Endet die Gepäckausgabe am Flughafen ohne den eigenen Koffer, gilt: Wer richtig handelt, bekommt Schadensersatz. Pauschalreisende können sogar den Reisepreis mindern.
Probleme mit dem Gepäck sind für Flugreisende leider keine Seltenheit. An vielen Flughäfen stapeln sich Koffer, deren Besitzer ihren Urlaub ohne ihr Gepäck verbringen müssen. Das ist nicht nur ärgerlich und lästig, sondern für Flugreisende auch an wichtige Fristen gebunden, wenn es um Schadensersatz geht. Die gute Nachricht: Die Obergrenze des Schadensersatzes für dauerhaft verschwundenes Gepäck liegt inzwischen etwas höher.
Die Rechtsexperten der Stiftung Warentest klären auf, worauf Flugpassagiere achten müssen, wenn sie Gepäck vermissen, auch bei Mitnahme von Tieren.
Haftung. Geht Ihr Gepäck bei einem Flug verloren, kaputt oder verspätet sich, haftet dafür die Airline. Das legt das Montrealer Übereinkommen fest. Taucht der Koffer binnen 21 Tagen wieder auf, gilt er als verspätet, danach als verloren. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, können Sie den Reisepreis mindern.
Verlustmeldung. Melden Sie Ihren Koffer direkt am Flughafen als vermisst. Pauschalreisende geben zusätzlich dem Reiseveranstalter Bescheid. Ist der Koffer innerhalb von sieben Tagen nicht da, melden Sie dies schriftlich der Airline.
Dokumente. Bei der Verlustmeldung am Flughafen erhalten Sie ein Dokument, den Property Irregularity Report (PIR). Bewahren Sie diesen, inklusive aller Flugunterlagen, insbesondere die Bordkarte und den Gepäckabschnitt (klebt oft hinten an der Bordkarte) gut auf.
Ersatzsachen. Ist im Koffer alles, was Sie für die kommenden Tage und Nächte brauchen, kaufen Sie notwendigen Ersatz. Die Kosten muss die Fluggesellschaft erstatten. Achtung: Sie haben eine Schadensminderungspflicht. Das heißt, erstattet wird nur, was Sie wirklich brauchen (Beispiele: Zahnbürste, Unterwäsche, Badekleidung)
Mit welcher Entschädigung zu rechnen ist, wenn sich ein Flieger verspätet oder ein Flug gestrichen wird, steht in unserem Special Fluggastrechte.
Endet die Gepäckausgabe, ohne dass der eigene Koffer auftaucht, sollten Reisende dies direkt am Lost-and-Found-Schalter des Flughafens melden. Dort erhalten sie einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR). Mit diesem Dokument können sie belegen, dass der Verlust des Gepäcks fristgerecht gemeldet wurde.
Außerdem enthält der PIR eine wichtige Vorgangsnummer, mit der das Flughafenpersonal oder – je nach Airline – der Reisende selbst, den Status des Koffers abfragen kann.
Pauschalreisende sollten zusätzlich dem Reiseveranstalter Bescheid geben. Ein fehlender Koffer ist Grund für eine Reisepreisminderung.
Wer am Reiseziel ohne Koffer dasteht und wichtige Dinge wie Zahnbürste oder Unterwäsche braucht, kann sich Ersatz beschaffen. Die Airline muss die Kosten erstatten. Hierbei besteht allerdings eine sogenannte Schadenminderungspflicht. Das heißt: Reisende müssen die Kosten so gering halten wie möglich und nur kaufen, was sie wirklich brauchen. Hierzu zählen Hygieneartikel und Unterwäsche, je nach Urlaubsland aber etwa auch Bikini oder Badehose.
Wichtig ist, dass Reisende alle Kaufbelege gut aufbewahren, um diese später bei der Fluggesellschaft einreichen zu können. Dennoch kann es passieren, dass die Airline nicht die kompletten Kosten erstattet. Das Argument: Die Ersatzkleidung kann auch nach dem Urlaub weiterhin getragen werden.
Achtung: Für Rückflüge sind die Auflagen strenger. Anders als am Urlaubsort kann hier notwendiger Ersatz oftmals im eigenen Kleiderschrank beschafft werden und muss nicht gekauft werden.
Haftung. Das Montrealer Übereinkommen regelt Haftungsfragen im internationalen Passagierflugverkehr. Es legt etwa fest, dass Fluggesellschaften während des Transports für das Gepäck der Reisenden haften. Dies gilt aber nur für die Mitgliedsstaaten des Übereinkommens.
Vertragsstaaten. Mitglieder sind alle Länder der Europäischen Union (EU), sowie etwa die USA und Australien. Einige typische Urlaubsländer sind keine Vertragsstaaten. Darunter sind etwa die Türkei, Tunesien, Thailand, Mauritius oder Kambodscha.
Geltungsbereich. Auch bei Ländern, die nicht Vertragsstaat sind, gelten die Regelungen des Montrealer Übereinkommens bei Hinflügen aus einem Vertragsstaat und bei Rückflügen in einen Vertragsstaat.
Taucht ein Koffer innerhalb von sieben Tagen nicht auf, muss zusätzlich zur Verlustmeldung am Flughafen auch der Airline schriftlich Bescheid gegeben werden. Neben den Passagier- und Flugdaten sollten bereits Scans oder Fotos des PIR-Dokuments, der Bordkarte sowie des Gepäckabschnitts (klebt oft an der Rückseite der Bordkarte) mitgeschickt werden.
Tipp: Reisende erkundigen sich am besten auf der Internetseite der Airline, ob es hierfür eine Mailadresse gibt und schauen, welche Informationen die Fluggesellschaft eventuell sonst noch verlangt.
Kann ein Koffer schnell wiedergefunden werden, muss ihn der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft kostenlos zum Hotel bringen. Reisende haben 21 Tage Zeit, der Fluggesellschaft zu melden, dass der Koffer wieder da ist.
Um die Kosten erstattet zu bekommen, die Reisende für notwendige Ersatzsachen ausgeben mussten, reicht es, wenn die Kaufbelege erst nach dem Urlaub an die Fluggesellschaft geschickt werden. Die Ansprüche verfallen erst nach zwei Jahren.
Reisende ohne Reisegepäckversicherung müssen sich nicht ärgern. Die Versicherung ist nur selten hilfreich.
Verzichtbar. Der Ärger über einen verschwundenen Koffer ist mit Versicherung meist genauso groß wie ohne. Wir finden: Reisende können sich das Geld für eine Reisegepäckversicherung sparen. Fürs Gepäck haften ohnehin Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter.
Leistung. Der Versicherungsschutz ist lückenhaft, zudem haben die Tarife oft niedrige Deckungssummen und hohe Auflagen.
Pauschalurlauber, die einige Urlaubstage ohne Koffer verbringen müssen, können den Reisepreis mindern. Wichtig ist, dass sie dem Reiseveranstalter direkt Bescheid geben, wenn der Koffer an der Gepäckausgabe des Flughafens nicht auftaucht.
Faustregel: Möglich ist oft eine Minderung zwischen 15 bis 30 Prozent des Tagespreises. In einem Anfang 2026 entschiedenen Fall hat eine Familie sogar eine Reisepreisminderung von 35 Prozent des Gesamtreisepreises durchgesetzt. Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) rechtfertigte die hohe Minderungsquote mit den erheblichen Unannehmlichkeiten, die der Familie entstanden waren (Az. 7 O 321/25): Die Airline hatte beim Hinflug ihren Koffer mit teuren Baby- und Kindersachen nicht ans Urlaubsziel transportiert. Die Ersatzkäufe für die darin enthaltenen Dinge zog sich bis zum dritten Urlaubstag hin. Außerdem war der Kinderwagen samt Babyschale beim Hinflug so beschädigt worden, dass die Familie ihn im Urlaub nicht nutzen konnte.
Wie Reisende bei einer Minderung des Reisepreises vorgehen, erklären wir in unserem Special rund um die Regeln für Pauschalreisen.
Ist der Koffer beim Rückflug noch nicht wieder aufgetaucht, können sich Reisende bei der Gepäckermittlung des heimischen Flughafens melden. Oft herrscht vor allem in der Haupturlaubszeit an vielen Flughäfen Chaos. Reisende können dann teilweise selbst nach ihrem Gepäck suchen.
Achtung: Nicht jede lange Warteschlange vor der Gepäckermittlung ist die richtige. Je nach Airline können am Flughafen verschiedene Firmen für das Gepäck zuständig sein. Beispiele für solche Firmen sind etwa Wisag, Swissport oder Aeroground. Die Unternehmen haben teilweise getrennte Gepäckermittlungsschalter.
Tipp: Welche Firma für Ihre Fluggesellschaft zuständig ist, steht auf der Internetseite des Flughafens oder etwa auf dem Gepäckabschnitt des Hinflugs (klebt meist an der Bordkarte).
Ist ein Koffer nach 21 Tagen immer noch nicht da, gilt er nicht mehr als verspätet, sondern als verloren. Reisende können dann Schadensersatz von der Airline fordern.
Die Airline muss den Zeitwert des Koffers samt dessen Inhalts erstatten. Das kann frustrierend wenig sein, wenn die Kleidung zwar keinen hohen materiellen Wert hat, aber die Lieblingsklamotten im Koffer waren.
Tipp: Gute neue Koffer und Handgepäckskoffer zeigen die Tests der Stiftung Warentest.
Die Fluglinie muss nur bis zu einer begrenzten Höhe Schadensersatz leisten. Ende Dezember 2024 wurde die Haftungshöchstgrenze angehoben. Nach dem Montrealer Übereinkommen beträgt die maximale Entschädigung nun 1 519 Sonderziehungsrechte (SZR) – vorher waren es 1 288 SZR.
SZR sind eine Kunstwährung zur Berechnung der Entschädigung im Flugverkehr. Der Umrechnungskurs in Euro schwankt. Der Wert in Euro kann zum Beispiel mit einem Online-Währungsrechner ermittelt werden. Derzeit sind 1 510 SZR rund 1 900 Euro wert.
Die Haftungshöchstgrenze gilt auch für Tiere, die im Rahmen einer Flugreise zum Beispiel im Frachtraum mitfliegen und dort zu Schaden kommen oder gar verloren gehen. Tiere gelten insofern rechtlich als Reisegepäck (Europäischer Gerichtshof, Az. C-218/24 – Iberia).
Tipp: Mehr Informationen zum Thema „Tier mitnehmen“ finden Sie in unserem Special Reisen mit Haustieren - das sollten Sie vor der Abfahrt wissen.
Weigert sich die Airline, den Schaden am Gepäck zu ersetzen, können sich Reisende kostenlos an die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wenden (früherer Name: Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, SÖP). Sie kann je nach Airline dabei helfen, an Schadensersatz zu kommen. Voraussetzung ist, dass der Reisende zunächst selbst versucht hat, das Problem mit der Fluggesellschaft zu klären.
Wenn ein Koffer zwar an der Gepäckausgabe auftaucht, aber beschädigt ist und vielleicht sogar Sachen herausgefallen sind, können Passagiere Schadensersatz von der Fluggesellschaft fordern.
Die Ersatzleistung erfolgt nur anteilig, wenn Reisende eine Mitschuld am Schaden haben, etwa, weil sie zerbrechliche Gegenstände nicht ausreichend gut gepolstert oder den Koffer überfüllt haben.
Wichtig ist zunächst: Den Schaden gut dokumentieren und Fotos machen. Am besten direkt am Flughafen. Ist ein beschädigter Koffer vom Flughafenpersonal behelfsmäßig verschlossen worden, etwa mit Klebeband, sollte kontrolliert werden, ob noch alles da ist.
Auch bei beschädigtem Gepäck ist ein Property Irregularity Report (PIR) sinnvoll. Am besten geben Reisende die Schadensanzeige direkt am Flughafen auf. Vorausgesetzt, der Schaden fällt nicht erst zu Hause oder im Hotel auf.
Wichtig ist darüber hinaus, dass Reisende den Schaden binnen sieben Tagen der Fluggesellschaft schriftlich melden.