Gold gilt weithin als „sicherer Hafen“ in Krisenzeiten und in Phasen politischer Unsicherheit. Dieses Image hat den Preis des Edelmetalls in jüngster Zeit auf Rekordwerte getrieben. Auch nach signifikanten Aufs und Abs in den ersten Wochen des Jahres 2026 gibt es weiterhin großes Interesse an Kauf und Verkauf von Barren und Münzen wie dem bekannten Wiener Philharmoniker, an Gold als Anlageobjekt und Wertspeicher.
Der Goldhandel selbst unterliegt nicht der Aufsicht durch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA). Anfragen und Eingaben von Verbraucher:innen bei der FMA zeigen aber, dass der Drang zum gelben Metall auch fragwürdige Anbieter auf den Plan ruft. Die FMA rät Konsument:innen zu Vorsicht und Skepsis bei außergewöhnlichen Rabatten, Lieferfristen und intransparenten Geschäftsmodellen, die den Wunsch nach einer sicheren Anlage ins Gegenteil verkehren.
Beimischungen von Gold können grundsätzlich sinnvoll sein, bringen aber auch spezifische Risiken und Kosten mit sich. Beim Erwerb ist auf seriöse, verlässliche Bezugsquellen zu achten. Bei physischem Gold sollten zudem Sicherheitsaspekte sowie die Kosten der Lagerung und Versicherung berücksichtigt werden. Da Gold keine laufenden Erträge wie Zinsen oder Dividenden abwirft, fallen Anschaffungs-, laufende Verwahr- und gegebenenfalls Transaktionskosten besonders ins Gewicht und können die Rendite maßgeblich beeinflussen.
Gold gehört dem, der es in Händen hält und ist als anonymer, hochkonzentrierter, gut transportierbarer Wertspeicher mit weltweiter Akzeptanz daher leider auch geeignet für die Geldwäscherei – ebenso wie Bargeld. Banken und Goldhändler müssen daher auch beim An- und Verkauf von Gold gewisse Sorgfaltspflichten einhalten, um dem Missbrauch vorzubeugen.
Die neueste Ausgabe der FMA-Informationsreihe „Reden wir über Geld“ informiert Verbraucher:innen über die wichtigsten Aspekte der Geldwäscheprävention. Dabei geht es vor allem um die Identifikation beim Kauf und Verkauf von Gold, und um den Nachweis der Mittelherkunft. Diese Pflichten gelten in der Regel ab einer Transaktionssumme von €10.000 (bei Goldhändlern) bzw. €15.000 (bei Finanzinstituten). Sie bedeuten übrigens keinen Generalverdacht, sondern dienen – wie Passkontrollen an der Grenze oder Sicherheitsscans am Flughafen – einfach dazu, es Kriminellen schwerer zu machen.
Wichtig ist hier aus Sicht der Kund:innen: Banken und Goldhändler müssen sich ein Bild darüber machen, wie groß das Risiko der Geldwäsche ist. Diese Einschätzung fällt naturgemäß leichter, wenn man die Kund:innen, deren Vermögens- und Einkommensituation und ihre Transaktionsgeschichte bereits kennt – etwa bei der Hausbank. Fragen tauchen vor allem dann auf, wenn die Beträge ungewöhnlich hoch oder die Verhältnisse unbekannt sind.
Unterlagen wie etwa Rechnungen für den Erwerb des Goldes sind der einfachste Nachweis. Wenn die Barren oder Münzen aber ein Geschenk oder ein Erbe waren oder vor langer Zeit angeschafft wurden, dann kann die Mittelherkunft auch anders plausibel dargestellt werden – beispielsweise mit Fotos, Geschenkbillets, Nachlassunterlagen, Belegen über den Kauf eines Tresors, der Erhöhung einer Hausratversicherung oder der Anmietung eines Schließfachs.
Die neue Ausgabe von „Reden wir über Geld“ können Sie hier herunterladen. Weitere Informationen zum Thema Gold:
https://www.fma.gv.at/fma-raet-zu-umsicht-bei-gold-nach-kursrallye-und-preiskapriolen