Verlässliche Unterstützung für Opfer terroristischer Gewalt dauerhaft sicherstellen: Bundesjustizministerium legt Gesetzentwurf vor

31.3.2026 - | Bundesministerium der Justiz

Das Amt des Bundesopferbeauftragten soll auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz heute veröffentlicht hat. Damit soll der besonderen Bedeutung des Amts Rechnung getragen und dauerhaft gewährleistet werden, dass Betroffene unterstützt werden.

Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig erklärt dazu:

„Terroristische Gewalt trifft Menschen ganz konkret und fügt ihnen schweres Leid zu. Terror richtet sich zugleich gegen uns alle, gegen unsere freiheitliche Gesellschaft. Der Staat steht in der Verantwortung, Opfer und Hinterbliebene terroristischer Anschläge in Deutschland bestmöglich zu unterstützen. Der Bundesopferbeauftragte nimmt dabei eine wichtige Aufgabe war - er ist zentrale Ansprechperson und steht mit seinem Team den Betroffenen in den dunkelsten Stunden zur Seite. Diese Lotsenfunktion für Betroffene wollen wir auf eine gesetzliche Grundlage stellen. Damit gewährleisten wir die dauerhafte und verlässliche Unterstützung von Betroffenen und senden ein klares Signal: Wir stehen als Staat dauerhaft an eurer Seite.“

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland (Bundesopferbeauftragte) ist zentraler Ansprechpartner für Betroffene von terroristischen Anschlägen im Inland. Er kümmert sich um ihre Anliegen und vermittelt praktische, finanzielle und psychosoziale Hilfe. Zudem setzt er sich im politischen Raum für die Belange der Betroffenen ein. Das Amt des Bundesopferbeauftragten wurde 2018 durch einen Beschluss des Bundeskabinetts beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingerichtet. Nähere Informationen zum Bundesopferbeauftragten finden Sie hier.

Mit dem nun veröffentlichten Entwurf eines Bundesopferbeauftragtengesetzes soll für das Amt des Bundesopferbeauftragten eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Dabei sollen insbesondere die Erfahrungen nach den Anschlägen der jüngeren Vergangenheit berücksichtigt werden. Der Entwurf legt beispielsweise erstmals klar die Aufgaben des Bundesopferbeauftragten und den Kreis der Betroffenen fest. Dabei werden auch Vorgaben der Richtlinie 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung der Europäischen Union umgesetzt. Zudem soll der Datenaustausch zwischen den an der Unterstützung der Betroffenen beteiligten Stellen verbessert werden.

Der Entwurf wurde heute an Länder und Verbände versandt und auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 30. April 2026 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen der Verbände werden auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht werden.

Den Gesetzentwurf finden Sie hier.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2026/0331__Bundesopferbeauftragtengesetz.html