Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat den Nichtbeanstandungserlass zu Verstößen gegen die Meldepflichten in Bezug auf anwaltliche Sammelanderkonten nochmals bis zum 31. Dezember 2027 verlängert. Dies ist ein wichtiger Schritt und zeigt den Erfolg der beharrlichen Bemühungen des Deutschen Anwaltvereins (DAV), die Sammelanderkonten in Abstimmung mit allen anderen Beteiligten zu erhalten. Das Fortbestehen der Sammelanderkonten ist nun zumindest für 2027 gesichert und das Risiko kurzfristiger Kündigungen kann auch weiterhin abgewendet werden.
Bedingung für die Zustimmung des BMF zu einer erneuten Verlängerung des Nichtbeanstandungserlasses bereits Ende letzten Jahres war, dass die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ein konkretes, den OECD-Vorgaben genügendes Konzept vorlegt, wie in Zukunft Sammelanderkonten nach bestimmten Kriterien durch die Rechtsanwaltskammern geprüft werden. Konkret ist vorgesehen, dass, in Anlehnung an das in Belgien bereits praktizierte Modell, ein zentrales elektronisches System zur automatisierten Prüfung von Transaktionen auf Sammelanderkonten eingerichtet wird. Die BRAK bereitet aktuell ein Vergabeverfahren für die Bereitstellung eines solchen Systems vor, um dann einen Dienstleister zur Umsetzung beauftragen zu können.
Doch die Umsetzung droht nunmehr durch das EU-Geldwäschepaket gefährdet zu werden, das ab Juli 2027 gilt. Dieses sieht unter anderem zusätzliche Prüfpflichten für die nach der GWVO Verpflichteten vor – sowohl für die Banken als auch die Anwaltschaft. Zur Ausführung der Geldwäscheverordnung (GWVO) bereitet die Anti Money Laundering Authority (AMLA) eine Reihe delegierter Rechtsakte, sogenannte Technische Regulierungsstandards (RTS) vor. Diese betreffen unter anderem auch die in Bezug auf Sammelkonten geltenden Pflichten. Der DAV hat hieran scharfe Kritik geübt, weil die RTS banktypische Prüf- und Dokumentationslogiken unterschiedslos auch auf die Anwaltschaft übertrage und berufliche Verschwiegenheitspflichten außer Acht lassen. Kämen die RTS wie ursprünglich geplant, sieht der DAV die Gefahr, dass Sammelanderkonten vollständig vom Markt verschwinden.
Der DAV führt weiter Gespräche mit den Entscheidungsträgern, um den Fortbestand der Sammelanderkonten zu garantieren.