Die Element Insurance AG befindet sich seit März 2025 in der Insolvenz. Betroffen sind rund 320 000 Verträge. Auf eine Entschädigung warten noch rund 25 000 Kunden.
Die Abwicklung offener Schadensfälle im Insolvenzfahren des Versicherers Element zieht sich weiter hin. Kunden, die ihre Ansprüche nach einem Schaden angemeldet haben, müssen sich in Geduld üben. Auch unbestrittene Forderungen werden bislang nicht ausgezahlt.
Der Grund dafür ist der Umfang der dem Insolvenzverwalter vorliegenden Schadensfälle. Rund 25 000 Schadensmeldungen müssen geprüft werden, mehr als zunächst angenommen. Erst wenn sämtliche Ansprüche geprüft sind, kann festgestellt werden, in welcher Höhe welche Zahlung auf einzelne Ansprüche entfällt. „An einem schnellstmöglichen Abschluss der Prüfung der Forderungen wird gearbeitet“, heißt es in einer Mitteilung des Insolvenzverwalters. Eine Auszahlung im laufenden Jahr 2026 ist jedoch unwahrscheinlich.
Alle Verträge mit dem Versicherer Element sind einen Monat nach Insolvenzeröffnung, also mit Ablauf des 1. April 2025, automatisch beendet worden. Betroffene Kundinnen und Kunden haben keine Kündigung erhalten.
Versicherer Element hatte als Sach- und Unfallversicherer hauptsächlich private Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen, aber auch Fahrrad-, Handy- und Tierversicherungen im Bestand. Für einige Pflichtversicherungen gelten im Insolvenzverfahren teils andere Fristen.
Kunden sollten sich um einen Vertrag bei einem neuen Versicherer kümmern, wenn sie den Schutz weiterhin haben wollen. Bei der Suche nach neuen Policen hilft der Versicherungscheck der Stiftung Warentest mit aktuellen Tests und Tipps für eine bestmögliche Absicherung. Sinnvoll ist, eine Bestandsaufnahme zu machen: Welche Versicherungen sind wirklich notwendig, welche überflüssig? Dabei hilft unsere Tabelle für einen persönlichen Check. Beispielsweise ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung für alle, die von ihrem Arbeitseinkommen leben, existenziell. Hingegen lohnt sich eine Handyversicherung meist nicht.
Wer seit der Feststellung der finanziellen Schieflage des Versicherer bis zum 1. April 2025 einen Schaden hatte, konnte gegenüber Element keinen Auszahlungsanspruch geltend machen. Für die Schadensmeldungen zuständig ist der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Friedemann Schade. Auf einem Onlineportal können Betroffene ihre Forderungen anmelden und sich unter www.element-insolvenz.de informieren.
Kunden mit ausstehenden Zahlungen sind Gläubiger. Wichtig: Alle bekannten Gläubiger der Element Insurance AG werden schriftlich per Briefpost informiert. Sie erhalten vom Insolvenzverwalter ein Schreiben mit einer PIN, mit der eine beschleunigte Forderungsanmeldung möglich ist.
Der Insolvenzverwalter bittet darum, Forderungen nur mit der bereitgestellten PIN anzumelden.
Die gute Nachricht: Ansprüche von Kunden werden vorrangig vor allen anderen Gläubigern behandelt.
Es steht allerdings noch nicht fest, wann und in welcher Höhe die Ansprüche von Kundinnen und Kunden beglichen werden können und ob Abschlagszahlungen geleistet werden. Betroffen sind rund 25 000 Kunden, zunächst war von 15 000 bis 20 000 Schadensgläubigern die Rede. Im Jahr 2025 schätzte die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (Bafin) ein, dass ein Großteil der voraussichtlichen Ansprüche durch das Sicherungsvermögen abgedeckt seien. Reicht das Sicherungsvermögen jedoch nicht zur vollständigen Schadenregulierung aus, werden die Ansprüche nach Quoten bedient.
Oft haben Versicherte ihren Versicherungsbeitrag im Voraus gezahlt, für das ganze Jahr oder für sechs oder drei Monate. Der Beitrag, der über das Vertragsende am 1. April 2025 hinaus zu viel gezahlt wurde, soll zurückerstattet werden – das sieht die Insolvenzordnung vor. Aber Achtung: Das passiert nicht automatisch. Kundinnen und Kunden mussten ihre Forderungen direkt beim Insolvenzverwalter anmelden. Hierfür wurde eine Frist bis zum 27. Mai 2025 gesetzt. In welcher Höhe die Beiträge erstattet werden, ergibt sich im Verlauf des Insolvenzverfahrens.
Bei Fragen unterstützt gegebenenfalls der betreuende Versicherungsmakler oder Assekuradeur, mit dem der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde. Ebenso informiert die Bafin rund um Forderungsansprüche und die Rückerstattung von Versicherungsbeiträgen.
Kundinnen und Kunden von Element haben ihre Versicherung nicht direkt bei Element abgeschlossen, sondern bei einem der Kooperationspartner. Das führt dazu, dass Kunden manchmal gar nicht wissen, dass Element Risikoträger ihres Vertrages ist. Zu den Kooperationspartnern zählen zum Beispiel Asspario, direkt-AS, DEMA, Manufaktur Augsburg, Schutzgarant oder Panda. Die Kooperationspartner sind so genannte Assekuradeure oder Versicherungsvermittler, die eigene Angebote entwickeln und die Tätigkeit eines traditionellen Versicherers übernehmen – in der Regel von der Entwicklung eines Versicherungstarifs bis zur Schadensabwicklung – ohne jedoch für die Versicherungsansprüche des Kunden zu haften. Element selbst bezeichnet Kooperationspartner als Managing General Agent (MGA).
Tipp: Sind Sie nicht sicher, ob Element hinter einem Ihrer Versicherungsverträge als Risikoträger steht, finden Sie die Information darüber im Kleingedruckten. Oder Sie fragen direkt Ihren Vertragspartner. Dieser hat die Pflicht, Kundinnen und Kunden über das Insolvenzverfahren zu informieren. Teils sind Kunden schon informiert.
In Tests der Stiftung Warentest war Element Risikoträger bei folgenden Tarifen von Kooperationspartnern:
Es gibt weitere Kooperationspartner, deren Tarife nicht in Tests der Stiftung Warentest vorkommen, bei denen Kunden Sachversicherungen abgeschlossen haben. Dazu gehören neben der Privathaftpflicht- und Hausratversicherung etwa auch Tierversicherungen.
Element-Kooperationspartner haben zum Teil Gespräche mit alternativen Versicherern geführt, die bestehende Versicherungsverträge übernehmen könnten:
Nicht betroffen sind Verträge von Lebensversicherungen, wozu etwa Berufsunfähigkeits-, Private Renten-, Risikolebens-, Ausbildungs-, Sterbegeld- oder Kapitallebensversicherungen zählen. Hierfür hatte der Sachversicherer Element keine Lizenz, bot also keinerlei Produkte aus diesen Bereichen an. Anders als bei Sachversicherungen gibt es für Lebensversicherungen einen gesetzlich vorgeschriebenen Pleiteschutz. Die Protektor AG, der Sicherungsfonds der Versicherungswirtschaft, übernimmt im Insolvenzfall die Verträge und zahlt Versicherungskunden wenigstens ihre garantierte Leistung aus.
Element hatte im Oktober 2017 als erstes deutsches volldigitales Versicherungsunternehmen die Erlaubnis der Bafin für die Schaden- und Unfallversicherung erhalten. Die Idee von Element: „Insurance-as-a-Platform“, wie es im Lagebericht 2017 heißt. Versicherer, die als Risikoträger mit Partnern Versicherungsprodukte entwickeln, werden auch White-Label-Versicherer genannt. Im Juni 2022 erhielt Element die Bafin-Erlaubnis zur Erweiterung des Geschäftsbetriebs auf See-, Binnensee- und Flussschifffahrts-Kasko und -Haftpflicht sowie auf verschiedene finanzielle Verluste. Am 20. Dezember 2024 zeigte Versicherer Element der Bafin nach der Kündigung ihres wichtigsten Rückversicherers den Eintritt der Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung an. Daraufhin stellte die Bafin einen Insolvenzantrag für Element.
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