| Datum | 9.10.2026 |
| Subjekt | Deutscher Bundestag |
| Region | Deutschland |
| Kategorie | Immobilien, Soziale Dienste, Politik |
Der Bundestag hat am Donnerstag, 8. Oktober 2026, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes“ (21/8284(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) debattiert. Damit soll das Wohngeld neu geordnet werden. Darüber hinaus wurde erstmals ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Zielgerichtete Wohngeldförderung unverändert beibehalten und Anpassung zum 1. Januar 2027 umsetzen“ (21/8386(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) beraten. Nach 20-minütiger Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen.
Nach Angaben der Regierung führt die Halbierung der Heizkostenkomponente zu keiner systematischen Benachteiligung einzelner Haushaltsgruppen. Sie wirke sich grundsätzlich auf alle Haushalte in vergleichbarer Weise aus. Das gelte auch für die einmalige Aussetzung der Fortschreibung des Wohngeldes. Die Änderung der Wohngeldformel erlaube weitere Einsparungen und schone dabei Haushalte mit niedrigeren Einkommen. „Um Deutschland wieder auf Wachstumskurs zu bringen und unsere Resilienz zu stärken, bedarf es einer klaren Priorisierung der Ausgaben des Bundes sowie einer strukturellen Konsolidierung des Bundeshaushalts“, schreibt die Regierung in dem Entwurf. Die zu erwartenden Einsparungen im Bundeshaushalt durch die Wohngeldreform werden für 2027 mit 1,156 Milliarden Euro und für 2028 mit 1,486 Milliarden Euro eingegeben.
Zu den zahlreichen im Gesetzentwurf enthaltenen Vereinfachungen gehört, dass bei der wohngeldrechtlichen Einkommensermittlung stärker auf Pauschalen aus dem Einkommensteuerrecht statt auf einzelfallbezogene Berechnungen zurückgegriffen werden soll, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. So sollen in Zukunft bei den Einnahmen, bei denen nach Paragraf 9a des Einkommensteuergesetzes Pauschbeträge für Werbungskosten vorgesehen sind, nur diese als Werbungskosten abgezogen werden. „Höhere Werbungskosten sind nicht zu berücksichtigen. Die Wohngeldbehörden werden damit von der aufwendigen Prüfung der zu erwartenden tatsächlichen Werbungskosten entlastet“, schreibt die Regierung. Außerdem soll der Einkommenskatalog gestrafft und die Regelung zur Todesfallvergünstigung verschlankt werden. Auch der Nachweis für den Freibetrag im Wohngeld aufgrund einer Schwerbehinderung oder einer Pflegebedürftigkeit soll vereinfacht werden. Wohngeld soll außerdem nur noch auf Konten gezahlt werden.
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die angestrebten Vereinfachungen. „Die Aussetzung der Wohngeldfortschreibung und die Reduzierung der Heizkostenkomponente schwächen jedoch die Entlastungswirkung für einkommensschwache Haushalte. Dadurch besteht die Gefahr, dass mehr Haushalte mit geringem Einkommen ihren Lebensunterhalt und ihre Wohnkosten nicht mehr eigenständig decken können und auf Grundsicherung angewiesen sind“, kritisieren die Länder und weisen darauf hin, dass den Einsparungen zusätzliche Leistungs- und Verwaltungsaufwendungen in den nachgelagerten sozialen Sicherungssystemen gegenüberstehen würden, die teilweise von den Kommunen zu tragen seien. Daher spricht sich der Bundesrat für Änderungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren aus. Vor allem müssten die Belastungen der Kommunen vollständig ausgeglichen werden.
In ihrer Gegenäußerung nimmt die Bundesregierung die Einwände des Bundesrates zur Kenntnis und weist darauf hin, dass bei der Ausgestaltung der Einsparungen bereits berücksichtigt worden sei, „dass soziale Härten so gering wie möglich ausfallen“. Zu den Belastungen der Kommunen heißt es, den Großteil der Kosten, die durch die Wechsel in die Grundsicherung entstehen würden, trage der Bund, während die Länder wesentlich stärker einsparen würden. „Es liegt grundsätzlich im Ermessen der Länder, ob sie einen Teil ihrer erheblichen Einsparungen im Wohngeld für eine bessere Finanzausstattung ihrer Kommunen verwenden“, so die Bundesregierung.
Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung in ihrem Antrag (21/8386(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf, von sämtlichen Kürzungsvorhaben beim Wohngeld abzusehen. Stattdessen solle das Wohngeldgesetz in der aktuellen Fassung beibehalten werden. Auch die zum 1. Januar 2027 anstehende Anpassung der Wohngeldhöhe müsse vollständig umgesetzt werden. Gerade vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Probleme auf dem Wohnungsmarkt und bei den Mietkosten müsse das Wohngeld in der bestehenden Form weitergeführt werden. Darüber hinaus verlangt die AfD-Fraktion „dringend notwendige Maßnahmen zur Reduzierung der Miet- und Wohnebenkosten“ wie den Verzicht auf das Gebäudeenergiegesetz, die Abschaffung der CO2-Steuer und die Abschaffung überzogener Bauvorschriften.
In der Begründung des Antrags heißt es, eine Reduzierung des Wohngeldes könne dazu führen, dass es sich für viele Betroffene nicht mehr lohne, einer bezahlten Berufstätigkeit nachzugehen. Sie könnten daher aus dem Berufsleben ausscheiden und in das Bürgergeld wechseln. Damit würden sie ihre Miet- und Heizkosten vollständig bezahlt bekommen. Dies könne kontraproduktive Folgen für andere Sozialleistungen haben, indem Anreize geschaffen würden, aus dem Arbeitsleben in das Bürgergeld umzusteigen. (hau/hle/08.10.2026)
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-de-wohngeldgesetz-1217564