscher abschließend.

Start: 2028
Die Änderungen treten mit 1. Jänner 2028 in Kraft. Das gibt allen Beteiligten ausreichend Zeit, die neue Organisationsstruktur sauber vorzubereiten. In diesem Zeitraum wird auch die örtliche Zusammenlegung der Patientenanwaltschaft mit der Kinder- und Jugendanwaltschaft in Feldkirch umgesetzt. Beide Einrichtungen werden künftig gemeinsame Räumlichkeiten und Infrastruktur nutzen.

Rüscher dankt in diesem Zusammenhang ausdrücklich dem bisherigen Träger: „Der Patientenschutzverein unter der Leitung von Wolfgang Blum hat die Agenden des Patienten- und Klientenschutzes über viele Jahre mit hoher Kompetenz und großem Engagement wahrgenommen. Für diese wertvolle Arbeit und den engagierten Einsatz möchte ich mich im Namen des Landes ganz herzlich bedanken.“

Begutachtung
Der Entwurf samt Erläuterungen ist online abrufbar. Stellungnahmen sind bis 10. September 2026 über das Begutachtungsportal des Landes möglich. Nach Auswertung der Begutachtung ist die Beschlussfassung im Landtag vorgesehen.
Link: https://vorarlberg.at/-/aktuelle-begutachtungsverfahren

Redaktion
Mathias Bertsch

https://presse.vorarlberg.at/land/public/LR-R-scher-Wir-b-ndeln-Patientenschutz-und-Kommissionen-unabh-ngiger-einfacher-effizienter