Deutschland wird krisensicher: Kabinett tagt im Verteidigungsministerium

1.7.2026 - | Bundesministerium für Verteidigung

Die Bundesregierung verbessert Deutschlands Krisensicherheit: Mit dem Reservestärkungsgesetz wird eine verlässlich verfügbare Reserve entstehen. Mit dem Infrastrukturbeschleunigungsgesetz können verteidigungsrelevante Bauvorhaben schneller umgesetzt werden. Zudem werden die nicht mehr zeitgemäßen Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze überprüft, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein.

Kabinettsitzung im „U-Boot“

Am 1. Juli 2026 tagte das Verteidigungskabinett unter Vorsitz von Bundeskanzler Friedrich Merz zum bereits zweiten Mal in dieser Legislaturperiode im Bendlerblock, dem Berliner Amtssitz des Verteidigungsministeriums. Auch NATO-Generalsekretär Mark Rutte nahm teil, denn Themenschwerpunkte waren Maßnahmen zur Stärkung der Krisensicherheit. Entsprechend fand die Kabinettssitzung im abhörsicheren Konferenzraum – dem sogenannten U-Boot – statt. Die vom Kabinett in der Sitzung gebilligten Gesetzesvorhaben müssen nun noch vom Bundestag beschlossen werden.

Reservestärkungsgesetz

Das Reservestärkungsgesetz soll die rechtlichen Voraussetzungen für eine verlässliche Heranziehung von Reservistinnen und Reservisten schaffen. Kernpunkt ist die Möglichkeit einer verpflichtenden Heranziehung zu Reservedienstleistungen. Ziel ist es, angesichts der veränderten Bedrohungslage in Europa die Aufwuchs- und Durchhaltefähigkeit der Bundeswehr zu erhöhen. Die Möglichkeit, im Ernstfall schnell die Reserve mobilisieren zu können, stärkt auch die Abschreckungs- und Verteidigungsfähigkeiten Deutschlands in der NATO. So soll zusätzlich zur aktiven Truppe die Reserve bis zum Jahr 2033 auf mindestens 200.000 Reservistinnen und Reservisten aufwachsen.

Infrastrukturbeschleunigungsgesetz

Die Bundeswehr soll laut Militärstrategie die stärkste konventionelle Armee in Europa werden. Damit steht sie auch vor einer enormen Erneuerungsaufgabe in Sachen Infrastruktur, denn diese muss ausgebaut, modernisiert und neu errichtet werden, um mit dem Aufwuchs der Truppe Schritt zu halten. Benötigt werden insbesondere Kasernen, Depots, Übungsanlagen und Anbindungen an Verkehrsinfrastrukturen. Zudem soll die Bundeswehr nicht nur mehr, sondern auch schneller bauen dürfen als bisher. Die vom Kabinett gebilligten Ausnahmeregelungen in verschiedenen Bereichen des Planungs- und Genehmigungsrechts sollen das möglich machen.

Sicherstellungs-und Vorsorgegesetze

Das Bundeskabinett hat in der Sitzung auch eine Novellierung der Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze beschlossen. Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern wurde dazu ein Eckpunktepapier vorgelegt. Die Sicherstellungs- und Vorsorgegesetze ermöglichen im Krisen- oder im Verteidigungs- und Bündnisfall staatliche Eingriffe – beispielsweise in das zivile Verkehrswesen. Allerdings stammen die derzeitigen Regelungen noch aus dem Kalten Krieg und entsprechenden daher vielfach nicht mehr den heutigen sicherheits- und verteidigungspolitischen Rahmenbedingungen. Das vom Kabinett beschlossene Eckpunktepapier legt die Basis für eine künftige bedrohungsgerechte Anpassung der Gesetze.

"Wir übernehmen mehr Verantwortung für unsere eigene konventionelle Abschreckung, wir stärken die Resilienz der Gesellschaft und der Wirtschaft. Wir machen klar, dass unsere Streitkräfte ihren Auftrag am Ende nur so gut werden ausführen können, wie das Land dahinter funktioniert."

Verteidigungsminister Boris Pistorius

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