Die Novelle des EEG und das Netzanschlusspaket des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie wurden heute im Kabinett verabschiedet.
Die Energiewende ist eine Erfolgsgeschichte. Die Erneuerbaren sind eine tragende Säule des Stromsystems geworden. Sie müssen jetzt mehr Verantwortung übernehmen – systemisch und finanziell. Der Blick geht sehr viel stärker auf das Gesamtsystem. Zudem wollen wir den Erneuerbaren-Zubau effizienter steuern – mit Blick auf die Systemkosten.
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche: „Mit diesem Paket schaffen wir einen Paradigmenwechsel bei den Erneuerbaren: Erstmals seit Einführung der Förderung berücksichtigen wir beim Ausbau systematisch auch, wo neue Anlagen für das Stromnetz sinnvoll sind. Das ist ein großer Schritt hin zu einem effizienteren Energiesystem. Denn ein Ausbau, der sich stärker am Netz orientiert, kann Redispatch-Kosten von heute mehr als drei Milliarden Euro jährlich reduzieren. Gleichzeitig geben wir den Erneuerbaren eine klare Zukunftsperspektive: Wir halten am 80-Prozent-Ziel für 2030 und an den ambitionierten Ausbaupfaden fest, schreiben zusätzlich 12 Gigawatt Windleistung aus und sichern die Biomasse als flexible Ergänzung zu Wind und Sonne ab. Der weitere Ausbau der Erneuerbaren wird damit konsequent fortgesetzt – zugleich richten wir ihn neu aus: mit mehr Markt und Wettbewerb, mehr Kosteneffizienz und mehr Verantwortung für das Gesamtsystem.“
Alle neuen Anlagen sollen ihren Strom künftig eigenverantwortlich vermarkten. Mit einem schrittweisen Übergang geben wir dem Markt Zeit, attraktive Angebote auch für kleinere Anlagen zu entwickeln. Im EEG beenden wir die Einspeisevergütung für Wind, PV und Biomasse. Schrittweise werden alle Anlagen an die Direktvermarktung herangeführt. Damit gewährleisten wir, dass auch Strompreissignale bei den Anlagen ankommen.
Auf dieses Ziel sind EEG-Novelle und Netzanschlusspaket ausgelegt:
Aus Systemsicht ist die räumliche Steuerung des Zubaus entscheidend. Der Gesetzentwurf enthält daher klare Maßgaben, unter denen das Steuerungsinstrument zur Anwendung kommt. Dazu zählen die Befristung auf 6 Jahre oder auch die Begrenzung des finanziellen Risikos auf maximal 20 Prozent des Jahresstromertrags bzw. 18 Prozent in Windvorranggebieten.
Mit den Kabinettsbeschlüssen geben wir allen Erneuerbaren eine Zukunftsperspektive, setzen einen verlässlichen Rahmen für den weiteren Zubau und damit die Erreichung der Ausbauziele. Wir setzen auf mehr Markt, mehr Wettbewerb und damit mehr Kosteneffizienz.
Die Gesetzentwürfe finden Sie hier:
Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor | BMWE (PDF, 2 MB)
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens | BMWE (PDF, 773 KB)