| Datum | 14.10.2026 |
| Subjekt | Deutscher Bundestag |
| Region | Deutschland |
| Kategorie | Handel und Wirtschaft, Staatliche Institutionen, Recht, Buchhaltungs- und Beratungsdienstleistungen |
Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. September 2026, in erster Lesung den Entwurf der Bundesregierung für ein Zwölftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (21/786(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8302(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit sollen Kartellrechtsverfahren schneller, effizienter und digitaler werden und das Bundeskartellamt entlasten. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Zeit: Mittwoch, 14. Oktober 2026, 14.30 bis 16 Uhr Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal PLH E.200
Der Entwurf setzt Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD um. Auslöser für die Anpassungen ist die Absicht, die Fusionskontrolle an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen wie die Digitalisierung anzupassen, die Missbrauchsaufsicht im Energiebereich zu verlängern und die Bekämpfung von Submissionsabsprachen bei öffentlichen Vergaben zu verbessern.
Zu den wichtigsten Punkten gehören die Einführung eines Vergabescreenings durch das Bundeskartellamt. Das Bundeskartellamt soll die Befugnis erhalten, Angebotspreise und weitere Daten aus öffentlichen Vergabeverfahren systematisch und verdachtsunabhängig auszuwerten, um Kartellabsprachen besser aufdecken und verfolgen zu können. Dafür wird eine neue Datenübermittlungspflicht für Auftraggeber geschaffen und eine Speicherdauer der Daten von fünf Jahren festgelegt.
Außerdem sind die Reform der Fusionskontrolle und eine Anhebung der Umsatzschwellen vorgesehen. Die Umsatzschwellen für die Anmeldepflicht von Unternehmenszusammenschlüssen werden deutlich erhöht, weltweit auf 750 Millionen Euro, im Inland auf 75 Millionen Euro. Die Transaktionswertschwelle wird rechtssicher ausgestaltet und auf Fälle mit voraussichtlicher künftiger Inlandstätigkeit ausgeweitet, um insbesondere strategische Übernahmen innovativer Unternehmen – sogenannte „killer acquisitions“ – besser erfassen zu können.
Darüber hinaus ist die Erweiterung der Ausnahmen vom Kartellverbot für Medienkooperationen vorgesehen. Private Rundfunkanbieter werden in die Ausnahmen vom Kartellverbot für Presseverlage einbezogen, um Kooperationen im intermedialen Wettbewerb mit großen Onlineplattformen zu erleichtern. Schließlich soll die Amtszeit der Präsidenten des Bundeskartellamts auf acht Jahre befristet werden, bisher gilt eine unbefristete Regelung.
Der Bundesrat fordert Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. In ihrer Stellungnahme (21/8302(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) bittet die Länderkammer unter anderem darum, die Meldepflicht an die Markttransparenzstelle für Benzin und Diesel auszudehnen. Der Vollzug des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten sollten bei einer zentralen Bundesstelle gebündelt werden. Außerdem fordert der Bundesrat die Aufhebung der sogenannten 12-Uhr-Regel für Kraftstoffpreiserhöhungen und eine Prüfung, ob die Energiesteuer vorübergehend gesenkt werden sollte.
Darüber hinaus sollten bei Fusionen im Medienbereich Rundfunk- und Presseunternehmen gleich behandelt und in Zukunft das Vierfache der Umsatzerlöse zugrunde gelegt werden. Bislang gelten für Rundfunkunternehmen acht Prozent. Diese Ungleichbehandlung sei angesichts der heutigen Medienmärkte nicht mehr sachgerecht, argumentiert die Länderkammer. Der Faktor Acht führe dazu, dass Rundfunkunternehmen bei der fiktiven Berechnung ihrer Umsatzerlöse schneller die für die Fusionskontrolle maßgeblichen Schwellen erreichten.
Die Bundesregierung will den Vorschlag zu Benzin und Diesel im Rahmen der vorgesehenen Evaluierung des Kraftstoffpreisanpassungsgesetzes prüfen, während die Forderung zum Medienbereich abgelehnt wird. (nki/hau/06.10.2026)
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Mittwoch, 14. Oktober 2026, in einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein Zwölftes Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (12. GWB-Novelle, 21/7865(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8302(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst.
Das Gremium ist für alle Aspekte der Energiewende und die damit verbundenen Fragen des Klimaschutzes sowie für das Thema Energieeinsparung zuständig. Schwerpunkte der Energieberatungen werden der Netzausbau, die Energieeffizienz und die Versorgungssicherheit sein. Auf der Tagesordnung des Ausschusses stehen ferner alle Aspekte der Technologie-, Industrie- und Mittelstandspolitik sowie die Bereiche EU-Binnenmarkt, Außenwirtschaft und globaler Wettbewerb. (14.10.2026)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw42-pa-wirtschaft-1221728