Ende der MiCAR-Übergangsfrist: ESMA legt klare Vorgaben für nicht zugelassene Anbieter fest

23.6.2026 - | Finanzmarktaufsicht Österreich

Mit 1. Juli 2026 endet die Übergangsfrist der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCAR). Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) stellt klar, wie nicht zugelassene Anbieter von Krypto-Dienstleistungen ihre Tätigkeiten in der EU geordnet einstellen müssen und betont dabei den Schutz der Kundinnen und Kunden.

Nicht zugelassene Anbieter sind angehalten,

Wichtiger Hinweis für Verbraucher:innen

Kund:innen von nicht zugelassenen Anbietern profitieren nicht von den Schutzmechanismen der MiCAR, insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Kundengeldern und Kryptovermögen. ESMA empfiehlt daher, zu prüfen, ob ein Anbieter im MiCAR-Register Link zu externer Seite. Öffnet in neuem Fenster. der Behörde als zugelassen geführt wird. Ist dies nicht der Fall, sollten geeignete Schritte gesetzt werden, etwa die Übertragung von Kryptovermögen zu einem zugelassenen Anbieter oder in eine eigene Wallet.

Das vollständige ESMA-Statement finden Sie in englischer Sprache hier: ESMA calls on unauthorised crypto-asset service providers to wind down orderly, while also safeguarding clients’ interests, as MiCA transitional period ends (Dateiformat:pdf, Dateigröße:135,8 KB, Sprache:Englisch)


https://www.fma.gv.at/ende-der-micar-uebergangsfrist-esma-legt-klare-vorgaben-fuer-nicht-zugelassene-anbieter-fest