Abschiebung von Straftätern nach halber Haftstrafe ab 1. November
Der erste Punkt auf der Tagesordnung am Mittwoch, dem 14. Oktober, war eine umfangreiche Strafvollzugsnovelle. Durch diese wird unter anderem ermöglicht, bestimmte ausländische Häftlinge nach Verbüßung der halben Haftstrafe in ihr Heimatland abzuschieben. Die Möglichkeit, dagegen Einspruch zu erheben, entfällt. Das Gesetz wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und den Grünen angenommen.
Die FPÖ lehnt die Novelle ab, da sie aus ihrer Sicht zu frühzeitigen Entlassungen führe. Zwar befürwortet sie die Haftverbüßung im Herkunftsland, fordert dafür aber entsprechende Garantien.