Internationale Sudan-Konferenz Berlin – Kommuniqué der gemeinsamen Gastgeber

17.4.2026 - | Auswärtiges Amt

1. Heute haben wir – Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Afrikanische Union und die Europäische Union – drei Jahre nach Beginn des verheerenden Krieges in Sudan die dritte internationale Sudan-Konferenz in Berlin ausgerichtet. Die Konferenz baute auf den Sudan-Konferenzen 2024 in Paris und 2025 in London auf.

2. Auf der dritten internationalen Sudan-Konferenz trafen sich Ministerinnen und Minister sowie Vertreterinnen und Vertreter von 55 Staaten, darunter Nachbarstaaten und Länder aus der Region sowie Geber, ferner Vertreterinnen und Vertreter von Regionalorganisationen wie der Zwischenstaatlichen Behörde für Entwicklung und der Liga der Arabischen Staaten, der Persönliche Gesandte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen für Sudan, die Führungspersönlichkeiten oder Repräsentantinnen und Repräsentanten zahlreicher VN-Programme und -Organisationen wie OCHA, UNHCR, WHO, WFP, IOM, UNFPA und UNDP, der Generalsekretär des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, Vertreterinnen und Vertreter der Weltbank und der Afrikanischen Entwicklungsbank sowie 38 internationaler und sudanesischer NGOs. Gemeinsam mit Mitgliedern des sudanesischen Netzwerks „Emergency Response Rooms“ berichteten sie von der enormen Widerstandskraft und dem unglaublichen Mut, die für den Einsatz inmitten der schlimmsten humanitären Krise unserer Zeit nötig sind.

3. Die versammelten Teilnehmerinnen und Teilnehmer konzentrierten sich auf ihre gemeinsamen Ziele, nämlich die Kriegsparteien dazu aufzurufen, die Feindseligkeiten zu beenden, sich unverzüglich an das humanitäre Völkerrecht zu halten, humanitären Helferinnen und Helfern den vollständigen, sicheren und ungehinderten Zugang zum gesamten sudanesischen Staatsgebiet zu gewährleisten, auch durch grenzüberschreitende Einsätze, sowie alle bürokratischen Hürden für die Versorgung mit dringend benötigten Hilfsgütern zu beseitigen, sich zum Schutz der Zivilbevölkerung zu verpflichten und die Durchführung humanitärer Einsätze sicherzustellen. Ein dauerhafter humanitärer Zugang darf nicht von der Vereinbarung einer humanitären Waffenruhe oder eines Waffenstillstands abhängig gemacht werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mobilisierten ferner wesentliche Mittel, die für die humanitären Maßnahmen in Sudan und den Nachbarländern erforderlich sind.

4. Auf der dritten internationalen Sudan-Konferenz wurden die Stimmen sudanesischer Zivilistinnen und Zivilisten in den Vordergrund gestellt, um ihnen eine Plattform zu geben, die ihrem kollektiven Aufruf zu Deeskalation und Fortschritten in Richtung einer politischen Lösung des Konflikts mehr Gewicht verleiht. Angesichts der fortdauernden Eskalation des Konflikts in Sudan und seiner schwerwiegenden Folgen für die Zivilbevölkerung kamen heute zivile Akteurinnen und Akteure aus Sudan auf Einladung des AU-geführten Quintetts (Afrikanische Union, Vereinte Nationen, Europäische Union, Zwischenstaatliche Behörde für Entwicklung, Liga der Arabischen Staaten) in Berlin zusammen, um über die Aufnahme eines innersudanesischen politischen Dialogs zu beraten, der den Weg für einen von der Zivilbevölkerung angeführten Übergang in Sudan ebnen könnte, sobald ein dauerhafter Waffenstillstand geschlossen wurde. Dieser Prozess ist unserer Meinung nach von entscheidender Bedeutung, um eine inklusive, zivile und demokratische Zukunft für Sudan zu gewährleisten. Dieses zivile Engagement soll die anhaltenden internationalen Vermittlungsbemühungen einschließlich der Arbeit des Quad-Formats an einem Waffenstillstand und der Beratungen des Quintetts zur Unterstützung eines späteren innersudanesischen politischen Dialogs ergänzen.

5. Sudan befindet sich in der weltweit schlimmsten humanitären Notlage. Über 13 Millionen Menschen sind durch den Konflikt gewaltsam vertrieben worden, darunter 7 Millionen Binnenvertriebene und über 4 Millionen Menschen, die auf dem Höhepunkt der Krise in Nachbarländer fliehen mussten. Der humanitäre Bedarf wächst weiter – schätzungsweise 33,7 Millionen Menschen in Sudan benötigen Unterstützung. In weiten Teilen Sudans wurde eine Hungersnot bestätigt und fast 30 Millionen Menschen sind auf Nahrungsmittelhilfe angewiesen. Ungefähr 12 Millionen Menschen in Sudan, darunter auch Kinder, sind derzeit dem Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer riefen die Konfliktparteien erneut dazu auf, alle Hindernisse für die Bereitstellung lebensrettender Unterstützung zu beseitigen und in ganz Sudan sicheren, schnellen und ungehinderten Zugang für humanitäre Güter und humanitäre Helferinnen und Helfer zu gewährleisten. Wir riefen die Konfliktparteien insbesondere dazu auf, den lebensrettenden und neutralen Charakter der humanitären Hilfe zu respektieren und konstruktiv mit humanitären Organisationen zusammenzuarbeiten, die in ganz Sudan auf unparteiische, sichere und transparente Weise lebensrettende Hilfe leisten. Ferner riefen wir die Parteien auf, die Einsätze humanitärer Hilfsorganisationen einschließlich der VN zu ermöglichen und zu erleichtern sowie sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre bevorstehenden nationalen Sekundarschulprüfungen im gesamten sudanesischen Staatsgebiet in Sicherheit ablegen können.

6. Deutschland, Frankreich, das Vereinigte Königreich, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Afrikanische Union und die Europäische Union bekunden ihre Solidarität mit der sudanesischen Zivilbevölkerung, die unter diesem Krieg am meisten leidet, und verleihen ihrer Unterstützung Ausdruck. Die verstärkten Kampfhandlungen der jüngsten Monate in El-Obeid, Dilling, Kadugli und Babanusa in der Region Kordofan sowie im Bundesstaat Blauer Nil und in Darfur an der Grenze zu Tschad haben zum Tod Hunderter Zivilistinnen und Zivilisten, zu willkürlichem Beschuss und dazu geführt, dass Zivilpersonen eingeschlossen wurden und ihnen lebensrettende Hilfe verweigert wurde. Wir verurteilen mit Nachdruck die abscheuliche Gewalt gegen Zivilistinnen und Zivilisten, insbesondere Frauen und Kinder, darunter auch die Angriffe aus ethnischen Gründen, die Angriffe auf humanitäres Personal sowie die Bombardierung ziviler und humanitärer Infrastruktur und sexuelle und genderspezifische Gewalt sowie sämtliche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht. Diese Verstöße können Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen und müssen unverzüglich und unparteiisch untersucht werden; diejenigen, die für Völkerrechtsverbrechen und Grausamkeiten verantwortlich sind, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Wir fordern das Ende jeglicher Unterstützung von außen für die Kriegsparteien, die den Konflikt und das Leid weiter verlängert.

7. Wir würdigen die Arbeit internationaler und lokaler humanitärer Organisationen einschließlich lokaler sudanesischer Hilfsgruppen und „Emergency Response Rooms“, die Menschen in den am schwersten zu erreichenden Gegenden Sudans unterstützen, sowie die Bemühungen der Nachbarländer, eine große Zahl von Menschen aufzunehmen, die auf ihrem Staatsgebiet Zuflucht suchen. Lokale Helfer an der Front sind bei ihrem Versuch, Menschen in Not zu erreichen, am stärksten gefährdet. Schätzungsweise 130 humanitäre Helferinnen und Helfer sind seit Beginn des Krieges im April 2023 im Einsatz getötet worden; viele weitere wurden verletzt, festgenommen und gefoltert. Humanitäre Helferinnen und Helfer sind durch das humanitäre Völkerrecht geschützt. Alle Konfliktparteien müssen unverzüglich konkrete Schritte zum Schutz derjenigen unternehmen, die alles riskieren, um Leben zu retten.

8. Wir unterstützen die Bemühungen des von der AU angeführten Quintetts, eine Lösung für diesen Konflikt zu finden und das Leid zu lindern. Wir begrüßen die Ernennung des Persönlichen Gesandten des Generalsekretärs, Pekka Haavisto.

9. Internationale Geber haben heute angekündigt, dass sie etwa 1,5 Milliarden Euro einschließlich über 811 Millionen Euro von der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen werden, um dem humanitären Bedarf in Sudan und in den Nachbarländern Rechnung zu tragen, die weiterhin eine große Zahl von Menschen aufnehmen, die auf ihrem Staatsgebiet Zuflucht suchen.

10. Wir sagen heute zu, dass wir unsere gemeinsamen Bemühungen mit dem Ziel, den Konflikt in Sudan nicht zu einer vergessenen Krise werden zu lassen, beharrlich fortsetzen werden, und wir rufen alle unsere Partner auf, ihre Anstrengungen zur Beendigung des Konflikts zu verstärken.


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